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Fahrradbeleuchtung

Frage von gfnetuser gfnetuser

Dürfen eigentlich batteriebetriebene Vorder- wie auch Rückleuchten an jedes Fahrrad angebracht werden, oder gibt es etwaige zu beachtende Vorschriften. (Ich selbst möchte meine alte Beleuchtungseinrichtung durch ein solches neues Set ersetzen.)

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Antworten (6)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Hilfreichste Antwort von brummhummel brummhummel

    Zusätzlich ja - Ersetzen geht nicht (StvO ) Übrigens eigentlich auch für Rennräder pflicht !

    Kommentar von espressionant espressionantespressionant

    rennräder unter 11kg sind explizit von der Dynamobeleuchtungspflicht ausgenommen §67 StVZO

  • 2
    Antwort von espressionant espressionant

    Nein, batteriebetriebene Leuchten sind nur für Rennräder unter 11kg erlaubt. Es gibt billige Leuchtensysteme auch mit Dynamo, die taugen aber nicht viel. Zusätzliche Lampen sind NICHT erlaubt!
    Aber gewöhnlich schert sich die Polizei nicht um die genaue Einhaltung der Vorschriften. Hauptsache Licht!

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    Antwort von ruediger32 ruediger32

    Dynamo ist Pflicht, sofern man kein Rennrad unter 11 kg hat. Ich verstehe auch gar nicht, warum sich alle dagegen streuben, eine vernünftige Beleuchtung zu installieren, das heißt: StVO einhalten. Bei mir in der Firma sind auch alle so drauf, dass sie auf alles verzichten, was für das Fahren an sich unnötig ist. Die kaufen Fahrräder, die kein bisschen zweckdienlich sind.

    Ich dagegen war immer ein Freund von einen hochfunktionellen Rad, das viele praktische Sachen bietet:

    1. Schutzbleche, da ich nicht dreckig werden will.
    2. Ummantelung der Kette, da ich nicht mein Hosenbein hochkrempeln will.
    3. Lichtanlage mit Dynamo, weil ich keine Batterien wechseln möchte.
    4. Gepäckträger, weil ich auch mal was transportieren muss.

    Ein Kollege hat 700 Euro ausgegeben für ein Rad, dass das alles nicht hat! Dabei ist er noch nicht einmal Mountainbiker, sondern will damit in der Stadt herumfahren bzw. zum Strand.

    Zusätzliche Lampen sind übrigens erlaubt. Der Dynamo kann ja genauso versagen. Jedoch überzeugen mich die batteriebetriebenen Lampen im Handel überhaupt nicht. Das Vorderlicht ist viel zu klobig. Außerdem kann man diese Lampen auch einfach stehlen.

    Für eine Radreise würde ich übrigens unbedingt Ersatzlampen (batteriebetrieben) mitnehmen. Aber nicht als Primärlichtquelle.

  • 1
    Antwort von espressionant espressionant

    Nein, batteriebetriebene Leuchten sind nur für Rennräder unter 11kg erlaubt. Es gibt billige Leuchtensysteme auch mit Dynamo, die taugen aber nicht viel. Zusätzliche Lampen sind NICHT erlaubt!
    Aber gewöhnlich schert sich die Polizei nicht um die genaue Einhaltung der Vorschriften. Hauptsache Licht!

  • 1
    Antwort von bueten bueten

    die lampen müßen einen dynamo haben vorschrift

    Kommentar von bueten buetenbueten

    batterien können leer werden

    Kommentar von gfnetuser gfnetusergfnetuser

    Ok.. das macht Sinn. Danke.

    Kommentar von gfnetuser gfnetusergfnetuser

    Okay...aber die Nachrüstsätze haben, da batteriebetrieben, keinen. In wieweit geht das damit konform?

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    Antwort von olafklein olafklein

    du kannst ruhig nur batteriebetriebene beleuchtungen verwenden. du mußt aber sicherstellen, daß sie immer funktionieren.# also ersatzbatterien dabei haben.

    olaf

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