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Fahrtenbuch bei teilweise geschäftlicher Nutzung führen?

gefragt von Silberdistel99 am 05.09.2008 um 16:50 Uhr

Wenn man ein Fahrzeug nur teilweise geschäftlich nutzt, ist es dann günstiger nach der 1% Regelung abzurechnen oder ein Fahrtenbuch zu führen?


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Gullup
beantwortet von Gullup am 5. September 2008 16:53
3x
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So hart es klingt, es ist doch keine Frage des günstiger. Es ist erstmal zu prüfen ob überhaupt genügend betriebliche Nutzung dafür vorliegt, dass es Betriebsvermögen ist. Vorher sollte auch klar sein: Personenfirma/-gesellschaft oder Kapitalgesellschaft. Und wenn dann ein Firmenwagen vorliegt, dann kommt das "Wahlrecht".


biene87
beantwortet von biene87 am 5. September 2008 16:51
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Fahrtenbuch führen ist sehr nervig. Überleg dir das gut.


anonym
beantwortet von peterbay am 5. September 2008 16:52
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im zweifelsfall besser fahrtenbuch führen.


moon73
beantwortet von moon73 am 5. September 2008 16:52
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Wenn die privaten Fahrten überwiegen,lohnt sich die 1 Prozentregelung.

Der geschäftliche Teil ist dabei unerheblich.

http://www.taxplanet.de/Formulare/PKWSteuern.pdf

Kommentar von B98c3525d064354d70d63442d9fcbb6dsmallantola61 am 6. September 2008 10:51

sorry, aber das ist Blödsinn! wenn die privaten Fahrten überwiegen, kann er das Fahrzeug nicht als Betriebsfahrzeug führen und damit keine 1%-Regel ansetzen!!!

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 15. September 2008 10:49

Die Frage ist doch: handelt es sich um einen Dienstwagen, einen vom Arbeitgeber überlassenen Dienstwagen? Dann ist es kein Blödsinn! Bei einem Privatwagen stellt sich die Frage erst gar nicht.


Qetan
beantwortet von Qetan am 5. September 2008 16:52
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Fahrtenbuch finde ich besser.





antola61
beantwortet von antola61 am 6. September 2008 10:49
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Wenn du es nur teilweise betrieblich nutzt, dann ist es wohl kein Betriebsfahrzeug? Also kannst/brauchst du auch keine 1%Regel machen, bzw. darf es nur als betriebl. Fahrzeug geführt werden, wenn du es mindestens 50% betrieblich nutzt!

So wie sich die Frage anhört, wäre eine Nutzungseinlage sinnvoll. Dabei setzt du die betrieblich gefahrenen km mit je 30 Cent als Betriebsausgabe an. Ein Fahrtenbuch ist nicht notwendig - es wäre aber nicht schlecht, wenn du eine Aufstellung über die betrieblichen km führst.


Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 6. September 2008 14:45
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Also, nach allen Ausführungen meiner Vor-Ratgeber: Das Fahrzeug muss mindestens 50,1% geschäftlich genutzt werden sonst greift weder das eine noch das andere.
Dann hast Du noch die Möglichkeit die Geschäftsfahrten einzeln zu erfassen mit Grund der Fahrt und Dir die Fahrten mit 30 Cent je gefahrenen Kilometer zu erstatten, also z.B. als Barerstattung aus der Kasse.
Da ist es dann eine reines Privatfahrzeug und alle Kosten des Fahrzeug trägst Du auch privat, die haben dann in der Buchhaltung nichts mehr zu suchen.
Rechne Dir das mal nach, das kann durchaus lukrativer sein als die 1%-Regelung. und Fahrzeugkosten über die Firma abzurechnen.



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