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Fahrgemeinschaft mit dem Auto, wer muss beim Unfall evtl. Schadensersatz an Mitfahrer zahlen?

gefragt von Kenzo33 am 29.04.2009 um 18:21 Uhr

Muss ich als Fahrer mögliche Schadensersatzansprüche meiner Mitfahrer in einer Fahrgemeinschaft decken, wenn ich einen für den Unfall verantwortlich bin?


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anonym
beantwortet von solala am 29. April 2009 18:22
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Nein, Gott sei Dank nicht, das zahlt die KFZ-Haftpflichtversicherung. Du selbst musst nichts zahlen.

Kommentar von Ruedi am 29. April 2009 23:16

Außer gegebenenfalls die erhöhte Versicherungsprämie.


MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 29. April 2009 18:25
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Das fällt unter Haftpflichtschäden, zahlt also Deine KFZ-Haftpflichtversicherung. Übrigens, nach einhelliger Meinung aller Automobilclubs ist die Insassen-Unfallversicherung völlig überflüssig und reine Beutelschneiderei.


jbinfo
beantwortet von jbinfo am 29. April 2009 18:25
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Das zahlt Deine Kfz.-Haftpflichtversicherung. Eine Insassenunfall brauchst Du nicht zusätzlich, ist nur Geldschneiderei.

Kommentar von jockl am 29. April 2009 18:27

Das ist die einzig richtige Antwort DH

Kommentar von B0b558cfb4c037c650ca31f3617b4413smalljbinfo am 29. April 2009 18:44

Danke

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 29. April 2009 18:49

So? Worin unterscheidet sich denn meine Antwort inhaltlich von dieser?

Kommentar von dolorit am 29. April 2009 20:45

gute Frage :)


pcfuzzi
beantwortet von pcfuzzi am 29. April 2009 18:22
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Ja, dazu gibt es ja die Insassen-Unfallversicherung


Suflaki
beantwortet von Suflaki am 29. April 2009 18:22
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Stelle die Frage schriftlich Deiner KFZ-Versicherung.


holsch
beantwortet von holsch am 29. April 2009 18:22
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kann sein

(insassenversicherung angeraten)


Benjy
beantwortet von Benjy am 29. April 2009 18:22
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Ja, leider ist das so...


MantaDhivehi
beantwortet von MantaDhivehi am 29. April 2009 18:22
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hast du keine insassen versicherung? außerdem mußt du das den insassen sagen falls du keine hast!


scader1
beantwortet von scader1 am 29. April 2009 18:22
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Das ist über die Insassenversicherung abgedeckt.


sarrex
beantwortet von sarrex am 29. April 2009 18:22
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ja klar bzw deine versicherung oder die wegeunfallversicherung deines arbeitgebers zahlt und wendet sich dann wegen rückzahlung an dich


Volker13
beantwortet von Volker13 am 29. April 2009 18:23
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Ja das muss Deine versicherung.


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 29. April 2009 18:24
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ja du bist Haftbar wenn den Leuten was passiert...


anonym
beantwortet von sweetymo am 29. April 2009 18:24
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Das kommt auf das Rechtsverhältnis an, was der Fahrgemeinschaft zugrunde liegt. Handelt es sich nur um eine Gefälligkeit oder ist die Fahrgemeinschaft entstanden unter Zahlung der Kosten und anderer Leistungen? In jedem Fall haftet der Fahrer, wenn er fahrlässig oder vorsätzlich den Mitfahrern geschadet hat.


anonym
beantwortet von Alp200 am 30. April 2009 12:40
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Hallo! Meine Vorredner haben recht, zahlt die normale Haftpflicht. Die Insassen-Haftpflicht ist trotzdem nicht schlecht, weil sie auch bei Ausnahmefällen zahlt.Bei höherer Gewalt oder ähnlichem hat der Fahrer keine Schuld und die Versicherung muss nicht zahlen. Also bei Fahrgemeinschaften zu empfehlen, sonst nicht.


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