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Fahrtkosten bei ALG1

Frage von Casper2005 Casper2005

Hallo,

wenn man ALG1 bezieht und zu einem Vorstellungsgespräch fährt, kann man ja die Erstattung der Kosten beantragen. Wie berechnet das AA das? Berechnen die nur eine einfache Fahrt oder die Hin- und Rückfahrt?

Lg Cordula

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Antworten (6)

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    Antwort von jbinfo jbinfo

    Wenn Du mit der Bahn fährst, bekommst Du von der Arbeitsagentur eine Fahrkarte. Du kannst aber auch die KM per Auto abrechnen. Da bekommst Du je KM 20 ct. für Hin- und Rückfahrt. Du musst dir aber vorher, vor dem Termin, einen Reisekostenantrag holen.

    Kommentar von jbinfo jbinfojbinfo

    Habe noch vergessen: Ist auf 130,- Euro begrenzt.

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    Antwort von bitmap bitmap

    Siehe http://kuerzer.de/slTqavpWc

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    Antwort von juli3 juli3

    Die Fahrtkosten trägt das Unternehmen- Firma, die Dich zum Vorstellungsgespräch eingeladen hat.

    Die Betonung liegt auf, DICH EINGELADEN HAT.

    Gehst Du aus " freien Stücken "zu einem Vorstellungs/Bewerbungsgespräch, besteht die Kostenerstattungspflicht nicht.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Wie soll denn das gehen, wenn jemand ''aus freien Stücken'' zu einem Vorstellungsgespräch geht? Uneingeladen wird man wohl kaum irgendwo zum Vorstellungsgespräch gehen. Außerdem kann der Arbeitgeber die Erstattung der Fahrkosten auch (vor dem Gespräch, also spätestens in der Einladung) ablehnen. Dann sollte man als alg-I-Empfänger aber schon einen Antrag auf Fahrkosten gestellt haben, denn im nachhinein gibts m.W. nichts.

    Kommentar von juli3 juli3juli3

    Wie das gehen soll ?! ArbG SGB III § 119 (2) ( ich zitiere ) ..........sich bemüht, seine Arbeitslosigkeit zu beenden ( Eigenbemühungen )....

    Was wird das wohl bedeuten ?

    Man braucht nicht nur auf die Arbeitsvorschläge der B.A. für Arbeit warten, sondern MUSS sich auch selbst bemühen.

    Im Monat haben wir in der Firma etwa 20 Nachfragen von Arbeitssuchenden, die direkt in unserem Personalbüro eintreffen.

    Und es gab daraufhin auch schon Einstellungen !

    Und wer sich schriftlich bewirbt, dann eingeladen wird, hat ein Recht auf Fahrkostenerstattung.

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''Und wer sich schriftlich bewirbt, dann eingeladen wird, hat ein Recht auf Fahrkostenerstattung.''

    Ist ja auch richtig. aber wenn der AG die Fahrkosten vor dem Gespräch ausschließt bekommt der Arbeitslose auch für Fahrten zum Vorstellungsgespräch die Kosten von der Arbeitsagentur, die nicht über die [Pflicht-]-Bewerbungs''angebote'' der Arbeitsagentur laufen.

    Kommentar von juli3 juli3juli3

    Wenn der AG die Fahrtkosten in einem Vorgespräch ausschließt, stellt sich schon die Frage, ob es zu einem Arbeitsverhältnis kommt. Wenn ein Arbeitssuchender eingeladen wird, dann besteht generell ein Interesse an einer Einstellung. Bei den Fahrtkosten handelt es sich schließlich nicht um Summen, die eine vorgegebene Kilometerpauschale überschreiten.

    Mir persönlich ist kein Fall bekannt, in dem ein AG die Fahrtkosten verweigerte.

    Zumal können diese Kosten auch steuerlich abgesetzt werden.

    Als ALG I Empfänger besteht von Seiten der B.A für Arbeit keine Verpflichtung auf Kostenerstattung.

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    Antwort von pippi60 pippi60

    Die gesamte Fahrtstrecke. Bei öffentlichen Verkehrsmittel werden die tatsächlichen Kosten erstattet. Aber bitte vorher beantragen.

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    Antwort von ewunia99 ewunia99

    Ich glaube, das AA berechnet nichts. Man kriegt eine Pauschale....LG

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    Antwort von miccy miccy

    Du mußt dann schon Deine Busfahrkarte vorlegen , wie das ist wenn Du mit dem Auto fährst , weiß ich nicht.

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