Ich habe meiner Freundin letztes Jahr ein Fahrrad geschenkt, dass ich bei einem kleinen örtlichen Händler zu einem Spezialpreis bekommen habe. Nun ist etwas an der Schaltung, und da es ja noch Garantie gibt wollte ich den Händler anrufen. Leider ist der inzwischen pleite. Auch die Fahrradversicherung läuft über diesen Händler, von denen habe ich auch noch keine neue Rechnung bekommen. Ist die Garantie nun noch voll da, auch wenn der Händler weg ist? Kann ich mich an den Hersteller wenden, auch ohne Garantiekarte (Rechnung habe ich noch)? Danke!
Antworten (3)
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2Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
Hallo Hankook! Die Garantie bleibt selbstverständlich auch bei der Pleite des Geschäfts erhalten. Schwieriger wird es, wenn der Hersteller selbst pleite geht, aber das ist bei dir ja zum Glück nicht der Fall. Du solltest den Hersteller anschreiben, eine Kopie der Rechnung mitschicken und dieser sollte dir einen anderen Händler zur Garantieabwicklung mitteilen. Einfach mal vorher anrufen! Die Garantie ist übrigens von einem Sonderpreis o.ä. Absprachen unangetastet. Gruß
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1Antwort von
MrWombelMrWombel
Kommt darauf an, was mit der Schaltung los ist. Ist diese defekt oder muss sie nur nachgestellt werden?
Einen Defekt kannst Du sicherlich im Rahmen der Garantie bei einem anderen Fachhändler abwickeln lassen.
Kommentar von
HankookHankook Hi! Da kenne ich mich nicht genug aus um das sagen zu können ;) Auf jeden Fall lassen sich einzelne Gänge nicht schalten und Geräusche bei jedem Vorgang. Gruß
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1Antwort von
PanikhasePanikhase
Versuchen kannst dus, aber ob du einen Rechtsanspruch hast ist fraglich! Vor allem da du einen Sonderpreis bekommen hast.
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Danke dir, so werde ich es machen! Gruß