Fahrrad gebraucht kaufen, worauf muss man achten, damit man kein geklautes kauft?

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1. besorge Dir die Büro-Telefonnummer irgendeiens Polizeirevieres (jedes Revier ist auch unter eine anderen Nummer als der 110 erreichbar)

2. sage dem Verkäufer gleich im Vorfeld, meinetwegen noch online, dass Du das Rad beim Ansehen bei der Polizei checken lassen wirst.
Kommen dann Ausflüchte, läßt er Termine platzen oder antwortet einfach nicht mehr, kannst Du Dir Dein Teil denken.

3. beim Ansehen / Probefahren des Rades, drehe es um und lies die Rahmennummer ab (steht in der Regel unten am Tretlagergehäuse eingeschlagen)

3a. ist die Nummmer stark beschädigt oder weggefeilt, Finger weg. Egal wie gern Du das Rad haben möchtest und wie verlockend der Preis ist.

3b. wenn die Nummer zu lesen ist, rufe das Polizeirevier an (welches ist egal, die haben alle Zugriff an daselbe Computernetz) und gib die Rahmennummer durch mit der Bitte, sie zu checken, weil Du das Rad gerade kaufen willst.

4. lass Dir den Kaufbeleg aushändigen, den der Verkäufer erhalten hat, als er das Rad gekauft hat

5. (schützt nicht vor Anzeige und Beschlagnahme des Rades, versetzt Dich aber in eine bessere Position): mache einen Kaufvertrag in dem auch die Daten (inkl. Personalausweisnummer!) des Verkäufers stehen und bewahre ihn gut auf.
Manchmal findet jemand erst Wochen oder Monate später die Unterlagen zu seinem gestohlenen Fahrrad wieder und kann es dann erst anhand der Rahmennummer als gestohlen melden (wohl dem, der seine Unterlagen beisammen und / oder die Rahmennummer notiert / fotografiert hat).

Danke für das Sternchen! :-)

Dir kann als Käufer nur dann Hehlerei vorgeworfen werden, wenn du vor dem Kauf wusstest oder ahntest, dass es Diebesgut ist. Frag den Verkäufer ganz direkt, woher das Fahrrad kommt, wie alt es ist, warum er es verkauft, ob er zufrieden war. Da markt man, ob er lügt.

Leider falsch.

Ich habe neulich ein Fahrrad gebraucht gekauft und durch einen Irrtum des Polizisten (dem ich es freiwillig zur Überprüfung zeigte) dachte er, es wäre im Polizeicomputer registriert.

Unabhängig vom eigenen Wissen und Gewissen erfolgt automatisch eine Anzeige wegen Hehlerei bei der Staatsanwaltschaft und das Diebesgut wird -ohne Entschädigung- beschlagnahmt und dem rechtmäßigen Besitzer zugeführt.

Das einzige, was man tun kann ist, den Verkäufer auf Rückerstattung des Kaufpreises zu verklagen.
WENN seine Daten stimmen und bei ihm 'was zu holen ist, hat man evtl. Erfolg damit.

@Franek

Hast DU eine Strafe bekommen? Dass du das Fahrrad nicht behalten kannst ist doch klar, du kannst kein Eigentum erwerben an Diebesgut, das ist Pech, aber keine Strafe. Und wenn du mit dem Rad bei der Polizei warst, dann hattest du offenbar eine Ahnung, und das ist der ausschlaggebende Punkt.

@BellAnna89

Nein, wenn man etwas verbotenes tut ist es unerheblich ob man wusste, dass es verboten ist.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Ich sehe es eher so, dass es FÜR mich spricht, dass ich die Rahmennummer freiwillig checken ließ, nicht GEGEN mich.

