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Fahrtenbuch bei priv. genutztem Fimenwagen Pflicht?

gefragt von matneu27matneu27 am 20.02.2008 um 21:13 Uhr

Mein Chef erlaubt mir die Nutzung des Firmenwagens von der Firma nach Hause und zurück. Dazu muss ich ein Fahrtenbuch führen weil es das Finanzamt scheinbar so wolle. Spreche ich mit Kollegen aus anderen Firmen in meinem Gewerbe, so sagen diese, dass sie kein FB führen müssen. Sie können den Firmenwagen einfach mit nach Hause nehmen. Was ist nun richtig? Und was will das Finanzamt mit den ganzen ausgefüllten Fahrtenbüchern anfangen? Was man da reinschreibt muss im Endefekt ja nur mit dem Kilometerstand des Firmenwagens übereinstimmen. Wer kann oder will das überhaubt nachprüfen? Der einzig stetige Faktor ist ja immer die Fahrt nach Hause und zurück. Und da steht immer das selbe drin.


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Reply


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 20. Februar 2008 21:24
3x
Thumb_up

für das finanzamt mußt du nur ein fahrtenbuch führen, wenn die steuerberechnung auf grundlage des fahrtenbuches gemacht werden soll. wer kein fahrtenbuch führt für den gilt die 1% regel. da dieses aber bei vielen zur zahlung von mehr steuern führen würde machen sie die abrechnung über ein fahrtenbuch.


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