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Fahrradfahrer auf Fahrbahn - trotz Radweg

gefragt von BergbaerBergbaer am 27.08.2008 um 19:33 Uhr

Immerwieder passiert es, daß Fahrradfahrer - trotz Radweg - die Fahrbahn benutzen und evtl. auch damit den Verkehr behindern.

Der Staat gibt zig-Tausende Euronen aus, um Radwege zu bauen. Diese werden einfach ignoriet. Oft auch von Möchtgern-Sportlern, die möglichst nebeneinander mit ihren Rennrädern fahren. Wenn es mir dann mal reicht, schneide ich diese Ignoranten so, daß sie auf jeden Fall behindert werden. (Das würden sie, wenn sie den Radweg benutzen würden nicht). Meistens sehe ich dann im Rückspiegel eine drohende Hand. Die Leute würden doch auf dem Radweg viel sicherer fahren.

Ist es erlaubt, bei bestehendem Radweg, auf der Fahrbahn zu fahren?


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Zander1961
beantwortet von Zander1961 am 27. August 2008 19:41
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Roland Huhn, ADFC-Rechtsreferent: Grundsätzlich muss man mit dem blauen Radwegschild ausgewiesene Radwege benutzen. Das gilt aber nicht, wenn der Radweg wegen Schnee und Eis nicht befahrbar ist. Dann dürfen Radfahrer auf die geräumte Fahrbahn ausweichen, wie der Bundesgerichtshof festgestellt hat.

Quelle:

http://www.tagesspiegel.de/berlin/Radfahren-Verkehr;art270,2442037

Kommentar von radfahrer am 28. September 2008 13:28

Hallo, die eigentliche Frage lautet doch, weshalb sind 10 Jahre nach der StVO-Novelle noch immer so viele Radwege als solche ausgeschildert, die es gar nicht mehr (mit Schild) geben dürfte.

Lest mal, was das Bundesverkehrsminsterium (Staatssekretär Kasparick) zum Thema sagt: http://www.adfc-berlin.de/verkehrssicherheit

Berlin, 18. Juli 2008

In dieser Woche hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung den Verkehrssicherheitsbericht 2008 vorgelegt, den Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer am 16. Juli der Öffentlichkeit präsentiert hat.

Demnach ist die Anzahl der Schwerverletzten und Getöteten im Straßenverkehr seit Ende der 90er Jahre leicht rückläufig, während die Zahl der Leichtverletzten eher stagniert.

Anteile am Unfallgeschehen

Bezogen auf die Art der Verkehrsteilnahme sind motorisierte Verkehrsteilnehmer an mehr als 90 % aller Unfälle beteiligt, Radfahrer dagegen nur zu 3,5 %. Im Modal-Split, d. h. der Aufteilung der täglichen Wege auf die verschiedenen Verkehrsarten, hat der motorisierte Individualverkehr (MIV) nur einen Anteil von weniger als 30 %. Radfahrer tragen bei einem Modalsplit von inzwischen schätzungsweise 12 % demnach nur unterproportional zum Unfallgeschehen bei.

Personenschäden

Allerdings liegt der Anteil der motorisierten Verkehrsteilnehmer (ohne motorisiertes Zweirad) an Personenschäden bei unter 50 % bei weiter fallender Tendenz. Radfahrer tragen dagegen in den letzten drei Jahren mit 27 % zur Zahl der Verunglückten bei. Hierbei wird deutlich, dass motorisierte Verkehrsteilnehmer zwar überproportional zum Unfallgeschehen beitragen, aber vermutlich aufgrund der zahlreichen Sicherheitssysteme (Airbag etc.) deutlich seltener verletzt werden.

Unfallursachen

Als Hauptunfallursachen mit Fahrradfahrern als Hauptunfallverursacher gibt der Bericht "Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr" und das "Benutzen falscher Fahrbahnteile" (z. B. des Gehwegs oder von Radwegen entgegen der zugelassenen Fahrtrichtung) an. Als Unfallbeteiligte sind Radfahrer am meisten in Unfälle vom polizeilichen Typ 3 (Einbiegen/Kreuzen-Unfall) verwickelt.

