Fahrlehrer behält Führerschein nach der Prüfung?

15 Antworten

Grundsätzlich könntest du dir gegen eine geringe Gebühr einen neuen Führerschein ausstellen lassen und selbst wenn du die Karte nicht hast, darfst du trotzdem Auto fahren.

Natürlich darf der Fahrlehrer deinen Lappen nicht einfach behalten - aber wenn du den A... in der Hose gehabt hättest, ihm rechtzeitig von deinem Engpass zu erzählen, hätte er dich einfach nicht zur Prüfung angemeldet. Oder einen "Vertrag" über eine Ratenzahlung aufgesetzt. Und zumindest nicht das Gefühl gehabt, von dir nur ausgenutzt zu werden...

Die Opferrolle steht dir nicht! Du machst einen Führerschein, den du dir nicht leisten kannst. Du weißt, dass die Kohle in absehbarer Zeit knapp wird und kümmerst du dich nicht rechtzeitig darum, wie es weitergeht. Du suchst dir keinen Nebenjob (da du anscheinend irgendwie zur Uni kommst, könntest du nach den Vorlesungen in der Stadt bleiben und dort arbeiten, Nachhilfe geben, putzen, kellnern...).

Du erwartest, dass andere verzichten, damit du nicht verzichten musst? Und "verstehst" jetzt nicht, dass die das nicht so lustig finden?

Und ich dachte, ein Studium setzt eine gewisse Intelligenz voraus...

1. Grundsätzlich darf die Fahrschule den Führerschein schon mal nicht einbehalten. Das Dokument gehört dem Staat und dient dazu, den Besitz der Fahrerlaubnis nachzuweisen. Hat man ihn nicht dabei, dann kostet es 10€ egal, ob er zuhause in der Schublade liegt oder noch bei der Fahrschule. Man könnte auch dei Fahrschule anklagen wegen Unterschlagung. Diese Dinge waren ja auch schon vor Gericht

2. Andererseits ist zu sehen: Du hattest genügend Geld für den Führerschein. Davon hast du dann dauernd etwas weggenommen, um es für andere Dinge auszugeben. Als es dann mit dem Führerschein so weit war, war plötzlich nicht mehr genug da. Es ist durchaus verständlich, dass sich die Fahrschule dann über so etwas ärgert. Alles war klar, und dann stehst du da:"Ätsch, jetzt hab ich kein Geld mehr."

3. Das Schlimmste, du versuchst das der Fahrschule noch als normal zu verkaufen, dass DIE dir deine Sachen vorfinanzieren. Ich kann es gut verstehen, dass sie den Führerschein als Pfand einbehalten wollen. Allerdings Erpressung ist das nicht. Sei froh, dass die es wenigstens so machen. Als klar war, dass du nicht bezahlen willst, hätten sie auch die Prüfung abblasen können. Die Gebühren beim TÜV hättest du aber zahlen müssen.

Das Einbehalten des Scheins ist nicht legal. Aber das Zurückhalten des Geldes auch nicht. Sieh zu, dass du schnell bezahlst und dann fahren kannst. Die Fahrschule braucht das Geld, die Fahrlehrer wollen auch ihr Gehalt haben, alle sind auf das Geld angewiesen. Da kannst du nicht einfach kommen und plötzlich nicht zahlen wollen.

Du willst etwas haben was du nicht bezahlen kannst.Wo siehst du da eine Erpressung.An die Übergabe des FÜ ist nun mal auch eine finanzielle Forderung verbunden,der du bis jetzt nicht nachgekommen bist.Auf das Versprechen,dass du es im nächsten Monat bezahlst,muss er ja nicht eingehen.Er hat seinen Auftrag erfüllt und demzufolge steht ihm auch die vereinbarte Bezahlung zu.

Das tut sie. Den Führerschein wegnehmen dürfen sie trotzdem nicht. Sie können die Zahlungen auf rechtlichen Wege einfordern

@noraneko

Du bist auf dem falschen Dampfer und merkst nicht,dass du in der falschen Richtung fährst.

Kann der Fahrlehrer meinen neuen Führerschein einbehalten wenn ich noch Schulden in der Fahrschule habe?

Das wäre die Kurzversion.

Bin kein Jurist aber deinen Lappen darf er sicher nicht Beschlagnahmen. Geh zur Polizei und klär das da.

