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Fahrrad abgebrannt in Schuppen, welche Versicherung zahlt nach Brandstiftung?

gefragt von kiel3021 am 29.12.2008 um 20:40 Uhr

Gestern wurde der Fahrradschuppen bei uns angezündet - Brandstiftung. Wir wohnen in einem Mietshaus und der Schuppen gehört zu diesem Mietshaus. Welche Versicherung kommt für den Schaden auf? Mein Fahrrad und der Fahrradsitz meines Sohnes sind dahin geschmolzen. Zahlt meine Hausrat? Meine Haftpflicht? Oder muss die Versicherung des Vermieters haften? Über Antworten würde ich mich freuen...


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anonym
beantwortet von newcomer am 29. Dezember 2008 20:43
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ggf. ist das Fahrrad in der Hausrat, ließ mal den Vertrag auf Klauseln


Berthe
beantwortet von Berthe am 29. Dezember 2008 20:46
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Die Hausrat-Versicherung zahlt, vorausgesetzt, Du hast eine gesonderte Fahrrsadversicherung (die natürlich auch etwas mehr kostet)

Kommentar von Baf36ee825bba8646349b5d261ec9875smallChwasc am 29. Dezember 2008 20:47

so isses, außer man findet den Brandstifter.


anonym
beantwortet von IchSchauMal am 30. Dezember 2008 16:41
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Natürlich würde, wenn versichert, die Hausrat im entsprechenden Tarif zahlen.

Die Frage nach Haftpflicht kommt immer wieder komischer Weise. Fragt euch doch bitte einmal was der Name H A F T und P F L I C H T bedeutet.

Zu welcher Haftung bist du denn verpflichtet wenn deine Hütte abbrennt ?


bini1969
beantwortet von bini1969 am 28. Januar 2009 19:21
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versuchs mal bei deiner hausratversicherung


anonym
beantwortet von JR0903 am 24. Februar 2009 16:23
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Unabhängig davon ob das Fahrrad in der Hausratversicherung mitversichert ist, ist hier die Hausratversicherung zuständig. Die Fahrradklausel beinhaltet nur den Diebstahl des Fahrrads unter ganz bestimmten Umständen, z.B. wenn das Fahrrad eben nicht durch Einbruchdiebstahl entwendet wurde und das zu bestimmten Zeiten oder während des grebrauchs stattfand. In der Hausratversicherung ist regelmässig der Hausrat versichert gegen Feuer (hier die Schadenursache) , Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm Hagel. Sofern das Fahrrad nicht bei Ihnen stand handelt es sich ggf. um ausgelagerten Hausrat. Wenn keine Hausratversicherung besteht, kann man noch prüfen ob derjenige der das Fahrrad in Gewahrsam hatte ggf haften muss. Das ist ein eigenes Thema, das ich bei Bedarf gerne erläutere.


anonym
beantwortet von JR0903 am 24. Februar 2009 16:23
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Unabhängig davon ob das Fahrrad in der Hausratversicherung mitversichert ist, ist hier die Hausratversicherung zuständig. Die Fahrradklausel beinhaltet nur den Diebstahl des Fahrrads unter ganz bestimmten Umständen, z.B. wenn das Fahrrad eben nicht durch Einbruchdiebstahl entwendet wurde und das zu bestimmten Zeiten oder während des grebrauchs stattfand. In der Hausratversicherung ist regelmässig der Hausrat versichert gegen Feuer (hier die Schadenursache) , Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm Hagel. Sofern das Fahrrad nicht bei Ihnen stand handelt es sich ggf. um ausgelagerten Hausrat. Wenn keine Hausratversicherung besteht, kann man noch prüfen ob derjenige der das Fahrrad in Gewahrsam hatte ggf haften muss. Das ist ein eigenes Thema, das ich bei Bedarf gerne erläutere.


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