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Fahrraddiebstahl. Wie verhalte ich mich der Versicherung gegenüber richtig?

gefragt von zatopek am 08.08.2007 um 17:39 Uhr

Mir wurde ein versichertes Fahrrad gestohlen. Worauf muss geachtet werden, damit die Versicherung auch zahlt?


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Reply


vincent
beantwortet von vincent am 8. August 2007 19:58
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Indem Du den Sachverhalt "WAHRHEITSGETREU" schilderst.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 8. August 2007 17:45
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Den Versicherungsfall sollte man unverzüglich schriftlich melden. Die Fahrradregistrierung und Kaufbeleg sollte man auch bereit halten, bzw. als Kopie beilegen. Wichtig ist es zu beschreiben, wie das Fahrrad abgesichert war.


elkera
beantwortet von elkera am 8. August 2007 18:21
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Das wichtigste ist, den Diebstahl auf jeden Fall sofort bei der Polizei anzuzeigen.

Den diese Meldung braucht man für die Versicherung, sonst zahlt sie gar nichts. Dann den Diebstahl so schnell wie möglich der Versicherung melden.

Kommentar von Ce19e92307de71c4c2e502d8d8b16da3smallWolfgang Joost am 8. August 2007 19:17

Du brauchst die Registrierungsnummer der Anzeige von der Polizei. Die mußt du mit bei der Versicherung angeben.


Super Cruiser
beantwortet von Super Cruiser am 8. August 2007 18:41
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Man muß nicht sofort zur Polizei. Mir wurde mein Fahrrad am Samstag gestohlen. Ich bin aber erst einige Tage später zur Polizei, nachdem ich die Sache meiner Versicherung gemeldet habe. Wichtig ist, daß die meisten Versicherungsverträge bestimmte Klauseln enthalten die man beachten muß. Bei den Verträgen die ich kenne, ist es so, daß Fahrraddiebstähle nach 22:00Uhr grundsätzlich nicht erstattet werden, wenn das Fahrrad außerhalb des Hauses gestanden hat. Also würde ich erst einmal das Kleingedruckte durchlesen. Du bist im übrigen nicht verpflichtet die Rechnung des Fahrrades aufzubewahren. Solltest du keine Rechnung mehr haben, so mußt du lediglich belegen, was das Rad mal gekostet hat. Dabei kann dir dein Fahrradhändler sicherlich helfen ;-)


neurodoc
beantwortet von neurodoc am 12. September 2007 00:11
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Auf wahrheitsgetreue Aussagen!





andreas48
beantwortet von andreas48 am 8. August 2007 17:45
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um welche Uhrzeit wurde es gestohlen, wo befand sich das Fahrrad zu diesem Zeitpunkt und war es angeschlossen? Ist in der Hausratversicherung der Fahrraddiebstahl mit eingeschlossen?


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