gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Fahrrad fahren unter Alkholeinfluss, welche Strafen drohen mir?

gefragt von Moori18 am 07.10.2008 um 16:22 Uhr

Ein Freund von mir fuhr vor Kurzem nach einer Fete mit dem Fahrrad nach Hause, obwohl er angetrunken war. Wir diskutierten darüber, ob man denn betrunken überhaupt Fahrrad fahren darf,...und welche Strafen einem dann drohen. Kann man auch den Führerschein verlieren? (z.B. wenn man noch in der Probezeit ist?)


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (33627)
Führerschein (2488)
Straßenverkehr (653)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


freakli
beantwortet von freakli am 7. Oktober 2008 16:25
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Grundsätzlich ja, allerdings muss man schon sehr auffällig sein und jemanden gefährden. Aber übertreiben sollte man das nicht.


tradaix
beantwortet von tradaix am 7. Oktober 2008 16:38
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Im nachfolgenden Beitrag führt Rechtsanwalt und Strafverteidiger Martin Kämpf aus München in einem Überblick in die verschiedenen strafrechtlichen und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Konsequenzen, welche das Führen eines Fahrzeugs unter Einfluss von Alkohol nach sich ziehen kann, ein.

Bitte beachten Sie, dass auch ein Fahrrad oder eine Pferdekutsche ein Fahrzeug im Sinne der nachfolgend beschriebenen Vorschriften ist. Denn Fahrzeug ist danach jedes Fahrzeug, welches der Beförderung von Personen dient und zwar unabhängig von der Art des Antriebs. » http://kuerzer.de/nq6mG8GEx | 123recht.net

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 7. Oktober 2008 16:58

Führerscheinentzug droht - Alkohol auf dem Rad | n-tv.de 22.05.2008

Nach Ansicht der Richter kann bei einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille und mehr die Gefahr bestehen, dass der Radfahrer auch betrunken Auto fährt. Damit setzten sich die Behörden aus Potsdam gegen einen 41-Jährigen durch. Der Brandenburger war im Februar 2005 bei einer Verkehrskontrolle aufgefallen und hatte eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 2,09 Promille. Daraufhin wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Dagegen wehrte er sich (Az.: BVerwG 3 C 32.07).

Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte dem Mann im August 2007 noch Recht gegeben. Dieses Urteil hoben die Leipziger Richter jetzt auf. Laut Gesetz bestünden bei einem Alkoholpegel von mindestens 1,6 Promille auch nach einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad Zweifel daran, dass jemand zum Führen eines Kraftfahrzeuges geeignet sei. Deshalb sei in einem medizinisch-psychologischen Gutachten zu klären, ob diese Gefahr bei dem jeweils Betroffenen bestehe. Zu beachten seien Vorgeschichte und Persönlichkeit.** Im vorliegenden Fall hatte das Gutachten dem Mann abgesprochen, zwischen Alkoholkonsum und dem Führen von Kraftfahrzeugen ausreichend trennen zu können.

> Den Führerschein verliert auch ein Fußgänger http://fuehrerschein.blogspot.com/2007/02/fahrverbot-fuer-fugnger.html


Elemeno
beantwortet von Elemeno am 7. Oktober 2008 16:24
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

soviel ich weiss ist das genauso verboten wie wenn du auto fährst. und wenn du dann auch noch einen führerschein hast und betrunken am fahrrad erwischt wirst, können sie dir glaub ich auch den schein wegnehmen


Viala
beantwortet von Viala am 7. Oktober 2008 16:24
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, darf man nicht, denn man kann andere gefährden, auch auf dem Rad. Obs an den Lappen gehn darf, weiß ich nicht, gehe aber von Ja aus. Denn mit dem Ding muss man wissen, wie man sich im Straßenverkehr verhält und besoffen radeln zeigt deutlich, dass man das wohl nicht weiß.


Helga80
beantwortet von Helga80 am 7. Oktober 2008 16:24
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, man kann beim Fahrradfahren unter Alkohleinfluß den Führerschein entzogen bekommen, egal ob in der Probezeit oder nicht. Ob die Promillegrenzen genauso sind wie beim Autofahren kann ich dir aber nicht sagen



Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 7. Oktober 2008 16:24
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, der Führerschein ist weg. Ich glaube ab 0,5 Promille, oder 0,8? Ich weiß es grad nicht genau. Aber so lange man nicht erwischt wird oder den Verkeht gefährdet...

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 7. Oktober 2008 16:27

0,5 gilt fürs Auto. Beim Fahrrad sind es 1,6


gorck
beantwortet von gorck am 7. Oktober 2008 16:25
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Den Führerschein kann man verlieren und eine strafe ist fällig


Mismid
beantwortet von Mismid am 7. Oktober 2008 16:26
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ab 1.6 Promille bekommst du den Autoführerschein entzogen - auch ohne Probezeit


anonym
beantwortet von 0178cosmic am 7. Oktober 2008 16:27
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

am besten zu hause saufen dann kann dir keiner was !!!!


anonym
beantwortet von Faultier am 7. Oktober 2008 16:27
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ich weiß nur das man betrunken skatboard fahren darf weil ein skateboard vor dem gesetz nicht als farhzeug sonder spielgerät gilt :D:D hat nur vorteile


crubble
beantwortet von crubble am 7. Oktober 2008 16:29
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich bin auch früher mal besoffen und mit Tunnelblick nachts nach dem Karneval der Kulturen durch Kreuzberg gefahren. Es hat geregnet und das Hinterrad meines Speeders hat kräftig geeiert. Heute würde ich das nicht mehr machen. Zu gefährlich.


anonym
beantwortet von Moori18 am 7. Oktober 2008 16:32
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Gut und mal angenommen man fährt mit 17 Fahrrad und hat noch keinen Führerschein?

Kommentar von Kuhmailker am 17. Oktober 2008 09:53

Dann hast Glück gehabt. Aber die Strafe musste trotzdem zahlen und die ist teilweise teurer wie der Führerschein für die ganze Familie;-)


unfixedgirl
beantwortet von unfixedgirl am 7. Oktober 2008 16:41
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

der führerschein kann einem entzogen werden, wenn man betrunken fährt. weil man ja auch mit dem fahrrad eine gefahr für andere darstellt wenn man betrunken fährt...


anonym
beantwortet von 338194 am 7. Oktober 2008 16:57
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn man als Radfahrer Führerschein besitzt und die Promillegrenze überschritten ist, verliert man für einige Zeit den Führerschein, (natürlich nur wenn man erwischt wird). Den wieder zu bekommen ist danach nicht einfach. Das muß zeitig beantragt werden. Habe selbst keine Erfahrung, aber im Bekanntenkreis ist es jemand passiert.


Norwegenadler
beantwortet von Norwegenadler am 7. Oktober 2008 17:00
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Im schlimmsten Fall der Entzug des Führerscheins



anonym
beantwortet von Wohlbrueck am 12. Oktober 2008 13:31
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Radfahrer werden nur kontrollier, wenn sie auffällig werden und dann drohen änliche Strafen wie mit dem Auto. Bei entsprechenden Promille kann man auch den Führerschein verlieren.


anonym
beantwortet von Kuhmailker am 17. Oktober 2008 09:51
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Um genau zu sein verliert man beim Fahrradfahren den Führerschein schon ab 0,5 Promille wenn man Auffällig (wackeln o.ä.) ist und ab 0,3 wenn man an einem Unfall schuld hat.

Aber mit Alkohol im Blut lieber zum Taxi greifen kommt viel günstiger


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.