Was genau schreibt die StVZO vor?
Die Lichtanlage am Rad: Auszug aus StVZO, § 67: Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern
(1) Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine ausgerüstet sein (…). Für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlussleuchte darf zusätzlich eine Batterie (…) verwendet werden (Batterie-Beleuchtung).
(2) An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein. Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein.
(3) Fahrräder müssen mit einem nach vorn wirkenden Scheinwerfer für weißes Licht ausgerüstet sein. (…) Der Scheinwerfer muss am Fahrrad so angebracht sein, dass er sich nicht unbeabsichtigt verstellen kann. Fahrräder müssen mit mindestens einem nach vorn wirkenden weißen Rückstrahler ausgerüstet sein.
(4) Fahrräder müssen an der Rückseite mit einer Schlussleuchte für rotes Licht, mindestens einem roten Rückstrahler, und einem mit dem Buchstaben „Z“ gekennzeichneten roten Großflächen-Rückstrahler ausgerüstet sein. Die Schlussleuchte sowie einer der Rückstrahler dürfen in einem Gerät vereinigt sein.
(5) Fahrräder dürfen an der Rückseite mit einer zusätzlichen, auch im Stand wirkenden Schlussleuchte für rotes Licht ausgerüstet sein. Diese Schlussleuchte muss unabhängig von den übrigen Beleuchtungseinrichtungen einschaltbar sein.
(6) Fahrradpedale müssen mit nach vorn und hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein
(7) Die Längsseiten müssen nach jeder Seite mit mindestens zwei um 180 Grad versetzt angebrachten gelben Speichenrückstrahlern des Vorder- und des Hinterrades oder ringförmig zusammenhängenden reflektierenden weißen Streifen an den Reifen oder in den Speichen des Vorder- und des Hinterrades kenntlich gemacht sein.
(12) Rennräder bis 11 kg dürfen auch nur mit einer Batteriebeleuchtung ausgestattet sein, wobei das Licht auch am Tag mitzuführen ist.
Quelle: http://www.adfc.de/4002_1
Huii, cool!
Was heisst Lichtmaschine?! Also brauch ich auf jeden Fall nen Dynamo und das andere "darf" ich zusaetzlich haben, oder wie? Das ist ja doof ...