Hat mir aber nichts genützt, da der Polizist die falsche Nummer (dieses Rad hat zwei, einmal eine Typ(Modell)Nummer und einmal die einmalige Rahmennummer) abgelesen bzw. bei seinem "Treffer" so gefreut hat, war ich erstmal "dran".
Was ich hätte besser machen können wäre gewesen, die Nummer telefonische noch vor dem Abschluss des Kaufvertrages zu checken, wie ich oben beschreiben habe #hinterheristmanimmerklüger

Ich war übrigens nicht mit dem Rad bei der Polizei, sondern habe die erstbeste Streife (bzw. Objektbewacher) angequatscht ^^

Ich habe keine Strafe bekommen, weil bei genauerem Hinsehen auf der Wache bzw. in der Asservatenkammer herausgekommen ist, dass dieses Fahrrad gar nicht als gestohlen gemeldet ist.
Aber wenn es als gestohlen gemeldet gewesen wäre, hätte ich für mich für Hehlerei verantworten müssen -wie das ausgegangen wäre, kann ich nur ahnen.

Außerdem gehe ich prinzipiell erstmal davon aus, dass mit einer Sache etwas nicht stimmt, rein aus Vorsicht.
Die "Ahnung", die Du ansprichst, war kein schlechtes Gewissen sondern Lebenserfahrung.
Viel zu viele Menschen nehmen es mit Besitz und Verkauf von fremden Eigentum leider nicht so genau; diese Erfahrung habe ich im Laufe der Jahrzehnte gemacht.

Ein vorhandener Fahrradpass wäre ein guter Ansatz.
Leider kennt und nutzt das aber kaum jemand.

Eine Kauf-Quittung wäre auch nicht schlecht als Beleg.

Sonst lass Dir einfach schriftlich (mit Name, Anschrift und Perso-Nr.) bestätigen, dass dieses Fahrrad NICHT gestohlen ist.

Eine Anzeige wird ggf. wohl nicht folgen, da Du das Teil "im guten Glauben" regulär erworben hast.
Allerdings wirst Du es evtl. auch nicht behalten können und für Dein Geld musst Du Dich mit dem Verkäufer auseinander setzen.
Das wäre dann sehr dumm gelaufen.

P.S.:
Was eBay betrifft: da habe ich bisher immer sehr positive Erfahrungen mit der eBay-seitigen Kulanz gemacht. Allerdings ist Kulanz halt keine Garantie.
Wenn sich da aber so etwas herausstellen sollte, machen die so richtig Druck beim Verkäufer, welcher sich bei eBay ja auch registrieren muss.

Dennoch würde ich bei neuen Verkäufern immer extrem misstrauisch sein. Bei denen kaufe ich nur, wenn ich den Geldverlust verschmerzen kann.

Ein Anzeige wird -sofern das Rad als gestohlen gemeldet ist- auf jeden Fall erfolgen, mit Tatvorwurf der Hehlerei.

Guter Glauben und selbst ein Kaufvertrag mit dem Dieb sind kein Schutz dagegen.

Auch kann man an Diebesgut kein Eigentum erwerben; es wird beschlagnahmt und man kann versuchen, per Zivilklage das Geld vom Verkäufer wiederzubekommen.

Einen Fahrradpass / Registrierung bei der Polizei gibt es -zumindest in NRW- nicht mehr.

Dahingegen ist jedes Fahrrad bereits registriert (beim Hersteller) und mit einer einmaligen Nummer gekennzeichnet.

@Franek

Ach, herrjeh, Murks und Mulle!

Für den Straftatbestand der Hehlerei auf Seiten des Käufers muss hierbei auch der Vorsatz oder die Vermutung des Vorsatzes gegeben sein. Kann ein Käufer von Diebesgut glaubhaft darlegen, dass er die Wahre im "guten Glauben" gekauft hat, also dass es sich bei dem Gut nicht um Hehlerware handelt, wird hier auch keine Anzeige erfolgen – sehr wohl aber eine Ermittlung. Das ist ein wichtiger Unterschied.

Dennoch darf die Ware nicht im Verbleib des Käufers belassen werden, da der Erwerb nicht rechtmäßig war und somit die Besitzrechte beim ursprünglichen Inhaber verbleiben.

