Dollowski am 09.02.2009 um 12:55 Uhr
Sie besitzen die Fahrerlaubnis der Klasse B. Ihr Pkw hat folgende Daten: - Leermasse 900 kg - zulässige Gesamtmasse 1.400 kg - zulässige Anhängelast 1.000 kg Welchen Anhänger dürfen Sie mitführen?
a) 1.000 Kg b) 850 Kg c) 950 Kg
Mag mir jemand verraten, wie man dies ausrechnet ? Bei Google habe ich nix großartiges gefunden.

Schauen wir doch in die Fahrerlaubnisverordnung unter der Fuehrerscheinklasse B. Dort steht, welche Anhaenger benutzt werden duerfen. Auf alle Faelle benutzt werden darf ein Anhaenger mit bis zu 750 kg zul. Gesamtgewicht. Das trifft hier also nicht zu.
.
Hier ist die andere Defintion anzuwenden, wonach das zulaessige Gesamtgewicht des Anhaengers nicht die Leermasse des Zugfahrzeuges ueberschreiten darf. Damit kommt schon mal nur b) in betracht, da das zul. Gesamtgew. dieses Anhaengers als einziges nicht groesser als 900 kg ist.
Dazu kommt noch, dass das zul. Gesamtgew. des ganzen Zuges nicht ueber 3,5 t sein darf. Mit 1400+850 liegen wir also im gruenen Bereich.
Und die 1000 kg zul. Anhaengelast ueberschreiten wir auch nicht.
Folglich ist es der Anhaenger unter b), der gefahren werden darf. Und der duerfte sogar noch ein um 50kg hoeheres zul. Gesamtgew. haben.

Da gibt es nichts zu rechnen. Jedoch meine ich, dass Du höchstens 900kg ziehen dürftest?
Es gilt ZZGM <3,5t
Anhänger nicht schwerer als Leergewicht des Zugfahrzeugs

das hab ich auch nie kapiert. ich hab da immer geraten gg
Benjy am 9. Februar 2009 13:06 Im Zweifelsfall immer die länste Antwort oder B... ;o))

Du kannst alle Anhänger benutzen (nur nciht gleichzeitig) denn die Anhängelast wird von keinen überschritten.
Benjy am 9. Februar 2009 12:59 Er hat aber nur Klasse B, nicht BE.
wfwbinder am 9. Februar 2009 13:07 Oh Gott entschuldigung, ich kenne die neuen Bezeichnungen nicht. Ich habe den alten II und fahre alles bis 7,5 To.
Benjy am 9. Februar 2009 13:11 ;o) Das dacht´ ich mir. Die neuen Regelungen machen einen aber auch immer verrückt.
wfwbinder am 9. Februar 2009 13:14 Aber der vorteil dieser EG-Einheitlichen Geglen sit, das sie uns alle einheitlich verrückt machen. von Lissabon, bis Warschau und von Helsinki, bis La valetta.
Franticek Du alter Hobbyfahrlehrer. Wieder eine perfekte Antwort! DH! ;o)
Ich komme doch aus dem Verkehrsportal.
;-)