Kasparick: "Wir haben in Deutschland keine Radwegebenutzungspflicht" Berlin, 20. Februar 2008

Diskussion der Petition im Deutschen Bundestag mit deutlicher Klarstellung des zuständigen Staatssekretärs

Die von rund 17.000 Bundesbürgern mitgezeichnete und die damit zu diesem Zeitpunkt am stärksten unterstützte Petition zur Abschaffung der Radwegbenutzungspflicht wurde am Montag dieser Woche im Deutschen Bundestag diskutiert.

Neben dieser wurden in einer gut dreistündigen Sitzung des Petitionsausschusses sieben weitere Petitionen zum Thema Verkehrsrecht behandelt. Der Wortlaut der Sitzung ist jetzt auf Video on Demand im Internet abrufbar. Die endgültigen Entscheidungen zu allen Petitionen werden in einer späteren nichtöffentlichen Sitzung erfolgen.

Viel Verständnis für Lkw-Fahrer, meist Unverständnis für Fahrradfahrer

Vertreter aller Fraktionen äußerten viel Verständnis für die Sorgen von Lkw-Fahrern, die zehntausende zusätzlicher Parkplätze an Autobahnen in einer Petition auf Kosten der Steuerzahler forderten.

Offensichtlich weniger Verständnis hatten die Bundestagsabgeordneten für die Sorgen von Fahrradfahrern: "Beabsichtigen Sie tatsächlich den Fahrradfahrer gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern soweit zu privilegieren, dass er frei wählen darf, wo er fährt und alle anderen nicht?", fragt die Abgeordnete Heidrun Bluhm (Die Linke).

Benutzungspflicht ein Relikt aus dem alten Stand der alten Straßenverkehrsordnung

Überraschend deutlich fiel dagegen eine Klarstellung des zuständigen Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesverkehrsministerium, Ulrich Kasparick (SPD), aus: "Wir haben in Deutschland keine Radwegebenutzungspflicht." Nach Auffassung Kasparicks sind die Länder seit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung im Jahre 1997 in den vergangenen zehn Jahren offensichtlich nicht in der Lage gewesen, Bundesrecht ausreichend zu verstehen und anzuwenden.

Im Wortlaut sagte Kasparick zur Benutzungspflicht: "Das ist offensichtlich noch ein Relikt aus dem alten Stand der alten Straßenverkehrsordnung. Wir haben mit der Novelle ausdrücklich gesagt, eine Benutzungspflicht muss zwingend begründet werden im Einzelfall. Also eine Stadt sagt prinzipiell gibt es keine Benutzungspflicht, aber an bestimmten Straßen, an bestimmten Kreuzungen müssen wir aus Verkehrssicherheitsgründen eine Regelung treffen, die die Verkehre beispielsweise auseinanderzieht, so dass der Radfahrer auf der Radspur fährt und der motorisierte Verkehr auf der anderen Spur."

Neue Fahrradakademie soll Städte und Stadtplaner schulen

"Weil es genau um diesen Punkt Unklarheiten immer noch gibt, insbesondere mit den zuständigen Ländern und den Stadtplanern, also kommunale Aufgaben, haben wir von Seiten des Bundes gesagt, wir brauchen so etwas wie eine Fahrradakademie, wo wir Stadtplaner aus- und weiterbilden. Und die haben wir jetzt eingerichtet. Es gibt jetzt eine Fahrradakademie, die Stadtplanern helfen soll, durch europäischen Erfahrungsaustausch, durch nationalen Erfahrungsaustausch, mit diesem Problem beispielsweise der zu entmischenden Verkehre, mit Möglichkeiten elegante Lösungen zu finden innerstädtische Verkehre zu lösen, so dass wir Umweltziele erreichen, dass wir Gesundheitsziele erreichen, dass wir Verkehrssicherheit erreichen."

Radwegbenutzungspflicht darf nur im Einzelfall geprüft und angeordnet werden

"Das ist mir wichtig, das in dieser Runde noch einmal zu sagen: Die Straßenverkehrsordnung sagt, die Benutzungspflicht eines Radweges muss im Einzelfall erfolgen und sie muss zwingend begründet sein. Es reicht also nicht, dass da irgendein Stadtplaner sagt, ich stell' da mal ein blaues Schild hin."

