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Fahrtkosten bei ALG1

gefragt von Casper2005Casper2005 am 03.07.2008 um 18:54 Uhr

Hallo,

wenn man ALG1 bezieht und zu einem Vorstellungsgespräch fährt, kann man ja die Erstattung der Kosten beantragen. Wie berechnet das AA das? Berechnen die nur eine einfache Fahrt oder die Hin- und Rückfahrt?

Lg Cordula


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Reply


miccy
beantwortet von miccy am 3. Juli 2008 18:55
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Du mußt dann schon Deine Busfahrkarte vorlegen , wie das ist wenn Du mit dem Auto fährst , weiß ich nicht.


ewunia99
beantwortet von ewunia99 am 3. Juli 2008 18:56
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Ich glaube, das AA berechnet nichts. Man kriegt eine Pauschale....LG


pippi60
beantwortet von pippi60 am 3. Juli 2008 18:56
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Die gesamte Fahrtstrecke. Bei öffentlichen Verkehrsmittel werden die tatsächlichen Kosten erstattet. Aber bitte vorher beantragen.


anonym
beantwortet von juli3 am 3. Juli 2008 19:00
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Die Fahrtkosten trägt das Unternehmen- Firma, die Dich zum Vorstellungsgespräch eingeladen hat.

Die Betonung liegt auf, DICH EINGELADEN HAT.

Gehst Du aus " freien Stücken "zu einem Vorstellungs/Bewerbungsgespräch, besteht die Kostenerstattungspflicht nicht.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 3. Juli 2008 19:04

Wie soll denn das gehen, wenn jemand ''aus freien Stücken'' zu einem Vorstellungsgespräch geht? Uneingeladen wird man wohl kaum irgendwo zum Vorstellungsgespräch gehen. Außerdem kann der Arbeitgeber die Erstattung der Fahrkosten auch (vor dem Gespräch, also spätestens in der Einladung) ablehnen. Dann sollte man als alg-I-Empfänger aber schon einen Antrag auf Fahrkosten gestellt haben, denn im nachhinein gibts m.W. nichts.

Kommentar von juli3 am 3. Juli 2008 19:45

Wie das gehen soll ?! ArbG SGB III § 119 (2) ( ich zitiere ) ..........sich bemüht, seine Arbeitslosigkeit zu beenden ( Eigenbemühungen )....

Was wird das wohl bedeuten ?

Man braucht nicht nur auf die Arbeitsvorschläge der B.A. für Arbeit warten, sondern MUSS sich auch selbst bemühen.

Im Monat haben wir in der Firma etwa 20 Nachfragen von Arbeitssuchenden, die direkt in unserem Personalbüro eintreffen.

Und es gab daraufhin auch schon Einstellungen !

Und wer sich schriftlich bewirbt, dann eingeladen wird, hat ein Recht auf Fahrkostenerstattung.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 3. Juli 2008 19:57

''Und wer sich schriftlich bewirbt, dann eingeladen wird, hat ein Recht auf Fahrkostenerstattung.''

Ist ja auch richtig. aber wenn der AG die Fahrkosten vor dem Gespräch ausschließt bekommt der Arbeitslose auch für Fahrten zum Vorstellungsgespräch die Kosten von der Arbeitsagentur, die nicht über die [Pflicht-]-Bewerbungs''angebote'' der Arbeitsagentur laufen.

Kommentar von juli3 am 3. Juli 2008 20:07

Wenn der AG die Fahrtkosten in einem Vorgespräch ausschließt, stellt sich schon die Frage, ob es zu einem Arbeitsverhältnis kommt. Wenn ein Arbeitssuchender eingeladen wird, dann besteht generell ein Interesse an einer Einstellung. Bei den Fahrtkosten handelt es sich schließlich nicht um Summen, die eine vorgegebene Kilometerpauschale überschreiten.

Mir persönlich ist kein Fall bekannt, in dem ein AG die Fahrtkosten verweigerte.

Zumal können diese Kosten auch steuerlich abgesetzt werden.

Als ALG I Empfänger besteht von Seiten der B.A für Arbeit keine Verpflichtung auf Kostenerstattung.


bitmap
beantwortet von bitmap am 3. Juli 2008 19:28
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jbinfo
beantwortet von jbinfo am 3. Juli 2008 20:12
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Wenn Du mit der Bahn fährst, bekommst Du von der Arbeitsagentur eine Fahrkarte. Du kannst aber auch die KM per Auto abrechnen. Da bekommst Du je KM 20 ct. für Hin- und Rückfahrt. Du musst dir aber vorher, vor dem Termin, einen Reisekostenantrag holen.

Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 3. Juli 2008 20:13

Habe noch vergessen: Ist auf 130,- Euro begrenzt.




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