Ein Freund von mir fuhr vor Kurzem nach einer Fete mit dem Fahrrad nach Hause, obwohl er angetrunken war. Wir diskutierten darüber, ob man denn betrunken überhaupt Fahrrad fahren darf,...und welche Strafen einem dann drohen. Kann man auch den Führerschein verlieren? (z.B. wenn man noch in der Probezeit ist?)
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Grundsätzlich ja, allerdings muss man schon sehr auffällig sein und jemanden gefährden. Aber übertreiben sollte man das nicht.

Im nachfolgenden Beitrag führt Rechtsanwalt und Strafverteidiger Martin Kämpf aus München in einem Überblick in die verschiedenen strafrechtlichen und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Konsequenzen, welche das Führen eines Fahrzeugs unter Einfluss von Alkohol nach sich ziehen kann, ein.
Bitte beachten Sie, dass auch ein Fahrrad oder eine Pferdekutsche ein Fahrzeug im Sinne der nachfolgend beschriebenen Vorschriften ist. Denn Fahrzeug ist danach jedes Fahrzeug, welches der Beförderung von Personen dient und zwar unabhängig von der Art des Antriebs. » http://kuerzer.de/nq6mG8GEx | 123recht.net
tradaix am 7. Oktober 2008 16:58 Führerscheinentzug droht - Alkohol auf dem Rad | n-tv.de 22.05.2008
Nach Ansicht der Richter kann bei einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille und mehr die Gefahr bestehen, dass der Radfahrer auch betrunken Auto fährt. Damit setzten sich die Behörden aus Potsdam gegen einen 41-Jährigen durch. Der Brandenburger war im Februar 2005 bei einer Verkehrskontrolle aufgefallen und hatte eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 2,09 Promille. Daraufhin wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Dagegen wehrte er sich (Az.: BVerwG 3 C 32.07).
Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte dem Mann im August 2007 noch Recht gegeben. Dieses Urteil hoben die Leipziger Richter jetzt auf. Laut Gesetz bestünden bei einem Alkoholpegel von mindestens 1,6 Promille auch nach einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad Zweifel daran, dass jemand zum Führen eines Kraftfahrzeuges geeignet sei. Deshalb sei in einem medizinisch-psychologischen Gutachten zu klären, ob diese Gefahr bei dem jeweils Betroffenen bestehe. Zu beachten seien Vorgeschichte und Persönlichkeit.** Im vorliegenden Fall hatte das Gutachten dem Mann abgesprochen, zwischen Alkoholkonsum und dem Führen von Kraftfahrzeugen ausreichend trennen zu können.
> Den Führerschein verliert auch ein Fußgänger http://fuehrerschein.blogspot.com/2007/02/fahrverbot-fuer-fugnger.html

soviel ich weiss ist das genauso verboten wie wenn du auto fährst. und wenn du dann auch noch einen führerschein hast und betrunken am fahrrad erwischt wirst, können sie dir glaub ich auch den schein wegnehmen
Nein, darf man nicht, denn man kann andere gefährden, auch auf dem Rad. Obs an den Lappen gehn darf, weiß ich nicht, gehe aber von Ja aus. Denn mit dem Ding muss man wissen, wie man sich im Straßenverkehr verhält und besoffen radeln zeigt deutlich, dass man das wohl nicht weiß.

Ja, man kann beim Fahrradfahren unter Alkohleinfluß den Führerschein entzogen bekommen, egal ob in der Probezeit oder nicht. Ob die Promillegrenzen genauso sind wie beim Autofahren kann ich dir aber nicht sagen

Ja, der Führerschein ist weg. Ich glaube ab 0,5 Promille, oder 0,8? Ich weiß es grad nicht genau. Aber so lange man nicht erwischt wird oder den Verkeht gefährdet...
0,5 gilt fürs Auto. Beim Fahrrad sind es 1,6

Den Führerschein kann man verlieren und eine strafe ist fällig
ab 1.6 Promille bekommst du den Autoführerschein entzogen - auch ohne Probezeit
am besten zu hause saufen dann kann dir keiner was !!!!
ich weiß nur das man betrunken skatboard fahren darf weil ein skateboard vor dem gesetz nicht als farhzeug sonder spielgerät gilt :D:D hat nur vorteile

Ich bin auch früher mal besoffen und mit Tunnelblick nachts nach dem Karneval der Kulturen durch Kreuzberg gefahren. Es hat geregnet und das Hinterrad meines Speeders hat kräftig geeiert. Heute würde ich das nicht mehr machen. Zu gefährlich.
Gut und mal angenommen man fährt mit 17 Fahrrad und hat noch keinen Führerschein?
Dann hast Glück gehabt. Aber die Strafe musste trotzdem zahlen und die ist teilweise teurer wie der Führerschein für die ganze Familie;-)

der führerschein kann einem entzogen werden, wenn man betrunken fährt. weil man ja auch mit dem fahrrad eine gefahr für andere darstellt wenn man betrunken fährt...
Wenn man als Radfahrer Führerschein besitzt und die Promillegrenze überschritten ist, verliert man für einige Zeit den Führerschein, (natürlich nur wenn man erwischt wird). Den wieder zu bekommen ist danach nicht einfach. Das muß zeitig beantragt werden. Habe selbst keine Erfahrung, aber im Bekanntenkreis ist es jemand passiert.

Im schlimmsten Fall der Entzug des Führerscheins
Radfahrer werden nur kontrollier, wenn sie auffällig werden und dann drohen änliche Strafen wie mit dem Auto. Bei entsprechenden Promille kann man auch den Führerschein verlieren.
Um genau zu sein verliert man beim Fahrradfahren den Führerschein schon ab 0,5 Promille wenn man Auffällig (wackeln o.ä.) ist und ab 0,3 wenn man an einem Unfall schuld hat.
Aber mit Alkohol im Blut lieber zum Taxi greifen kommt viel günstiger