Zunehmende Klagen von Fahrradfahrern vor Verwaltungsgerichten

"Allmählich spricht sich diese Gesetzeslage herum. Das führt nämlich dazu, dass wir beobachten können, dass der eine oder andere Radfahrer vor die Verwaltungsgerichte zieht und sagt, ich will aber das blaue Schild hier weg haben. Und dann muss die kommunale Behörde nachweisen, warum das zwingend erforderlich ist. Und wir haben eine zunehmende Zahl von Fällen, wo die Verwaltungsgerichte die Benutzungspflicht wieder aufheben."

Der Bundesgesetzgeber sagt es gibt keine Benutzungspflicht, es sei denn, in begründeten Einzelfällen

"Also deswegen sage ich nochmal, was ist Sache des Bundesgesetzgebers? Der Bundesgesetzgeber sagt es gibt keine Benutzungspflicht, es sei denn, in begründeten Einzelfällen. Zuständig für die Anordnung dieser Einzelfälle ist nicht mehr der Bund, sondern sind die Bundesländer und die müssen dafür sorgen im Gespräch mit den Kommunen, dass man zu vernünftigen zielorientierten Stadtplanungen kommt. Es ist nicht Sache des Bundes zu überlegen, wie machen wir denn den Radverkehr am Alex. Sondern es ist Sache der Stadt Berlin."

Kasparick sieht daher keinen Veränderungsbedarf in der Straßenverkehrsordnung

"Und deswegen sage ich aus Bundessicht, sehen wir an dieser Stelle im Grunde keinen Veränderungsbedarf in der Straßenverkehrsordnung. Sondern es ist Sache der Länder, Bundesrecht so zu vollziehen, wie es vom Gesetzgeber gemeint ist und der Gesetzgeber hat es sehr großzügig geregelt, der Bundesgesetzgeber, und hat gesagt, ihr müsst im Einzelfall nachweisen, dass es wirklich erforderlich ist und dann müssen die Länder dafür sorgen, dass es umgesetzt wird und die Stadtplaner müssen es entsprechend einrichten."


mayflake
beantwortet von mayflake am 27. August 2008 19:42
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Strassenverkehrs-Ordnung - StVO § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge (4) 2Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. 3Andere rechte Radwege dürfen sie benutzen. 4Sie dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden.

Allerdings sind mir die Zeichen als Radfahrer noch nicht aufgefallen . Was mich eher stört sind Fahrradfahrer die den Radweg nutzen aber in die falsche Richtung fahren bzw. Autofahrer die Ihr Auto auf dem Radweg parken so, dass man alle paar Meter ausweichen muss.

Ich glaube ein bißchen mehr Rücksicht wäre von beiden Seiten gut


neomatt
beantwortet von neomatt am 27. August 2008 19:47
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Soweit ich mal in der Fahrschule gelernt habe muss ein vorhandener Radweg benutzt werden, sofern er nicht blockiert oder zugeschneit ist o.Ä. Mir ist aber kein Fall bekannt, bei dem ein Radfahrer wegen Nichtbenutzens mal ein Knöllchen kassiert hätte.

Kommentar von 82b7d662351cd69f4284ad004a77bf93smallBergbaer am 27. August 2008 19:52

Leider - die sind ja auch nicht fassbar.

Kommentar von Olaf68 am 2. September 2008 16:32

Auch diese Knöllchen wurden schon ausgestellt - ich hatte bisher noch Glück bzw. weiche sowieso meist auf Straßen ohne Radweg aus.


smile
beantwortet von smile am 27. August 2008 19:54
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Das ist wirklich eine gute Frage. Wie es richtig ist, weiß ich auch nicht. Ich bin auf jeden Fall dafür, das Radfahrer Radwege benutzen, wenn die Radwege in Ordnung und zumutbar sind. Von (richtigen ;-) ) Radsportlern habe ich aber gehört, das Radwege, die nicht asphaltiert sind, also die mit den einzelnen Steinen, für Rennräder nicht besonders geeignet sind, weil die Reifen so schmal sind. Außerdem stören bei Rennradfahrern, die schneller unterwegs sind, die Vertiefungen bei Einfahrten. "Richtige" Radsportler fahren auch äußerst rechts und bereiten beim Überholen keine Umstände. Man könnte sich als Autofahrer höchstens mit deren Geschwindigkeit verschätzen.

Kommentar von Olaf68 am 2. September 2008 16:34

Die von Dir beschriebenen Eigenschaften (gepflastert, absenkungen) sind auch mit normalen Fahrrädern höchst unkomfortabel - ähnlich einem Feldweg für einen Autofahrer. Wer sowas plant, fährt garantiert kein Fahrrad, plant also für andere.


