hanna2908 am 12.02.2008 um 20:11 Uhr
Hallo zusammnen, seid dem 01.10. bin ich als Angestellter im Aussendiesnt tätig und muss daher, um auch in den Genuss der Rückerstattung meiner KM zu kommen ein Fahrtenbuch meiner Steuererklärung anfügen. Nun zu meinen Fragen. 1. Im Fahrtenbuch ist die Spalte Fahrzeit, muss ich für jeden Weg eine eigen Fahrzeit angeben, d.h. zB 15.10. 9:00 - 9:15 Dortmund-Dortmund Büro 18:00-18:15 DO-Do Heimweg, oder reicht das wenn ich 9:00 - 18:15 Büro eintrage? 2. In der Steuererklärung möchte das Progr. wissen, welches mein kürzester weg zur Arbeitsstelle ist... Als AussendinstMA habe ich jeden Tag ne andere Strecke. Ich hoffe auf eure Hilfe
im fahrtenbuch musst du so eintragen wie du gefahren bist, also von da nach da, dann von da nach da, jeweils die orte und km.
in der steuererklärung ist der arbeitsweg der , wo du morgens hinfährst um von da aus deine tätigkeit aufzunehmen.
hast du keinen bestimmten ort an dem du immer beginnst, z.bsp. dein arbeitbüro, dann hast du eben nur diese fahrtätigkeit.
du kannst auch verpflegungsmehraufwand geltend machen bei fahtätigkeit, je nach dem wie lange du von daheim abwesend bist.
anlage n, zeilen 61 bis 65.
dh