Gesetzt dem Fall ein lichtloser Fahrradfahrer hat einen Unfall mit einem anderen Verkehrsteilnehmer, hat der dann automatisch einen Schuldanteil durch das fehlende Licht?

Mal ganz dumm gefragt... Wer wäre denn bei vorschriftsmäßig beleuchtetem Fahrrad schuld gewesen? So einfach ist die Frage nämlich nicht zu beantworten, ohne mehr Details des Unfalls zu kennen!
Sehe ich auch so

Ja, wobei der "Stärkere" immer den größeren Anteil an der Schuld bekommt.
So einfach ist das nicht! Siehe meine Antwort. Im Prinzip hast Du natürlich recht! Aber wenn Radfahrer sich so im Strassenverkehr tummeln, ist das grob fahrlässig
Sorry, habe Deine Antwort nur kurz überflogen und erst dann gesehen, was du eigentlich sagen wolltest!
Teilschuld, ja aber nur wenns Dunkel war!
Und für den Fall, dass es schon nachts, ergo dunkel war, aber die Straßenbeleuchtung so hell war, dass bspw. ein Autofahrer die Person trotzdem noch hätte sehen können?
ErsterSchnee am 19. April 2009 00:55 Bei Dunkelheit muß man mit Licht fahren. Tut man das nicht, hat man automatisch Mitschuld an einem Unfall. Die Straßenlaternen könnten höchstens ausschlaggebend für die Höhe der Teilschuld sein - aber ohne Licht ist ohne Licht und damit mitschuldig.

Wenns dunkel war schon... der Autofahrer konnt ihn "nicht" sehen...
Ja klar, denke sogar die Hauptschuld! Als Autofahrer, der morgens wie ich, schon um 6.00 starten muss, war das für mich oft schon sehr schwierig! Du willst aus der Ausfahrt, - siehst´ kein Auto und musst plötzlich total in die Bremsen treten, weil oft oder meistens, der Gehsteig benutzt wird. Einen Radfahrer ohne Beleuchtung siehts Du einfach nicht!
Nein, hat er nicht. Die fehlende Beleuchtung muss Unfallursächlich sein um eine Teilschuld zu begründen.