HelmutRn
beantwortet von HelmutRn am 27. August 2008 19:57
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Es gab wohl früher mal eine Regelung, daß Lizenz-Fahrer die Straße benutzen durften. Diese Regelung gibt es nicht mehr. Es soll nur noch eine Ausnahme geben, wenn mindestens 6 Rennfahrer eine Gruppe bilden, dürfen sie zu zweit nebeneinander fahren. So habe ich es gehört!!!


Questor
beantwortet von Questor am 27. August 2008 23:39
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Diese Pfeifen fallen mir auch immer wieder auf, dann stelle ich immer fest, wie dreckig meine Frontscheibe doch ist und reinige diese auch umgehend. Ist auch nicht verboten, und wird auch nicht bestraft - hilft aber sehr oft.

Kommentar von Olaf68 am 28. August 2008 15:18

Wenns Ihnen seelisch hilft - viel Spaß...

Kommentar von D283a4923cc6e520e7d9f5b9de51a275smallQuestor am 29. August 2008 10:13

Nicht seelisch, es hilft praktisch. Die Oberlehrer auf der Autobahn bleiben ja auch unbehelligt, und mir soll keiner weis machen, das wäre nicht gefährlich.

Kommentar von Olaf68 am 2. September 2008 16:36

Was haben Oberlehrer auf Autobahnen, die anderen ihren Willen aufzwingen wollen mit Radfahrern zu tun, die (vielleicht) illegal auf der Straße fahren, weils bequemer und sicherer ist? So eine Kinderei ist mir zum Glück noch nicht passiert.

Kommentar von D283a4923cc6e520e7d9f5b9de51a275smallQuestor am 3. September 2008 06:43

Diese gefährliche Kinderei betreiben leider sehr viele Radfahrer, vielleicht glauben die, sie haben neun Leben... Radfahren auf der Straße ist nicht sicher, für keinen.

Kommentar von Olaf68 am 5. September 2008 22:46

Die Kinderei ist das "Reinigen der Scheibe" - nicht das Fahren auf der Fahrbahn. Radfahren auf der Fahrbahn ist sicherer als auf den gängigen Radwegen (ca. um den Faktor 3 bis 11), d.h. es passieren drei bis elfmal soviele Unfälle auf Radwegen wie bei gleicher Fahrleistung auf der Straße. Der NDR und die Hamburger Polizei sieht es übrigens ähnlich:

http://www3.ndr.de/ndrtvpagesvideo/0,,OID4131416_VID4133166,00.html

Sehr anschaulich...

Kommentar von D283a4923cc6e520e7d9f5b9de51a275smallQuestor am 8. September 2008 22:12

Die Gefahr auf den Radwegen sind ja wohl überwiegend die entgegenkommenden Radfahrer. Ich habe Blech um mich rum, der sture Radfahrer nicht. Schön das ich nicht in Hamburg lebe.

Kommentar von Olaf68 am 9. September 2008 11:39

Wären Radwege nur ein Hamburger Problem, wäre ich auch froh!!! (Die gibts leider überall) Wenn ich auf dem Radweg mit einem Geisterradler zusammenrappel geht es zu 99% schlimmstensfalls um einen Knochenbruch - meistens nur um eine verbogene Felge. Nimmt ein Auto (beim abbiegen) einen Radfahrer vom Radweg mit kann der über einen Knochenbruch fast froh sein. Die Ergebnisse stehen des öfteren in der Zeitung unter Unfallmeldungen mit Todesfolge - leider typische Radwegunfälle - kam im Film auch vor. Und das Blech hilft gegen die seelischen Folgen nicht, wenn man jemanden totgefahren hat. Außerdem: Wieso sind eigentlich "immer" die Radfahrer STUR?

Kommentar von Olaf68 am 10. September 2008 10:09

Update: Gestern ist es passiert: Ein Geisterradler von rechts (ich wollte rechts abbiegen) - ich habe den nicht mal auf dem Fahrrad rechtzeitig bemerkt - ich (ja ich auch!) und er können von Glück sagen, daß ich nicht mit dem Auto unterwegs war. Warum macht man so'n Mist????? P.S: Es ist nicht zur Kollision gekommen; wir waren beide nichtmal schnell und konnten noch bremsen; standen ca. 50 cm voneinander weg. Ich habe ihm nur gesagt, wie sch* und gefährlich das ist, dann ist er - links! - weitergefahren. Ich versteh's nicht!


anonym
beantwortet von wetcell am 28. August 2008 18:40
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wow, erst gefährdest Du andere Verkehrsteilnehmer und gefährdest deren Leben, und danach stellst Du sogar noch die Frage ob die da überhaupt fahren dürfen?

