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Fahrten zu der Scheidung

gefragt von totter18 am 10.06.2008 um 12:36 Uhr

Mein Anwalt muß zu einem Amtsgericht fahren. Sind etwa 550 km (einfache Fahrt). Bezahlt das meine PKH ??? Über eine schnelle Antwort freue ich mich !!!!


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Marieke2712
beantwortet von Marieke2712 am 10. Juni 2008 12:42
1x
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Ich dachte immer, die "Betriebskosten" (Fahrkosten) sind mit im Anwaltshonorar enthalten. Ich galube nicht, dass der das extra geltend machen darf.Aber bin mir auch nicht sicher.


angelela
beantwortet von angelela am 10. Juni 2008 12:45
1x
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Also ich musste bei meiner Scheidung immer alles selber zahlen.. Wäre mir neu, wenn das wer übernehmen würde. Mein Anwalt und ich sind zusammen gefahren und haben uns die kosten geteilt..


dwarf
beantwortet von dwarf am 10. Juni 2008 13:25
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Sorry, aber warum muss er zu diesem Amtsgericht fahren? Es gibt doch die Möglichkeit der Amtsbeihilfe (hoffe das heißt so), so dass er dies beim eurem Örtlichen Amtsgericht erledigen kann. Aber erkundige dich da bei ihm noch mal. Bei meiner Scheidung wurde mein Ex-Mann und sein Anwalt bei deren Amtsgericht angehört und der Rest erfolgte bei meinem Amtsgericht vor Ort (ca 600km Entfernung zwischen den Gerichten)ohne das die beiden fahren mussten.


anonym
beantwortet von dieandrea am 11. Juni 2008 08:48
0x
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hallo...

das hab ich noch nie gehört...wenn du prozezzkostenbeihilfe bekommst...wird das garantiert mit übernommen...





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