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Fahrrad ohne Licht - bekommt man dann eine Anzeige ?

gefragt von BullikowskiBullikowski am 19.08.2008 um 16:32 Uhr

Fahrrad ohne Licht - bekommt man dann eine Anzeige ? Hab ein Mountain-Bike - ist ohne Licht - bekomm ich da grundsätzlich Ärger ? Auch wenn ich gar nicht in der Nacht rumfahre ?


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anonym
beantwortet von nikkibor am 19. August 2008 16:34
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Ja gibt eine Ordnungstrafe,wenn du angehalten wirst. Ein Fahrrad muss für den Strassenverkehr immer mit Licht ausgestattet sein.


IBenjaminFG
beantwortet von IBenjaminFG am 19. August 2008 18:24
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Du musst pro fehlendes Licht 10 Euro Verwarngeld zahlen.


unsuesslich
beantwortet von unsuesslich am 19. August 2008 16:35
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Eine Anzeige hört sich heftig an. Aber eine Verwarnung ist vorgesehen, weil das Fahrrad nicht der Strassenverkehrszulassungsordnung entspricht.

Ein PKW-Lenker kann ja auch nicht sagen er baut seine Lampen aus weil er nur tags fährt.


ZwieZeit
beantwortet von ZwieZeit am 19. August 2008 16:36
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Also, aus Erfahrung: ich hab mal nem Polizeiauto nachts, ohne Licht, die Vorfahrt genommen. 10 Euro Verwarngeld. Kein Eintrag ins Register.

PS: Das Verwarngeld war für ohne Licht, nicht für die Vorfahrt.


Fastman
beantwortet von Fastman am 19. August 2008 16:37
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Hatte das gleiche Problem. Hab mir Batterie lampen angebaut zum abnehmen. Bring sie auch nur an wenn ich sie brauche. Bin noch nie deshalb angehalten worden am Tag. Bei Dunkelheit ist es der Polizei allerdings egal was das für ein Rad ist. Kein Licht=Ärger!





anonym
beantwortet von sweetymo am 19. August 2008 16:37
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Man bekommt keine Aneige, aber es ist eine Ordnungswidrigkeit bei Dunkelheit ohne Licht zu fahren. Dafür muss man dann zahlen. Allerdings ist es anders, wenn du tagsüber fährst. Hier wird dir wohl kein Polizist einen Strick drehen - aber eigentlich nur geduldetermaßen.


anonym
beantwortet von Rippie am 19. August 2008 16:41
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Es ist nciht erforderlich welche Angebaut zu haben. Allerdings nur, wenn man solche zum aufstecken hat, oder ein Ähnliches System, dass sich schnell installieren lässt.


Botox
beantwortet von Botox am 19. August 2008 18:36
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Sportfahrräder bis 11 kg müssen keine fest angebaute Beleuchtung haben, aber dabei sind stets anbaubare Leuchten mitzuführen!


anonym
beantwortet von michi61 am 21. August 2008 15:15
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Fahrräder über 11kg Gewicht benötigen eine dynamobetriebene Beleuchtungseinrichtung. Alles Andere ist ordnungswidrig und wird mit einem Verwarnungsgeld belegt. Gelegentlich gibt es auch Ordnungshüter, die batteriebetriebene Beleuchtungseinrichtungen akzeptieren. Also grundsätzlich gilt: Helm auf - Licht an!


anonym
beantwortet von wetcell am 28. August 2008 19:13
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hab nie ein Licht am Rad, aber stets im Rucksack dabei, d.h. ab der Dämmerung bin ich am Leuchten - dann sogar heller als die STVO erlaubt :).

Mir begegnen tagtäglich Polizeiautos (in Stuttgart enorme Dichte). Noch nie hat mich jemand angehalten oder angesprochen.

Es mag ordnungswidrig sein, aber völlig unzeitgemäss. Mittlerweile gibts ja auch LED-Lampen welche nur über Speichenmagnet (Induktion oder so - bin kein Physiker) funktionieren, die wären so gesehen auch nicht okay, obwohl man die nicht mal ausmachen kann.


pccarlo
beantwortet von pccarlo am 8. September 2008 06:46
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ja du mußt zahlen, 10 eor


Arriba
beantwortet von Arriba am 10. September 2008 20:56
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10 € verwarnungsgeld fürs fahren ohne licht!


SirPedta
beantwortet von SirPedta am 22. September 2008 23:18
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lol, keine Angst, Wenn Du im Hellen fährst, wird das kaum einen interessieren. Die Polizei hat genug Arbeit. Ich bin allerdings Permanentradfahrer und fahre auch viel im Dunkeln, und ich sehs nich gern wenn andere im Dunkeln ohne Licht fahren (bzw. seh ichs ja kaum);). Das ist sinnloses Risiko. Aber da wäre wieder der Widerspruch in der StVZo, die aus den fünfziger Jahren ist und nur Dynamos mit 6V zulässt - welch bösartiger Scherz im Jahre 2008. Ein normales LED Rücklicht kostet um die 15€, eine einfache LED Frontleuchte ab 20€. Das ist das Mindeste was Du brauchst, um, sagen wir mal, deinem Überlebenswillen auf Deutschlands Straßen des Nachts wenigstens das Mindeste zu genüge zu tun. Ein (wenn auch verbotenes) Licht ist besser als kein Licht! Aber wenn du nur tagsüber fährst - who cares? Und dass diverse profilierungswütige Polizisten doch mal abkassieren - nun ja, Ar.....löcher gibt es überall.



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