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Fahrrad Garantie?

gefragt von Hankook am 27.04.2009 um 16:29 Uhr

Ich habe meiner Freundin letztes Jahr ein Fahrrad geschenkt, dass ich bei einem kleinen örtlichen Händler zu einem Spezialpreis bekommen habe. Nun ist etwas an der Schaltung, und da es ja noch Garantie gibt wollte ich den Händler anrufen. Leider ist der inzwischen pleite. Auch die Fahrradversicherung läuft über diesen Händler, von denen habe ich auch noch keine neue Rechnung bekommen. Ist die Garantie nun noch voll da, auch wenn der Händler weg ist? Kann ich mich an den Hersteller wenden, auch ohne Garantiekarte (Rechnung habe ich noch)? Danke!


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Trialer
beantwortet von Trialer am 27. April 2009 16:42
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Hallo Hankook! Die Garantie bleibt selbstverständlich auch bei der Pleite des Geschäfts erhalten. Schwieriger wird es, wenn der Hersteller selbst pleite geht, aber das ist bei dir ja zum Glück nicht der Fall. Du solltest den Hersteller anschreiben, eine Kopie der Rechnung mitschicken und dieser sollte dir einen anderen Händler zur Garantieabwicklung mitteilen. Einfach mal vorher anrufen! Die Garantie ist übrigens von einem Sonderpreis o.ä. Absprachen unangetastet. Gruß

Kommentar von Hankook am 27. April 2009 17:13

Danke dir, so werde ich es machen! Gruß


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anonym
beantwortet von Panikhase am 27. April 2009 16:31
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Versuchen kannst dus, aber ob du einen Rechtsanspruch hast ist fraglich! Vor allem da du einen Sonderpreis bekommen hast.


anonym
beantwortet von MrWombel am 27. April 2009 16:31
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Kommt darauf an, was mit der Schaltung los ist. Ist diese defekt oder muss sie nur nachgestellt werden?

Einen Defekt kannst Du sicherlich im Rahmen der Garantie bei einem anderen Fachhändler abwickeln lassen.

Kommentar von Hankook am 27. April 2009 17:13

Hi! Da kenne ich mich nicht genug aus um das sagen zu können ;) Auf jeden Fall lassen sich einzelne Gänge nicht schalten und Geräusche bei jedem Vorgang. Gruß


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