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Fahrrad-Unfall ohne Licht = automatische Teilschuld?

gefragt von andrea25 am 18.04.2009 um 18:40 Uhr

Gesetzt dem Fall ein lichtloser Fahrradfahrer hat einen Unfall mit einem anderen Verkehrsteilnehmer, hat der dann automatisch einen Schuldanteil durch das fehlende Licht?


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nsx280
beantwortet von nsx280 am 18. April 2009 18:41
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Ja


MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 18. April 2009 18:46
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Mal ganz dumm gefragt... Wer wäre denn bei vorschriftsmäßig beleuchtetem Fahrrad schuld gewesen? So einfach ist die Frage nämlich nicht zu beantworten, ohne mehr Details des Unfalls zu kennen!

Kommentar von Simple_avatar2smallHarryguenni am 18. April 2009 18:48

Sehe ich auch so


ErsterSchnee
beantwortet von ErsterSchnee am 18. April 2009 18:41
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Ja, wobei der "Stärkere" immer den größeren Anteil an der Schuld bekommt.

Kommentar von Simple_avatar2smallHarryguenni am 18. April 2009 18:56

So einfach ist das nicht! Siehe meine Antwort. Im Prinzip hast Du natürlich recht! Aber wenn Radfahrer sich so im Strassenverkehr tummeln, ist das grob fahrlässig

Kommentar von Simple_avatar2smallHarryguenni am 18. April 2009 19:01

Sorry, habe Deine Antwort nur kurz überflogen und erst dann gesehen, was du eigentlich sagen wolltest!


steffiHobbylos
beantwortet von steffiHobbylos am 18. April 2009 18:42
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Teilschuld, ja aber nur wenns Dunkel war!

Kommentar von andrea25 am 18. April 2009 18:45

Und für den Fall, dass es schon nachts, ergo dunkel war, aber die Straßenbeleuchtung so hell war, dass bspw. ein Autofahrer die Person trotzdem noch hätte sehen können?

Kommentar von C254f51b581787a235b4bcf0116d9242smallErsterSchnee am 19. April 2009 00:55

Bei Dunkelheit muß man mit Licht fahren. Tut man das nicht, hat man automatisch Mitschuld an einem Unfall. Die Straßenlaternen könnten höchstens ausschlaggebend für die Höhe der Teilschuld sein - aber ohne Licht ist ohne Licht und damit mitschuldig.


holsch
beantwortet von holsch am 18. April 2009 18:42
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ja, bei dunkelheit



anonym
beantwortet von Marleen05 am 18. April 2009 18:42
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ja


Bennii27
beantwortet von Bennii27 am 18. April 2009 18:43
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Wenns dunkel war schon... der Autofahrer konnt ihn "nicht" sehen...


Harryguenni
beantwortet von Harryguenni am 18. April 2009 18:48
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Ja klar, denke sogar die Hauptschuld! Als Autofahrer, der morgens wie ich, schon um 6.00 starten muss, war das für mich oft schon sehr schwierig! Du willst aus der Ausfahrt, - siehst´ kein Auto und musst plötzlich total in die Bremsen treten, weil oft oder meistens, der Gehsteig benutzt wird. Einen Radfahrer ohne Beleuchtung siehts Du einfach nicht!


anonym
beantwortet von espressionant am 20. April 2009 08:04
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Nein, hat er nicht. Die fehlende Beleuchtung muss Unfallursächlich sein um eine Teilschuld zu begründen.


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