oder wie ist es als Fußgänger: kann ich dezent Musik nebenher hören.. finde nichts im "Bußgeldkatalog" dzgl..

Es ist nicht explizit verboten, aber wenn es ursächlich für einen Unfall ist, erhöht das die Haftungsquote und kann DANN auch zu einem Bußgeld führen. (Es gibt da eine Auffangvorschrift, wenn etwas passiert, aber ich bin jetzt zu faul, sie herauszusuchen.)
http://www.versicherung-und-verkehr.de/index.php/3.0.11;cmid;8;crid;8