Jemand wie du hat meiner Ansicht nach im Strassenverkehr nichts verloren.


BELLA64
beantwortet von BELLA64 am 27. August 2008 19:36
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Wenn ein Radweg da ist, sollte dieser auch genutzt werden. Aber wie in so vielen Fällen : Wo kein Kläger ist, auch kein Richter.


Spoon
beantwortet von Spoon am 27. August 2008 19:37
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Ja glaub schon.


bleedingsoul
beantwortet von bleedingsoul am 27. August 2008 19:37
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Ah,im Gegenzug sind so Radwege sehr gefährlich,wenn Autofahrer meinen,darauf parken zu müssen. Mir hat letzt eine Autoparkerin ihre Tür direkt vorm Rad aufgerissen.Eine Sekunde später und ich wär dagegen gerast.Da wär die Strasse sicherer gewesen.

Kommentar von 142ad29980d2fd0956263f0b79f775eesmallPaintybear am 27. August 2008 19:41

Wenn schon so argumentiert wird, dann sollen doch die Fahrradfahrer die Strasse benutzen und die Autofahrer parken wild auf den Radwegen rum. Die Todesfallrate bei Verkehrsunfällen ist seit Jahren rüchläufig. Das kann doch nicht so weiter gehen! ;-)

Kommentar von 45ad634c620db1fbba908165fb92e010smallmayflake am 27. August 2008 19:44

Die Autofahrer parken sowieso wild auf den Radwegen rum.

Kommentar von Olaf68 am 2. September 2008 13:47

Sehr gerne (keine Ironie) - ist der Radweg zugeparkt darf ich ganz legal auf die Straße ausweichen - mehr will ich doch gar nicht.

Kommentar von 82b7d662351cd69f4284ad004a77bf93smallBergbaer am 27. August 2008 19:49

In der Stadt sieht das ganz anders aus als auf dem Land. Auf dem Land gibt es "fast" keine zugeparkten Radwege.

Aber auch hier werden die Radwege nicht genutzt. Man ist als Kraftfahrer ständig gezwungen auf Landstraßen den Möchtegern-Sportlern bei Gegenverkehr hinterherzufahren, nur weil sie den - meist sehr gut ausgebauten Radweg ignorieren.

Kommentar von Olaf68 am 2. September 2008 16:40

Außerorts denke ich da auch etwas anders. Innerorts lehne ich Radwege in der heutigen Form ab (unsicher, unbequem), außerorts nehme ich sie immer, sie sind auch immer asphaltiert und es gibt wenig Einmündungen, keine Absenkungen usw. Warum baut man die nicht überall so? Kaum kommt man in eine Ortschaft, geht das Gerumpel los!


Floppy1104
beantwortet von Floppy1104 am 27. August 2008 19:40
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Ich glaube, es ist nicht strafbar auf der Straße mit dem Fahrrad zu fahren. Aber mir gehen diese Möchtgern-Sportler auch gehörig auf die Nerven.


anonym
beantwortet von FridaGT am 27. August 2008 19:40
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anonym
beantwortet von Micha01 am 27. August 2008 19:44
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Wenn ein Radfahrweg vorhanden ist, sollte dieser auch benutzt werden ! Vorsicht mit deinem "Schneiden" von Radfahrern auf der Straße. Das ist Nötigung und strafbar !


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 27. August 2008 19:45
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Es ist dann erlaubt, trotz bestehenden Radweges auf der Fahrbahn zu fahren, wenn es angesichts des Zustandes des Radweges aus Sicht des Radfahres unzumutbar ist, ihn zu benutzen.

Vollkommen unabhängig davon ist das von Dir gepflegte und hier öffentlich zugegebene Behindern ordnungswidrig und das Schneiden unter Umständen strafbar. Bitte melde Dich mit Deiner ladungsfähigen Anschrift bei der nächsten Polizeidienststelle.

