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Fahrstunde verpasst, muss ich trotzdem bezahlen?

gefragt von junker84junker84 am 27.09.2009 um 20:11 Uhr

Hallo, ich habe neulich zwei Fahrstunden in der Fahrschule verpasst. Muss ich diese jetzt trotzdem bezahlen? Mein Fahrlehrer hatte daurch ja einen ausfall, andererseits habe ich keine dienstleistung in Anspruch genommen.

Kennt sich da jemand aus?


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Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 27. September 2009 20:53
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Die meisten Fahrschule berechnen in dem Fall einen kleineren Betrag als die Fahrstunde für den Ausfall.
Sollte in Deinem Vertrag stehen.
Erst lesen, dann posten! Hilft meistens.

Kommentar von 34afbe25c789e3aa453062f0e58e22besmalljustii am 28. September 2009 23:19

Siehe hierzu die AGB einer Fahrschule unter dem Punkt "Ausfallentschädigung": http://gotourl.de/e4088RTm

Auch Du hast diese AGB erhalten, als Du den Ausbildungsvertrag unterzeichnet hast.

Schau einfach mal nach. Du wirst einen entsprechenden Passus finden.

Gruß justii


anonym
beantwortet von willonoack am 28. September 2009 09:22
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Die Fahrstunde muss gem. § 615 Bürgerliches Gesetzbuch auch dann bezahlt werden, wenn sie nicht mehr nachgeholt werden kann. Der säumige Schüler sollte versuchen, mit der Fahrschule eine Nachholung zu einem anderen Termin ohne weitere Zahlung dafür zu erreichen.


butz1510
beantwortet von butz1510 am 27. September 2009 20:11
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Das müsste in Deinem Vertrag stehen. Wenn er die Stunden anderweitig vergeben konnte, ist er vielleicht kulant.


anonym
beantwortet von Ruedi am 27. September 2009 22:48
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Ja, musst Du! Aber die Fahrschule muss dir das Geld anrechnen, dass sie dadurch gespart hat. Nämlich Sprit und Verschleiß für das Fahrzeug. Sollte sie die Fahrstunde anderweitig besetzt haben können, musst Du in der Regel nicht zahlen.


toedti2000
beantwortet von toedti2000 am 27. September 2009 23:00
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Sicher musst du diese Fahrstunden reduziert bezahlen. Ja, du hast keine Dienstleistung erfahren, was aber dein Verschulden darstellt.



anonym
beantwortet von willonoack am 28. September 2009 09:19
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Auch die verpasste Fahrstunde muss der Schüler selbst dann bezahlen, wenn sie nicht mehr nachgeholt werden kann gem. § 615 Bürgerliches Gesetzbuch! Wer einen Termin nicht einhalten kann, sollte für dessen Verlegung vorher sorgen. Ansonsten hilft nur eine Kulanzregelung mit der Fahrschule.


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