colorelle am 09.05.2009 um 10:41 Uhr
Mein Nachbar hat mein Fahhrad absichtlich mit seinem eigenen SChloss an einer Säule im Hof,so angebunden (über der Gabel) dass ich meine Fahhradn icht mehr bewegen kann. Darf ich sein Schloss knacken?

Ich würde an deiner Stelle erst mal mit dem Mann reden. Er hatte doch sicher einen Grund für diese seltsame Handlung. Knacken kannst du das Schloss immer noch, falls ihr keine Einigung erzielen könnt. Gute Nachbarn reden miteinander.

Hol die Polizei, die werden Deinem Nachbar schon sagen das er fremdes Eigentum nicht einfach anketten darf!
colorelle am 9. Mai 2009 11:09 Die Polizei kann leider nichts tun, da es kein sachbeschädigung gibt!...

Ja. Ziehe mal ne Anzeige durch. Das fruchtet auf Dauer.
birgonia am 9. Mai 2009 10:47 Ich mag keine Eskalation.
Himbeergeist am 9. Mai 2009 10:48 Ich mag keine Leute, die mir die Freiheit nehmen. Da bin ich egoistisch. Mit mir macht man das nicht. Freundlichkeit ( Lena101 ) hin oder her. Das ist eine grottenüble Sauerei !
birgonia am 9. Mai 2009 10:51 Also ich habe keine Nachbarn, die mein Fahrrad blockieren. Von nichts kommt nichts...
Himbeergeist am 9. Mai 2009 10:52 Ich auch nicht. Alte Adresse = Alle nett. Neue Adresse = Alle nett.
In diesem Fall handelt es sich eindeutig um Nötigung und du hast auch ohne Nothilfe das Recht, das Schloss zu entfernen. Diebstahl scheidet hier aus, da einige Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt sind. Nichtsdestotrotz gibt es einen Grund für diese Handlung. Also suche das Gespräch. Bist du erfolglos, so rufe die Polizei.
ichwürde erstmal mit dem nachbarn reden warum er das gemacht hat.wenn dabei nichts gescheites bei rauskommt kannst du die polizei holen.es kann niemand ohne grund dir dein fahrrad anketten...das nennt) man auch wilkür...-)
Beseitige den Grund, aus dem dein Nachbar sich gezwungen fühlt, dein Fahrrad anzuschließen.
Er macht es vermutlich nicht einfach so, denn an solchen Situationen sind meist zwei beteiligt.
Klingel bei ihm und bitte ihn, das Schloss aufzuschließen.
Du darfst zu ihm hingehen und ihn höflich darauf hinweisen, daß Schloß zu entfernen: sonst brichst Du vielleicht einen Nachbarschaftskrieg vom Zaun, der schlimmer ist als ein geknacktes Schloß! Seid lieb zueinander!

Besteht denn ein Grund, wieso er das gemacht hat? Den müsste man auch noch wissen, um deine Frage zu beantworten. Wenn er es einfach gemacht hat, dann darfst du das Schloss schon knacken, aber eben: warum?
Rede mit dem Nachbar, falls er bockig wird gibt es die grünen Jungs, die wissen dann auch was zu tun ist,

Welchen Grund hat er denn dafuer? Du hast ihn sicher mit irgend etwas provoziert! Klaere die Sache in einem Gespraech und er wird selbst aufschliessen. Seid erwachsen!

Fahrzeug Blockieren darf er nicht diese befugnis hat nur der Staat Ordnungsamt,Finanzamt usw. Wenn er meint er muss da Ordnungsamt spielen begeht er eine eine Straftat !Ich denke ein Richter wir ihm § 242 um die Ohren hauen. Ruf die Polizei mach ne Anzeige scheiß auf den Nachbarn sein Recht hört da auf wo deines anfängt
colorelle am 9. Mai 2009 11:16 ein Schidsrichterin ist vorgeschlagen worden, die entscheidet nach einer Terminierung mit den Nachbarn (ob er kommt oder nicht), nun nach ca. 6 Wochen, und ein Vorschuß von 80 euro, dass ich bezahlen muss...
Tausendsassa am 9. Mai 2009 13:37 Armes Deutschland ! kannst ja mal da nachfragen ! http://www.frag-einen-anwalt.de/Default.asp?ccheck=1&rechtcheck=2 stell deine Frage da nochmal
Ich glaube nicht, dass du das Schloss ohne weiteres knacken darfst, denn auch die Zerstörung fremden Eigentums ist unerlaubt. Geh davon aus, dass die strafbare Handlung eines anderen dich nicht berechtigt, ihr durch eine strafbare Handlung deinerseits zu begegnen (Nothilfe mal ausgenommen, aber darunter fällt das nicht).
Wenn du mit dem Nachbarn nicht reden kannst, wende dich an die Polizei. Vielleicht rücken die ja gleich mit dem passenden Werkzeug an, du hast dein Fahrrad zurück und eine weiße Weste.
colorelle am 9. Mai 2009 11:13 die Polizei ist machtlos, am Hang von Fotos können sie die Lage erkennen und schütteln bur den Kopf. Eine Schidsrichterin wurfde vorgeschlage, die Sache würde aber (nicht mal entgültig entschieden)mindestns 6 Wochen dauern..Dann ist den Somer vorbei...
Ich würde da schlicht und einfach die Polizei rufen, das ist Wegnahme von fremden Eigentum.
Jederzeit kann das Schloß geknackt werden. Pech für den blöden Nachbarn.
Wenn es dein Fahrrad ist,er es unaufgefordert abgeschlossen hat und du ihn auch nicht bitten kannst es wieder abzuschließen, dann darfst du knacken.

Entweder würd ich es als Diebstahl titulieren oder als Nötigung. Bei ersterem würd ich es der Polizei zeigen, bei letzterem wäre mir alles schnuppe und würds einfach knacken.
ob du es knacken darfst wage ich zu bezweifeln aber er darf es definitiv nicht
colorelle am 9. Mai 2009 11:11 das ist die gute Frage... er meint wenn ich es tun würde ( habe ich ihn schon gesagt) wäre es Sachbeschädigung..

Ich würde es machen ich meine ist ja dein Rad lässt dein Nachbar den nicht mit sich reden ?!

ja. du musst sein schloss knacken, sonst kannt du ja nicht wegfahren
gute Antwort. DH!
wir haben miteinander geredet, sogar inzwischen mehrere Briefe geschrieben..er behauptet mein Vorderrad sollte sein Hinterrad nicht berühren...daher der Streit!..