Ich bin Vielfahrer, da ich im Außendienst tätig bin und quer durch die Bundesrepublik reisen muss. Wisst ihr, ob ich ein Fahrsicherheitstraining steuerlich absetzen kann im Rahmen meiner Arbeit?

Setz es unter Werbungskosten ab. Leg dem Beleg gleich Deine Begründung bei. Wenn´s durchgeht ist gut wenn nicht zahlst Du es allein bekommst doch aber vom FA deswegen keine Strafe.

es gibt einige (nicht alle) versicherungen, die dieses training anerkennen, und den beitrag etwas senken. frag doch mal bei deiner versicherung nach, vielleicht hast du glück
MRmaniac am 14. Februar 2009 12:09 entweder senken ... erstatten oder geben eine einmalzahlung.... muß aber von bestimmten anbietern gemacht werden ... adac oder sowas ...
ggfl. kann man das auch komplett oder anteilig bei der Berufsgenossenschaft geltend machen...
versuchs doch einfach, wenns klappt ist gut, wenn nicht hast du nichts verloren

was ich weiß ist das du es bei manchen versicherungen gelten machen kannst... allerdings nicht jede versicherung bietet das an.. hoffe das bringt dir was

nein, das kollidiert mit dem Privatleben und fällt somit unter ein Aufteilungs- udn abzugverbot.
Frag deine Berufsgenossenschaft, die geben Zuschüsse zwischen 60 - 100 € pro Fahrsicherheitstraining
..Genau! Einfach probieren, mehr als streichen können sie's nicht! Das gilt im übrigen für alle Werbungskosten - es kommt auch immer auf den Bearbeiter an... da kann man durchaus Glück haben!