SiegfriedZynzek am 11.06.2009 um 20:13 Uhr
Wann muß ein Fahrradweg benutzt werden?

Wenn einer da ist und Du auf dem Fahrrad unterwegs und älter als (ich glaube) acht Jahre bist.
wenn einer vorhanden ist und wenn du mit einem Fahrrad unterwegs bist
Die Frage kommt alle paar Monate wieder, ist aber gar nicht so einfach zu beantworten; die Regelungen in der StVO sind (typisch deutsch), recht kompliziert. Kurzform: Radfahrer müssen nur per blauem Schild mit Radsymbol (und evtl. zusätzlichem Fußgängersymbol) gekennzeichnete Radwege benutzen, die straßenbegleitend sind. Sind die Radwege unbenutzbar, muß man auf der Straße fahren (Gehwegradeln ist zu Recht ab 10 Jahren immer verboten).
Unbenutzbar per Gesetz sind Radwege z.B. wenn sie zugeparkt, zu schmal (Anhänger), nicht geräumt usw. sind. Die Benutzungspflicht gilt auch für Rennradfahrer.
"Immer wenn einer vorhanden ist" ist eine leider sehr verbreitete, aber falsche Meinung.
§ 2 (4) Satz 2 StVO:
"Sie [Radfahrer] haben Radwege und Fahrradstraßen zu benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. Andere Radwege dürfen sie benutzen; linke Radwege jedoch nur dann, wenn diese für die Gegenrichtung ebenfalls mit Zeichen 237, 240 oder 241 freigegeben sind."
Siehe auch: http://www.pdeleuw.de/fahrrad/stvo_neu.html#Benutzungspflicht
immer wenn einer da ist. außer von kindern- die müssen auf dem gehweg fahren

immer wenn einer vorhanden ist und immer in fahrtrichtung wie die autos