Kommentar von 82b7d662351cd69f4284ad004a77bf93smallBergbaer am 27. August 2008 19:52

Schon geschehen - habe Absolution bekommen!

Kommentar von Olaf68 am 28. August 2008 15:20

Das finde ich nicht witzig! Es geht hier um Menschenleben! Das wegen ein paar Sekunden?

Leute, die so reagieren, gehören nicht in den öffentlichen Straßenverkehr.

P.S: Was denken Sie, wenn der Radfahrer Sie an der nächsten Ampel einholt und die Absolution zum Luftrauslassen hat?


Ermittler
beantwortet von Ermittler am 27. August 2008 20:09
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Natürlich könnendie ihre Gründe haben, auf der Straße zu fahren. "Wenn es mir dann mal reicht,"? Du darfst die "Ignoranten" nicht schneiden - das ist Nötigung und grob fahrlässig. Wenn da was passiert oder Dich einer anzeigt, bist Du dran! Außerdem behindern 25er Mofas den Verkehr gleichermaßen und die DÜRFEN nicht auf die Radwege. Warum Du einzelne Grüppchen wegen ihrer Antriebsart diskriminierst, liegt wohl an deutschen Blockwart-Oberlehrermentalität. AR5c4I_0c4


anonym
beantwortet von radfahrer am 28. August 2008 13:55
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Ich habe leider nicht alle Vorredner gelesen.

Fakt ist: Bezogen auf alle deutschen Straßen gibt es inner- wie außerorts nur an den wenigsten überhaupt Radwege (Rw). Rw müssen nur benutzt werden, wenn sie benutzungspflichtig ausgeschildert sind (amtliche Verkehrszeichen: "Radweg, gemischter Radweg oder getrennter Radweg"), nicht aber "Gehweg, mit weißem Zusatzzeichen Radfahrer frei". Es gibt sehr viele Ausnahmen, wann ein benutzungspflichtiger Rw trotzdem nicht benutzt werden muss (v.a. Rechtsprechung).

Wenn Autofahrer meinen, Radler kritisieren (oder sogar absichtlich knapp überholen zu müssen, nach dem Motto: Dir zeig ichs, wo du zu fahren hast), ist dies im schlimmsten Falle strafbar (dann bitte Kennzeichen aufschreiben und der Polizei unbedingt melden!).

Zurück zu meiner Ausgangsthese: Die meisten Rw hören schon nach wenigen hundert Metern wieder auf, deshalb ist eine "Behinderung" des Verkehrs nur sehr kurzfristig und daher hinzunehmen. Rw sind vom Gesetzgeber nicht konzipiert, um die Autofahrer vor Radlern zu schützen, sondern umgekehrt. Deshalb ist es eine Unverschämtheit, wenn Autofahrer glauben, sich ihr Recht nehmen zu dürfen. Radler fahren nun mal auf der Fahrbahn, spätestens nach der nächsten Kreuzung, wenn sie in die Straße einbiegen, wo es weit und breit keinen Rw gibt.

Ich möchte mal einen gedanklichen "Ausflug" in die Fliegerei unternehmen: Dort ist ausschließlich der Pilot verantwortlich, für alles, also wo und wie er fliegt. Radfahrer sollen aber irgendwo fahren, wo sie gar nicht fahren möchten (aus objektivierbaren oder auch nur subjektiven Gründen). Autofahrer dagegen fahren einfach immer auf der Fahrbahn. Radler sollten sich heraussuchen können, wo sie fahren, und zwar aus Sicherheitsgründen.

An den Fragenden, der vermutlich Autofahrer ist: Bitte einfach kurz vom Gas geben, warten bis sich eine gefahrlose Überholmöglichkeit gibt und dann (mit 2 m Seitenabstand: auf der Gegenspur!) mit großem Bogen überholen. Alles andere ist verboten. Spätestens in einigen hundert Metern ist die nächste rote Ampel, da hat Sie der Radler oft schon wieder eingeholt. Das Ärgern über Radler ist deshalb völlig sinnlos. Fahren Sie doch einfach selbst öfter mal mit dem Rad.


anonym
beantwortet von Olaf68 am 28. August 2008 15:17
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Es ist nicht erlaubt, bei einem straßenbegleitetenden, benutzungspflichtigen Radweg auf der Straße zu fahren - kostet EUR 15 und ist eine Ordnungswidrigkeit. (Welche Benutzungspflichtig sind, ist gar nicht so einfach - ohne blaues Schild "Radweg" geht schonmal gar nix - auch mit blauem Schild gibts Ausnahmen). Also sind viele der kindischen "Strafaktionen" sowieso zu Unrecht - UND:

Es ist zu Recht strafbar, vorsätzlich Menschen zu gefährden - wa auch immer sie "angestellt" haben. Darauf stehen im Zweifelsfall schwedische Gardinen ohne Bewährung und danach ist man auf längere Zeit dann selber Radfahrer und sieht deren Verhalten dann vermutlich ein - tja, zu spät.