Generell sind alle Kaufverträge rechtswidrig und damit nichtig, wenn der Verkäufer keine Besitzrechte oder Vollmacht des Besitzers inne hatte. Somit muss das Fahrrad und das Geld an die rechtmäßigen (ursprünglichen) Besitzer zurück gegeben werden.

Kommt hierbei seitens des Verkäufers dann auch noch der Tatbestand der Hehlerei hinzu, so wird dies auch gleichermaßen als Betrug (am Käufer) gewertet und beides sind Strafdelikte und werden in einem Strafverfahren verhandelt und ganz sicher nicht in einer Zivilklage. Bei Strafdelikten ist die Staatsanwaltschaft dazu verpflichtet ein Verfahren einzuleiten, welchem immer Vorrang zu gewähren ist.

Jeder Käufer darf und muss immer erst einmal davon aus gehen, das die Besitzrechte einer zu kaufenden Ware ordentlich geregelt sind.
In einem Fall von Hehlerei aber ist für die glaubhafte Darstellung des Nichtwissens hierüber seitens des Käufers, z.B. eine schriftliche Bestätigung des Verkäufers oder die Übergabe eines Fahrradpasses hilfreicher/effektiver als eine mündliche Aussage.
Dennoch gilt in Deutschland die Unschuldsvermutung und damit kann absolut nicht grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass es sich bei einem Kauf um Diebesgut handelt. Dies würde alle Rechtsgeschäfte unnötig erschweren.


Den Fahrradpass gibt es nach wie vor auch immer noch in NRW. Keine Ahnung woher Du diese Info hast. Was denkst Du denn, wie die Polizei ohne dieses Hilfsmittel in Diebstahls-Delikten/Eigentums-Verhältnissen ermitteln soll?!?

Die Registrierung beim Händler wird niemandem etwas nützen, der das Fahrrad (rechtmäßig) gekauft/erworben hat, denn der Händler verfügt nicht über die Daten des Käufers und ggf. eines weiteren Käufers und diese Sorgfaltspflicht kann auch keinem Hersteller zugemutet werden. Deshalb gibt es den Fahrradpass, den man bei der Polizei persönlich registrieren muss, um die Besitzrechte eindeutig zuordnen zu können.

@MarkusGenervt

Was Du als "Murks" bezeichnest, sind meine persönlichen Erfahrungen.

Ich habe ein Fahrrad gekauft, hatte einen Beleg dafür (und auch einen für den damaligen Kauf des Rades gezeigt bekommen, aber irrtümlich nicht mitgenommen), habe es bei einer Poliezistriefe freiwillig kontrollieren lassen und es wurde -wieder irrtümlich- als gestohlen identifiziert.

Daraufhin wurde das Rad beschlagnahmt und der Polizist hat mir -bei aller Freundlichkeit- erklärt, dass ich eine Anzeige wg. Hehlerei zu erwarten habe -dass man "im guten Glauben hehandelt hat" kann ja jeder erzählen und außerdem schützt Unwissenheit vor Strafe nicht.
Da ich bisher nichts mit der Polizei zu tun hatte, muss ich ihr bzw. ihren einzelnen Vertretern glauben, was sie sagen (dass eben eine Anzeige erfolgt).
Außerdem: Wieso sollte ermittelt werden, wenn keine Anzeige erfolgt ist?!

Die Information, dass die Polizei keine Registrierungen mehr vornimmt habe ich von ebendieser, der Polizei.
Ich bin hingegangen und habe gefragt. Antowort: Machen wir nicht mehr.

Du hast mich anscheinend falsch verstanden, möglicherweise auch, weil Du "Händler" gelesen hast, wo ich "Hersteller" geschrieben habe.

