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Fahrkostenübernahme bei Kinderbetreuung

gefragt von marianne2 am 01.10.2009 um 8:23 Uhr

Übernimmt das Amt bei HartzIV eigentlich auch die Kosten für Fahrten oder Übernachtungen wenn man Kinder hat, die beim andern Elternteil leben (300 km weit weg)? Also sozusagen für den regelmäßigen Umgang und das Besuchen seiner Kinder??


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Koechlein1948
beantwortet von Koechlein1948 am 1. Oktober 2009 08:23
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Nein!!!!


helrich
beantwortet von helrich am 1. Oktober 2009 08:28
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Die Aufenthaltsorte der Elternteile eines Kindes sowie die damit zusammenhängenden Fahrtkosten sind reine Privatsache.


fantasiahope
beantwortet von fantasiahope am 1. Oktober 2009 08:31
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Nein, die werden nicht übernommen und sind in den Regelsätzen enthalten.

Kommentar von marianne2 am 1. Oktober 2009 08:38

es gibt aber ein Urteil vom Sozialgericht Dresden, das einem Vater, dessen Kind in einer anderen Stadt lebt, die Übernahme der Kosten für Fahrt und Übernachtung bewilligt hat, da es, wie es da steht NICHT aus dem Regelsatz des ALG II finanzierbar ist. Also isses doch auch wieder ein 2-schneidiges Schwert oder wie seh ich das?

Kommentar von marianne2 am 1. Oktober 2009 08:46

hab noch was gefunden: ein Richter von Bundessozialgericht urteilte, dass einem geschiedenen HartzIV Empfänger geld die Betreuung seiner kinder zusteht, auch wenn der Ex-Partner das alleinige Sorgerecht hat. Der Mann hatte auf zusätzliche Zahlung von Unterstützung geklagt und die Richter entschieden, dass zusätzliche Unterhalts- und Reisekosten TEILWEISE durch die ARGE abgedeckt werden müssen. Also muss es ja doch eine Möglichkeit geben, diese Kosten zu beantragen

Kommentar von B36a6ad741c6447c4597e6d6b2d9b415smallhelrich am 1. Oktober 2009 09:33

@marianne2, dann hast Du mehr herausgefunden, als die anderen (mich inbegriffen) - beantrage es doch einfach bei der ARGE


anonym
beantwortet von regi54 am 3. Oktober 2009 15:13
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Hallo Marianne, wie Du an den anderen Antworten erkennen kannst gibt es verschiedene Möglichkeiten. Alle Antworten sind richtig. Es ist und wird immer eine Einzelfallentscheidung bleiben, die Du sicherlich vor dem Sozialgericht erkämpfen musst. Wichtig ist zu erst, dass Du bei der ARGE einen Antrag auf Erstattung von Mehrbedarf zum Umgang mit Deinen Kindern stellst. Wenn die ARGE ablehnt, dann suche Dir einen Fachanwalt für Sozialrecht, gehe zum Amtsgericht (ALG-II-Bescheid, Mietvertrag und letzten Kontoauszug mitnehmen) und beantrage einen Beratungsschein für den Anwalt. Mit diesem gehst Du zum Fachanwalt und schilderst ihm die Angelegenheit. Er wird Dir sagen ob es Sinn macht Widerspruch einzulegen und zu klagen. Er wird natürlich auch fragen warum die Kinder zum Umgang nicht zu Dir kommen können, denn dann hat der Vater die Kosten zu tragen, die er vom Unterhalt (evtl. vom Jugendamt) zahlen kann. Du hast bei einer Klage aber auch gute Chancen, dass Du an einen Richter gelangst der Dir zustimmt und die ARGE zur Kostenübernahme verdonnert. Viel Glück! Regi


anonym
beantwortet von otter58 am 25. Oktober 2009 23:11
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die Kosten für die Reisen kannst du definitiv nicht von der ARGE bekommen, diesbezüglich musst du dich an das Sozialamt wenden. Da gibt es eine eindeutige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts.Von der ARGE kannst du - oder besser gesagt deine Kinder - Leistungen zum Lebensunterhalt für die Zeit bekommen, wo sie bei dir sind. Sie bilden dann mit dir eine sog. Temporäre Bedarfsgemeinschaft. Du musst für deine Kinder einen entsprechenden Antrag bei der ARGE stellen.



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