Hai, mein Fahrrad hat keine fest montierten Lichter, sondern solche Batteriebetriebenen zum Anstecken. Muss ich im Straßenverkehr immer die Lichter dabei haben, oder nur wenns dunkel ist? Also, ich mein, wenn ich tagsueber kontrolliert werde, muss ich dann die Lichter vorzeigen koennen?
Gruessle
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Was genau schreibt die StVZO vor?
Die Lichtanlage am Rad: Auszug aus StVZO, § 67: Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern
(1) Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine ausgerüstet sein (…). Für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlussleuchte darf zusätzlich eine Batterie (…) verwendet werden (Batterie-Beleuchtung).
(2) An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein. Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein.
(3) Fahrräder müssen mit einem nach vorn wirkenden Scheinwerfer für weißes Licht ausgerüstet sein. (…) Der Scheinwerfer muss am Fahrrad so angebracht sein, dass er sich nicht unbeabsichtigt verstellen kann. Fahrräder müssen mit mindestens einem nach vorn wirkenden weißen Rückstrahler ausgerüstet sein.
(4) Fahrräder müssen an der Rückseite mit einer Schlussleuchte für rotes Licht, mindestens einem roten Rückstrahler, und einem mit dem Buchstaben „Z“ gekennzeichneten roten Großflächen-Rückstrahler ausgerüstet sein. Die Schlussleuchte sowie einer der Rückstrahler dürfen in einem Gerät vereinigt sein.
(5) Fahrräder dürfen an der Rückseite mit einer zusätzlichen, auch im Stand wirkenden Schlussleuchte für rotes Licht ausgerüstet sein. Diese Schlussleuchte muss unabhängig von den übrigen Beleuchtungseinrichtungen einschaltbar sein.
(6) Fahrradpedale müssen mit nach vorn und hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein
(7) Die Längsseiten müssen nach jeder Seite mit mindestens zwei um 180 Grad versetzt angebrachten gelben Speichenrückstrahlern des Vorder- und des Hinterrades oder ringförmig zusammenhängenden reflektierenden weißen Streifen an den Reifen oder in den Speichen des Vorder- und des Hinterrades kenntlich gemacht sein.
(12) Rennräder bis 11 kg dürfen auch nur mit einer Batteriebeleuchtung ausgestattet sein, wobei das Licht auch am Tag mitzuführen ist.
Quelle: http://www.adfc.de/4002_1
Huii, cool!
Was heisst Lichtmaschine?! Also brauch ich auf jeden Fall nen Dynamo und das andere "darf" ich zusaetzlich haben, oder wie? Das ist ja doof ...
glasheuler am 21. Mai 2009 22:23 Manchmal ist weniger mehr !
jemando am 21. Mai 2009 22:26 genau. Der Kern vom ganzen also:
Rennräder bis 11 kg dürfen auch nur mit einer Batteriebeleuchtung ausgestattet sein, wobei das Licht auch am Tag mitzuführen ist.
-->Normale Fahrräder müssen Dynamo o.ä. haben (dürfen zusätzlich Batteriebeleuchtung haben), bei Rennrädern umgekehrt.
bitmap am 21. Mai 2009 22:24 Unvollständig.
Hier http://www.buzer.de/gesetz/2423/a34260.htm der komplette §.

Ja. Du solltest sie sogar installiert haben.
Was heisst installiert?! Ich hab halt welche zum Draufstecken. Meinst du, ich muss die tagsueber auch drauf stecken, obwohl ich sie nicht anmache, oder wie?
jemando am 21. Mai 2009 22:16 installiert? naja die gelten sowieso nur bei rennrädern bis 10 KG als offiziell erlaubte beleuchtung.
Himbeergeist am 21. Mai 2009 22:18 Mit Installation meinte ich das Angebautsein. Ja.
Naja, aber wo gibt denn heute noch Raeder mit fest montierten Lichtern? Die meisten haben doch solche Anstecklichter ... ist das echt so?! Ich bin grad am Ueberlegen! :-)
Himbeergeist am 21. Mai 2009 22:26 Mir hat dat mal so nen Sherriff erklärt ^^
Ja gut, ich bin ueberzeugt! :-)
ich denke du musst sie schon vorzeigen können, aber ich denke wenn es erst spät dunkel wird (sommer), wer kontrolliert da bitte fahrradlampen?

Man muss quellenunabhängige Lichter am Fahrrad habe (Dynamo ist Pflicht). Hab auch gedacht der Polizist will mich verarschen aber in Karlsruhe kostet das 10€
Hmm, aber im Radladen kauft man doch zum Rad extra die "Straßenausstattung" dazu ... ich dacht, da reichen dann solche ansteckbaren Lichter?!
jemando am 21. Mai 2009 22:32 ja, das wundert mich auch immer, was die einem da verkaufen. alles geschäftemacherei.

Hi wird mit i geschrieben oder meinst Du den Raubfisch ? Scherz beiseite: Sollten die Grünen Langeweile haben kontrollieren sie auch mal ein Fahrrad. Dein Fahrrad sollte dann im betriebsbereiten Zustand sein, unabhängig von der Tageszeit. Das bedeutet im Klartext : Die Beleuchtung muss natürlich installiert sein. Ich denke dann erwartet Dich eher eine mündliche Verwarnung, kein Abkassieren.
Ja, sorry ... das mit dem "Hai" ist ne lang gehegte Angewohnheit! Ich schreibs immer so, auch wenn ichs eigentlich besser weiss ... :-) Dann nehm ichs am bestem die Lichter immer mit, da zeigt sich dann wenigstens mein guter Wille! :-)
jemando am 21. Mai 2009 22:32 ... man soll ja seine Lichter auch nicht unter den Scheffel stellen... ;) also immer schön die Lichter mitnehmen und vorzeigen.

Ermessenssache!
Wenn du kontrolliert wirst, müsstest du diese vorweisen könnte, wobei es sicher reicht, das du die Halterung am Rad hättest, was ja darauf schliessen lässt, das du Licht für dieses Fahrrad hast.
Sich konkret an die StVzo zu halten, halte ich für überzogen.
:D