Einen Fahrradpass gibt es -wie gesagt- nicht mehr und wenn ich mein Rad als gestohlen melden will, gehe ich mit der Rahmennummer des Herstellers und im Idealfall einer detaillierten Beschreibung zum Polizeirevier und erstatte eine Diebstahlanzeige.

Wieso der Polizei etwas zugemtutet werden soll (die ganzen Eigentümerdaten zu verwalten), was man lt. Deiner Aussage dem Händler nicht zumuten kann (was ich nie verlangt habe, weder dem Händler noch dem Hersteller, wobei Fachhändler sicher die Kundendaten da haben, allein aus Werbezwecken), ist mir schleierhaft.

Hinzu kommt, dass ein Aufkleber mit einer weiteren Nummer (für den Fahrradpass) leicht entfernt werden kann und eine Gravur den Lack (Korrosionsgarantie) und auch den Rahmen (Garantieverlust seitens des Herstellers) beschädigt, was dann auch noch shice aussieht.

Sinn und Zweck dieser Aktion entziehen sich komplett meinem Verständnis und ich glaube den Polizisten im Dienst, die mir gesagt haben, dass es das nicht mehr gibt.

@Franek

Außerdem: Kraftfahrzeuge und Fahrräder werden anhand der Fahrgestellnummer eindeutig identifiziert, Handies anhand der IMEI Nummmer. Nicht anhand irgendeines Passes.

@Franek

Natürlich. Was Anderes habe ich nicht behauptet.

Der Pass dient lediglich zur offiziellen Registrierung.
Z.B. wird beim Auto die Nummer ja auch im KFZ-Brief eingetragen und damit die Besitzrechte identifiziert.

Sonst könnte ich ja auch hingehen, notiere mir eine fremde Rahmennummer und melde damit das fremde Objekt als – aus meinem Besitz – gestohlen. Wenn der eigentliche Eigentümer keine Belege hat, wird's ungemütlich.

@Franek

Nun, wenn Du Deine Belege vergisst mitzunehmen oder auch sonst irgendwie verlierst, ist das für Dich halt dumm gelaufen. Da hättest Du mal besser selbst aufgepasst.

Mit diesen Belegen wäre Dir dann einiges an Ärger erspart geblieben. Selbst wenn diese gefälscht wäre, hätte sich das durch eine Gegenprüfung beweisen lassen und der "Verkäufer" hätte zusätzlich noch eine Anzeige wegen Urkundenfälschung an der Backe.

Oh, bei "Händler" habe ich mich wohl verschrieben! Sorry.
Ändert aber nichts daran, dass diese Registrierung ein "öffentliches Interesse" ist und deshalb keine gewerblichen Einrichtungen damit beauftragt werden können.

es geht gar nicht ums strafrecht

du hast keinen gutgläubigen erwerb bei gestohlenen waren

du musst das rad dann abgeben und den verkäufer(dieb) auf dein geld verklagen

erfahrungsgemäß kommt da kein geld

Exakt.

Und erfahrungsgemäß kommt eine Anzeige wegen Hehlerei, egal wie gutgläubig man war und wieviele Verträge man mit dem Verkäufer (Dieb / Hehler) abgeschlossen hat.

@Franek

aber das wird eingestellt, weil du eben  kein hehler bist

@ZockenistBeste

...was zumindest dann angenommen wird, wenn Du bisher nicht einschlägig oder ähnlich polizeilich in Erscheinung getreten bist.
Dann hat man weitgehend gute Karten und kommt mit dem Schrecken und ohne Geld (vorbehaltlich Zivilklage gegen den unrechtmäßigen Verkaufer) und ohne Ware davon.

Wenn doch, wird's eng. Richtig eng!

Achte unbedingt darauf, dass der Rahmen eine Nummer hat!

Richtig.

Mir wäre nicht bekannt, dass es Fahrräder ohne Rahmennummer gibt.

Ist sie herausgefeilt (wie an anderer Stelle von gf schonmal jemand "geraten" hat), würde ich auf jeden Fall die Finger davon lassen.