Hallo Zusammen,
mir wurde im April mein Fahrrad gestohlen. Ich habe es angezeigt und von der Versicherung 350 Euro bekommen und hab´mir dann auch ein neues Fahrrad zugelegt. So nun ist mein Fahrrad nach über einem halben Jahr evtl. wieder gefunden worden! Muß mir noch ansehen ob es meines ist, da eine Zahl der Registrierungsnummer nicht übereinstimmt. Was ist jetzt wenn es mein Fahrrad ist, muß ich dann den von der Versicherung erhaltenen Betrag zurück bezahlen? Ich wäre echt dankbar für die eine oder andere Zuschrift.
Ich glaube, es gibt da eine sechsmonatige Wiederauffindefrist, nach deren Ablauf die Versicherung das alte Versicherungsgut verwerten muß/kann.
Innerhalb der Auffindefrist hast Du Pech gehabt und mußt zurückzahlen, aber Du kannst nun jemand zum Mitfahren einladen.
Hallo,
also meine Mum hat das selbe gehabt! Fahrrad weg - und 2 monate später war's dann wieder da. Aber Sie brauchte das Geld nicht zurückzahlen da die Versicherung "sich damit abgefunden hat" Also hast du jetzt wohl zwei Fahrräder! :-)
MFG sonic

Geht Dein altes Fahrrad nicht in das Eigentum der Versicherung zurück? Schließlich haben sie es ja "bezahlt". Also bei Autos ist es so. Melde es der Versicherung, ob sie es haben möchten und wenn nicht kannst es behalten.
Samml am 30. Oktober 2007 12:42 So ist es, die Versicherung hat jetzt das Eigentums- und Verwertungsrecht an den "alten" Fahrrad, melde es Deiner Versicherung und warte deren Antwort ab.Da es meist viel zu kompliziert ist für die Vers. werden sie es Dir bestimmt überlassen.Du wirst bei der Vers. bleiben und alle sind zufrieden.