Soweit sollte es jedoch nicht kommen, oder?

Kommentar von Olaf68 am 28. August 2008 15:24

Weiterführung:

Radwege sind oft unkomfortabel und gefährlich (eng, verschenkt, zugestellt, rumpelig) - also vergleichbar mit den typischen Tempo-30-Zonen/verkehrsberuhigten Bereichen.

Und direkt daneben ist die Straße, die für Radfahrer wie eine Autobahn ist - man kommt schnell, viel sicherer und wesentlich komfortabler vorran.

Wenn man dieses bedenkt, versteht man die Radfahrer vielleicht besser.

P.S: Ich fahre selber Auto und die ganze Zeit mit 20 km/h durch die Stadt tuckern zu müssen, ginge mir auch auf den Zünder.

Aber Menschen gefährden ist KEIN Ausweg.


anonym
beantwortet von Olaf68 am 2. September 2008 13:49
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Bzgl. der Sicherheit von Radwegen mal was vom Norddeutschen Rundfunk - gilt für Hamburg; ist jedoch übertragbar:

http://www3.ndr.de/ndrtvpagesvideo/0,,OID4131416_VID4133166,00.html

Problem: Auch wenn das Schild illegal ist, ist es bindend, bis es entfernt wird.


anonym
beantwortet von Lawrider am 1. Juni 2009 23:56
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Auch nach über zehn Jahren der StVO-Novelle haben es die meisten Autofahrer noch immer nicht begriffen: Nur wenn ein blaues Schild mit weißem Fahrrad oder ein Fußgänger und ein Fahrrad (unter- oder nebeneinander)an einer Radwegzufahrt oder einem Knotenarm steht unterliegt der Radweg einer allgemeinen Benutzungspflicht - ansonsten nicht! Allerdings sehe ich viele Gemeinden, die schildern jede übrig gebliebene und sonst nicht nutzbare Verkehrsfläche als Radweg aus. Da wird man als Radfahrer gezwungen auf 50 cm breiten Betonsteinsteinholperpisten zu fahren, welche schlagartig vor dem Mast eines Verkehrsschildes enden. Und die Gemeinde brüstet sich dann damit, wie fahrradfreundlich sie sei, da sie so viele Radwege hätte. Diese Radwege sind - auch wenn sie als solche ausgewiesen sind - für den Radverkehr nicht zumutbar und entsprechen nicht dem Sinn der damaligen Gesetzesnovelle. In der Verwaltungsvorschrift zur Beschilderung von Radverkehrsanlagen wird genausten definiert, welche Voraussetzungen ein benutzungspflichtiger Radweg erfüllen muss. Wenn man die Radwege in den Gemeindegebieten auf die dort genannten Kriterien überprüfen wollte, würden bestimmt 75 % der derzeitig als benutzugspflichtig ausgeschilderten Radwege die Zumutbarkeitskriterien nicht erfüllen. Sie sind insofern ordnungswidrig benutzungspflichtig. Natürlich reden sich die Gemeinden dann mit irgendwelchen gesetzlichen Hintertürchen heraus - wie besondere verkehrliche Gründe- erlauben hier die Ignoranz der geltenden Zumutbarkeitskriterien. Dennoch sollte man vielleicht noch mal alle Gemeindevertreter innerhalb seines persönlichen Aktionsradius dazu auffordern, ihre ausgeschilderten Radverkehrsanlagen hinsichtlich dieser Verwaltungsvorschrift zu überprüfen. Spätestens wenn man vom Ordnungsamt oder von der Polizei dafür bestraft wird, sein Leben durch die Nichtbenutzung von unzumutbaren Radwegen schützen zu wollen.