Werde ich auf jedem Fall! Hier geht's aber auch darum, dass der Fahrlehrer meine Zustimmung erpresst hat, indem r sagte dass ich die Kosten für die Prüfung trotzdem tragen muss, wenn ich nicht einwillige. Ich hoffe die Polizei kann mehr sagen

@noraneko

Erklärt sich der Fahrschüler mit dieser Vorgehensweise einverstanden (was hier ja zutrifft), dann bin ich sogar der Meinung, dass dieses Verfahren völlig legal (wenn auch nicht unbedingt ideal) ist.
Der Führerschein ist ja (wie z.B. auch der Personalausweis) Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Der Fahrerlaubnisinhaber ist üblicherweise der rechtmäßige Besitzer des Führerscheins.

Auf seinen Besitz kann jedermann durch einen Vertrag vorübergehend verzichten. Wenn der Fahrschüler sich also damit einverstanden erklärt, dass der Führerschein bis zur Bezahlung aller Kosten im Besitz der Fahrschule bleibt, dann ist das m.E. rechtlich unbedenklich.

Fehlt eine solche Vereinbarung, dann könnte der Fahrschüler allerdings die Herausgabe des Führerscheins verlangen.

Und ich gehe auch nicht davon aus, das Du gezwungen wurdest, denn Du hättest durchaus auch nein sagen können, dass die Umstände Dich zu einem Ja zwingen, spielt keine Rolle.

@noraneko

Die Polizei? Die lacht Dich zu Recht aus. Das ist eine ganz normales Geschäft Ware gegen Geld. Zahlst Du nicht, gibt es halt die Ware nicht.

Ansonsten bin ich hier raus. Bei solchen Typen wie Dir ist einfach Hopfen und Malz verloren.

@noraneko

Irrtum: Der Fahrlehrer hat dich nicht erpresst, sondern dich auf eine Verpflichtung deinerseits hingewiesen. Das war nett von ihm!

Der Fahrlehrer hat richtig gehandelt. Leistungen in Anspruch nehmen ohne zu zahlen ist unterste Schublade. Vor allem, wenn man dann so rumjammert. Du hast doch selbst zugestimmt, Deinen Führerschein quasi als Pfand in der Fahrschule zu lassen.

Zahl Deine Schulden, und gut ist es!

Bei 60.000.- Außenstände würde mir auch mal der Kragen platzen, jeder kommt mit seiner einmaligen Jammergeschichte...

Ich habe nicht zugestimmt, die Zustimmung würde mir abgezwungen. Ich kann nicht bis Ende Januar warten bis ich das Ding wiederkriege, so kann ich mir nicht mal ne Job suchen und zur Uni fahren. Wenn die Fahrschule ihre internen Probleme hat und sich jedes Jahr 10 nagelneue Premium Golfs kauft ist es nicht mein Problem.

@noraneko

Du kannst nicht warten ? Was hättest du gemacht wenn du die Prüfung nicht bestanden hättest ?  Warten.....

@noraneko

Du hast zugestimmt. Punkt.

Deine Einstellung ist echt unter aller Sau. Die Golf sollen das Problem sein? Nein, das Problem sind ausschließlich solche Typen wie Du, die sich Leistungen erschleichen und dann nicht bezahlen.

@noraneko

Wenn die Fahrschule ihre internen Probleme hat

 ist es nicht mein Problem

Ganz falsche Sichtweise. Durch Deine Unfähigkeit, eine fällige Rechnung zu bezahlen, bist Du ursächlich für die internen Probleme der Fahrschule mitverantwortlich.

Soviel Einsicht müsste eigentlich von einem Studenten im 7. Semester - auch wenn es kein rechts- oder wirtschaftswissenschaftlicher Studiengang ist, vorhanden sein. Denn Denken ist grundsätzlich allen Studenten gestattet.

@Schnoofy

du schreibst doch oben selbst, dass du zugestimmt hast, sonst haette er dich nicht zur Pruefung angemeldet. Und das war keine Erpressung, sondern sein gutes Recht. Kein Geld, keine Pruefung.

Es ist keine Erpressung, wenn man eine natuerliche Konsequenz androht. Zahlt man keinen Vorschuss, faengt der Handwerker seine Arbeit nicht an, den kannst du auch nicht wegen Erpressung verklagen. Wer Leistung bringt, hat ein Anrecht auf Begleichung seiner Rechnung. Du wolltest die Leistung und warst bereit, die Bedingungen zu erfuellen. Ansonsten gibts keine Leistung. Mit Erpressung hat das gar nichts zu tun.

@Schnoofy

Denn Denken ist grundsätzlich allen Studenten gestattet.

Das sollte so sein - unglaublich wie sehr der Bildungsstand der Kiddies heute gesunken ist.

Immer schön weiter Daddelkisten und Handys bedienen......bloß keine Bücher lesen.....

Literatur:

Prof.Dr.Dr.Manfred Spitzer "Digitale Demenz"

Prof.Dr.Dr.Manfred Spitzer "Cyberkrank"