gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

Fahrstuhl

gefragt von artebianco am 03.03.2008 um 10:03 Uhr

Hallo!Wir Wohnen im 4 Stock 4bei der eigentumsversammlung haben eineig Mitbewohner den Atrag gestellt das die kosten nicht nach anteile sondern nach Personen abzurechnen ist das Rechtens? In der Hausordnung steht das Kinder unter 12 Jahren nicht alleine fahren dürfen also breuchte ich für die Kinder nicht bezahlen.Gibt es ein Gesetz das man den Aufzug Modernisiern muss mit einer sprech anlage oder reicht es wenn die Alarm glocke vorhanden ist. wäre für jede Antwort sehr danckbar.


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

recht (15907)
miete (1396)
fahrstuhl (14)
ähnliche Fragen

Frage beantworten!


gri1su
beantwortet von gri1su am 3. März 2008 10:13
11x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

In dem Haus, wo ich bisher wohnte, mußte der Aufzug gemäß den neuen Vorschriften nachgerüstet werden. Auf meine diesbezügliche Frage erklärte ein Techniker, es gäbe entsprechende neue Vorschriften, die eine Gegensprechanlage für Notruf, und ein Anpassen der Innentüren aus Sicherheitsgründen erforderlich machten.

Eine Abrechnung nach Personen halte ich für wenig sinnvoll. Wie sollte dann abgerechnet werden, wenn diverse hausfremde Personen den Aufzug benutzen? Kostenumlegung anteilig auf die Wohneinheiten wäre wohl am reellsten. Sonst müßten ja auch wieder Grenzen gesetzt werden: Personen im EG oder auch 1.OG benutzen ja wohl selten oder gar nicht den Aufzug. Wo sollte da eine Grenze gezogen werden?


HerrBst
beantwortet von HerrBst am 3. März 2008 10:26
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Meines Wissens gibt es hierzu sogar schon Gerichtsentscheide, wonach generell ein Aufzug auf alle Eigentümer, egal ob sie ihn nutzen oder nicht (auch die im Erdgeschoß) umgelegt wird. Dies sollte m. E. allerdings der Hausverwalter wissen bzw. in Erfahrung bringen können.

Kommentar von Simple_avatar1smallwolli3454 am 3. März 2008 23:51

Stimmt! Aufzugskosten (Wartung, Strom) werden nach 1000stel Einheiten auf alle Wohnungen umgelegt. Das Ganze ist seit mindestens 20 Jahren juristisch geklärt.


Tippse
beantwortet von Tippse am 3. März 2008 10:09
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich bin zwar jetzt nicht 100% sicher, aber ich kann mir nicht vortellen, dass eine Abrechnung nach Personen rechtens ist. Was ist mit Gästen, die den Aufzug benutzen? Einer bekommt mehr Besuch, einer weniger! Wie würde das dann aufgerechnet? Geht ja gar nicht... oder ist der Aufzug mittels Schlüssel zu bedienen?

Kommentar von 155c24345415911ff0aaa78657036093smalldragon100 am 3. März 2008 10:19

War mal im Fernsehen im Gespräch,genau der Besuch war die Problematik.Ist aber noch nicht ausdiskutiert.LG


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.