Abschließend nur noch ein Appell an alle besser wissenden und hupenden Autofahrer - bevor ihr mit riskanten, lebensgefährdenden Überholmanövern und Nötigungen Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer in Lebensgefahr bringt, überzeugt euch erst einmal, ob der Radweg auch als ein solcher ausgeschildert ist, steigt aus dem Auto - falls ihr dazu noch in der Lage seid, messt ob der Radweg mindestens 1,6 m breit ist (straßenbegleitender Radweg im Einrichtungsverkehr), keine störenden Hindernisse an den Seiten oder gar in der Fläche aufweist, die Oberflächenqualität gleich oder besser der der Fahrbahn ist und wenn dies der Fall ist, dann könnt ihr von mir aus auch mal kurz hupen. Aber vergesst nicht, beim Überholen 1,5 m seitlichen Sicherheitsabstand zu halten. Dies sollte hauptsächlich etlichen Mitbürgern aus den neuen Bundesländern gesagt werden. 1,5 m und nicht 15 cm.


anonym
beantwortet von Lawrider am 1. Juni 2009 23:57
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Auch nach über zehn Jahren der StVO-Novelle haben es die meisten Autofahrer noch immer nicht begriffen: Nur wenn ein blaues Schild mit weißem Fahrrad oder ein Fußgänger und ein Fahrrad (unter- oder nebeneinander)an einer Radwegzufahrt oder einem Knotenarm steht unterliegt der Radweg einer allgemeinen Benutzungspflicht - ansonsten nicht! Allerdings sehe ich viele Gemeinden, die schildern jede übrig gebliebene und sonst nicht nutzbare Verkehrsfläche als Radweg aus. Da wird man als Radfahrer gezwungen auf 50 cm breiten Betonsteinsteinholperpisten zu fahren, welche schlagartig vor dem Mast eines Verkehrsschildes enden. Und die Gemeinde brüstet sich dann damit, wie fahrradfreundlich sie sei, da sie so viele Radwege hätte. Diese Radwege sind - auch wenn sie als solche ausgewiesen sind - für den Radverkehr nicht zumutbar und entsprechen nicht dem Sinn der damaligen Gesetzesnovelle. In der Verwaltungsvorschrift zur Beschilderung von Radverkehrsanlagen wird genausten definiert, welche Voraussetzungen ein benutzungspflichtiger Radweg erfüllen muss. Wenn man die Radwege in den Gemeindegebieten auf die dort genannten Kriterien überprüfen wollte, würden bestimmt 75 % der derzeitig als benutzugspflichtig ausgeschilderten Radwege die Zumutbarkeitskriterien nicht erfüllen. Sie sind insofern ordnungswidrig benutzungspflichtig. Natürlich reden sich die Gemeinden dann mit irgendwelchen gesetzlichen Hintertürchen heraus - wie besondere verkehrliche Gründe- erlauben hier die Ignoranz der geltenden Zumutbarkeitskriterien. Dennoch sollte man vielleicht noch mal alle Gemeindevertreter innerhalb seines persönlichen Aktionsradius dazu auffordern, ihre ausgeschilderten Radverkehrsanlagen hinsichtlich dieser Verwaltungsvorschrift zu überprüfen. Spätestens wenn man vom Ordnungsamt oder von der Polizei dafür bestraft wird, sein Leben durch die Nichtbenutzung von unzumutbaren Radwegen schützen zu wollen.

Abschließend nur noch ein Appell an alle besser wissenden und hupenden Autofahrer - bevor ihr mit riskanten, lebensgefährdenden Überholmanövern und Nötigungen Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer in Lebensgefahr bringt, überzeugt euch erst einmal, ob der Radweg auch als ein solcher ausgeschildert ist, steigt aus dem Auto - falls ihr dazu noch in der Lage seid, messt ob der Radweg mindestens 1,6 m breit ist (straßenbegleitender Radweg im Einrichtungsverkehr), keine störenden Hindernisse an den Seiten oder gar in der Fläche aufweist, die Oberflächenqualität gleich oder besser der der Fahrbahn ist und wenn dies der Fall ist, dann könnt ihr von mir aus auch mal kurz hupen. Aber vergesst nicht, beim Überholen 1,5 m seitlichen Sicherheitsabstand zu halten. Dies sollte hauptsächlich etlichen Mitbürgern aus den neuen Bundesländern gesagt werden. 1,5 m und nicht 15 cm.


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