Mir wurde ein versichertes Fahrrad gestohlen. Worauf muss geachtet werden, damit die Versicherung auch zahlt?
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Indem Du den Sachverhalt "WAHRHEITSGETREU" schilderst.

Den Versicherungsfall sollte man unverzüglich schriftlich melden. Die Fahrradregistrierung und Kaufbeleg sollte man auch bereit halten, bzw. als Kopie beilegen. Wichtig ist es zu beschreiben, wie das Fahrrad abgesichert war.
Das wichtigste ist, den Diebstahl auf jeden Fall sofort bei der Polizei anzuzeigen.
Den diese Meldung braucht man für die Versicherung, sonst zahlt sie gar nichts. Dann den Diebstahl so schnell wie möglich der Versicherung melden.
Wolfgang Joost am 8. August 2007 19:17 Du brauchst die Registrierungsnummer der Anzeige von der Polizei. Die mußt du mit bei der Versicherung angeben.

Man muß nicht sofort zur Polizei. Mir wurde mein Fahrrad am Samstag gestohlen. Ich bin aber erst einige Tage später zur Polizei, nachdem ich die Sache meiner Versicherung gemeldet habe. Wichtig ist, daß die meisten Versicherungsverträge bestimmte Klauseln enthalten die man beachten muß. Bei den Verträgen die ich kenne, ist es so, daß Fahrraddiebstähle nach 22:00Uhr grundsätzlich nicht erstattet werden, wenn das Fahrrad außerhalb des Hauses gestanden hat. Also würde ich erst einmal das Kleingedruckte durchlesen. Du bist im übrigen nicht verpflichtet die Rechnung des Fahrrades aufzubewahren. Solltest du keine Rechnung mehr haben, so mußt du lediglich belegen, was das Rad mal gekostet hat. Dabei kann dir dein Fahrradhändler sicherlich helfen ;-)

um welche Uhrzeit wurde es gestohlen, wo befand sich das Fahrrad zu diesem Zeitpunkt und war es angeschlossen? Ist in der Hausratversicherung der Fahrraddiebstahl mit eingeschlossen?