Kristall08 am 12.11.2008 um 13:15 Uhr
Unsere Nachbarin deponiert mittlerweile drei Fahrräder im Hausflur, obwohl es einen eigenen Schuppen für die Räder gibt. Das wird manchmal ganz schön eng. Darf sie das?
Angeblich wohnt sie alleine und will auch immer nur die Wasserkosten für eine Person tragen. Die anderen Räder sind aber Herrenräder und wir hegen schon seit längerem den Verdacht, dass jemand bei ihr eingezogen ist, für den sie nicht bezahlt. Können wir da was machen?

Ihr habt doch bestimmt eine Hausordnung, darin müßte das doch geregelt sein.
Ansonsten: Im Hausflur, Kellergang usw. darf ein Fahrrad grundsätzlich nur mit Einwilligung des Vermieters abgestellt werden, es sei denn, dass anderweitiger Abstellraum nicht vorhanden ist (das ist bei euch ja nicht der Fall, ein Schuppen ist ja da). Dies gilt auch für das abstellen auf dem Hof (AG Charlottenburg GE 82, 87). Wesentlich ist aber, dass die übrigen Hausbewohner nicht in unzumutbarer Weise belästigt werden (LG Hamburg WM 92, 188).
Nein, der Hausflur gilt feuerpolizeilich als Fluchtweg und ist daher frei zu lassen.
ja genau, DH

Am besten direkt drauf ansprechen, wenn das nichts nutzt, dann bei der Hausverwaltung beschweren!
Kristall08 am 12. November 2008 13:21 Hab ich schon. Die Vermieterin kümmert sich nicht darum.
Tippse am 12. November 2008 13:27 Dann ruf solange bei der Vermieterin an, bis sie sich darum kümmert! Sei halt ein bisserl hartnäckig!

Bitte sie doch die Räder in ihren Schuppen zu stellen. Ob jemand bei ihr wohnt/übernachtet oder ob sie Herrenräder sammelt kann dir eigentlich egal sein.
Nicht, wenn die Wasserkosten für diese Personen mitbezahlen muß!
naja nicht wirklich, da nebenkosten in häusern, die nicht für jede wohnung einen zähler haben, nach personen aufgeteilt werden... somit würde sie weniger zahlen als jemand mit 2 personen (auch müllgebühren werden zumindest hier nach personen berechnet)
Kristall08 am 12. November 2008 13:20 Genau so ist es. Grummel. Letztes Jahr hat sie das schon mal so gemacht. Und wir dürfen das dann mitbezahlen.
meinName am 12. November 2008 13:21 Das ist ein Argument...^^ Das hatte ich nicht bedacht.
könnte ja auch nach Wasseruhren oder nach Quadratmeter abgerechnet werden
Liebe Leute, is denn die Abrechnung nach Personen im Mietvertrag vereinbart??? Wenn nicht, ist das alles ungültig und es muss nach m² abgerechnet werden, egal wieviel Personen dort gemeldet sind oder nicht.
Kristall08 am 17. November 2008 13:42 Natürlich ist nach Personenzahl im Mietvertrag vereinbart. Sonst könnte es uns ja auch egal sein, wer alles da wohnt. Und der Einbau einer zusätzlichen Wasseruhr ist so einfach nicht. Dazu müsste man die Wände aufreißen und anschließend neu fliesen.

Ich gehe davon aus, das es sich um eine Mietwohnung handelt. Da ist der Vermieter gefragt. Der hat bestimmt kein Interesse daran dass sein Hausflur versaut und zugestellt wird und dürfte vor allem etwas gegen fehlbelegende Schmarotzer haben, die Nebekosten erschnorren und so die anderen Mieter belasten.
du bist der erste auf dem richtigen weg.
Im Treppenhaus und Hausflur darf gar nichts abgestellt werden. Weder ein Blumentopf, ein Bild oder Schuhe. Einzige Ausnahme sind Kinderwägen, wenn sie nicht behindern. Wenn sie besuch hat könnt ihr nichts machen. Erst wenn jemand mehr als 3 Monate bei jemand wohnt gilt er nicht mehr als Besuch. Und wenn es ein Lebensgefährte ist, spielt das auch keine Rolle. Die einzigen personenabhängigen Nebenkosten sind Wasserkosten. Alles andere spielt die Personenzahl keine Rolle
albatros am 12. November 2008 18:07 nun, wasser wird in der regel nach verbrauch und nicht nach personen abgerechnet, da würde der verbrauch für die andren mieter irrelevant sein. dazu muss natürlich als voraussetzung jede wohnung einen wasserzähler haben. wenn nicht, kann nach wohnfläche oder personen abgerechnet werden. das muss konkret im mietvertrag vereinbart werden.
hallo kristall
schreib dem vermieter oder verwalter wie es mit den fahrrädern aussieht. frage dabei nach einer hausordnung und nach haftung bei unfall und brand. sobald ein vermieter merkt, er könnte in die haftung genommen werden, wird er beweglich.
dabei bietet es sich an nachzufragen ob die beiden herren denen die fahrräder gehören auch gemeldet sind und an der personenumlage für wasser und kanal (kanal ist meist gekoppelt und um ein mehrfaches teurer als wasser) teilnehmen.