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Fahrschulfrage: Wie berechne Ich dies ?

gefragt von DollowskiDollowski am 09.02.2009 um 12:55 Uhr

Sie besitzen die Fahrerlaubnis der Klasse B. Ihr Pkw hat folgende Daten: - Leermasse 900 kg - zulässige Gesamtmasse 1.400 kg - zulässige Anhängelast 1.000 kg Welchen Anhänger dürfen Sie mitführen?

a) 1.000 Kg b) 850 Kg c) 950 Kg

Mag mir jemand verraten, wie man dies ausrechnet ? Bei Google habe ich nix großartiges gefunden.

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Franticek
beantwortet von Franticek am 9. Februar 2009 13:09
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Schauen wir doch in die Fahrerlaubnisverordnung unter der Fuehrerscheinklasse B. Dort steht, welche Anhaenger benutzt werden duerfen. Auf alle Faelle benutzt werden darf ein Anhaenger mit bis zu 750 kg zul. Gesamtgewicht. Das trifft hier also nicht zu.
.
Hier ist die andere Defintion anzuwenden, wonach das zulaessige Gesamtgewicht des Anhaengers nicht die Leermasse des Zugfahrzeuges ueberschreiten darf. Damit kommt schon mal nur b) in betracht, da das zul. Gesamtgew. dieses Anhaengers als einziges nicht groesser als 900 kg ist.
Dazu kommt noch, dass das zul. Gesamtgew. des ganzen Zuges nicht ueber 3,5 t sein darf. Mit 1400+850 liegen wir also im gruenen Bereich.
Und die 1000 kg zul. Anhaengelast ueberschreiten wir auch nicht.
Folglich ist es der Anhaenger unter b), der gefahren werden darf. Und der duerfte sogar noch ein um 50kg hoeheres zul. Gesamtgew. haben.

Kommentar von 16b64e044c8a8587411ed9b09661c187smallBenjy am 9. Februar 2009 13:13

Franticek Du alter Hobbyfahrlehrer. Wieder eine perfekte Antwort! DH! ;o)

Kommentar von Bd9d8ed64462490578d9bdfefa5ac60bsmallFranticek am 9. Februar 2009 13:19

Ich komme doch aus dem Verkehrsportal.
;-)


Benjy
beantwortet von Benjy am 9. Februar 2009 12:57
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Da gibt es nichts zu rechnen. Jedoch meine ich, dass Du höchstens 900kg ziehen dürftest?

  • Es gilt ZZGM <3,5t

  • Anhänger nicht schwerer als Leergewicht des Zugfahrzeugs

Kommentar von 17f696cc4f68bb8d5d97a4c77ca03d46smallDollowski am 9. Februar 2009 12:57

Danke dir. In den Antworten steht aber keine 900 Kg ^^

Kommentar von 16b64e044c8a8587411ed9b09661c187smallBenjy am 9. Februar 2009 12:58

Du darfst höchstens den 850kg Anhänger ziehen.


Dollowski
beantwortet von Dollowski am 9. Februar 2009 12:59
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Danke an alle !


Chamaeleon1205
beantwortet von Chamaeleon1205 am 9. Februar 2009 12:58
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a,b,c ist richtig. aber nicht gleichzeitig


unfixedgirl
beantwortet von unfixedgirl am 9. Februar 2009 12:57
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das hab ich auch nie kapiert. ich hab da immer geraten gg

Kommentar von 16b64e044c8a8587411ed9b09661c187smallBenjy am 9. Februar 2009 13:06

Im Zweifelsfall immer die länste Antwort oder B... ;o))


djrubin
beantwortet von djrubin am 9. Februar 2009 12:57
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ich glaube es ist (a)


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 9. Februar 2009 12:57
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Du kannst alle Anhänger benutzen (nur nciht gleichzeitig) denn die Anhängelast wird von keinen überschritten.

Kommentar von 16b64e044c8a8587411ed9b09661c187smallBenjy am 9. Februar 2009 12:59

Er hat aber nur Klasse B, nicht BE.

Kommentar von 1928372d696aac89e5ef95eea076f957smallwfwbinder am 9. Februar 2009 13:07

Oh Gott entschuldigung, ich kenne die neuen Bezeichnungen nicht. Ich habe den alten II und fahre alles bis 7,5 To.

Kommentar von 16b64e044c8a8587411ed9b09661c187smallBenjy am 9. Februar 2009 13:11

;o) Das dacht´ ich mir. Die neuen Regelungen machen einen aber auch immer verrückt.

Kommentar von 1928372d696aac89e5ef95eea076f957smallwfwbinder am 9. Februar 2009 13:14

Aber der vorteil dieser EG-Einheitlichen Geglen sit, das sie uns alle einheitlich verrückt machen. von Lissabon, bis Warschau und von Helsinki, bis La valetta.

Kommentar von 16b64e044c8a8587411ed9b09661c187smallBenjy am 9. Februar 2009 13:22

LOL :D

Kommentar von 17f696cc4f68bb8d5d97a4c77ca03d46smallDollowski am 9. Februar 2009 13:28

Hab sowieso das Gefühl, dass auch irgendwelche Fragen und Regeln immer wieder geändert werden und das täglich. Aber das ist nicht mehr normal...


fnmama
beantwortet von fnmama am 9. Februar 2009 12:57
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