Denn bei der Fahrgemeinschaft spart man ja und wenn man nur Mitfahrer ist, hat man auch keinen Verschleiß am eigenen Fahrzeug.
Ja, § 9 (1) Nr. 4 EStG erlaubt Dir auch als Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft den Ansatz der Entfernungspauschale als Werbungskosten. Allerdings ist der abziehbare Betrag in einem solchen Fall auf 4500€ pro Jahr begrenzt.
Ja, das ist das geniale an Mitfahrgelegenheiten. Man hat weniger Kosten, kann aber den kompletten Weg zur Arbeit abrechnen.
Nein,!! Das sagt Dir doch das Wort Fahr..Gemeinschaft schon.

Wenn Du dafür bezahlst, darfst Du diese Kosten abrechnen.
du darfst berechnen, was du willst - ca. 5€ je 100km sind usus
uuups - ich habe deine frage missverstanden. mea culpa
wenn Du es von der Steuer absetzt, würde ich jetzt Tag die Kilometer geltend machen, vorausgesetzt Du hast einen eigenen PKW. Weiss doch vom Amt niemand, wer wann mit wem fährt.
ReinerUnsinn am 20. Oktober 2009 22:09 Das ist ein Ratschlag zur Steuerhinterziehung.
in diesem Fall handelt es sich nicht um einen Ratschlag zur Steuerhinterziehung, da das Gesetzt eindeutig die Möglichkeit einräumt auch als Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft die volle Entfernungspauschale geltend zu machen (begrenzt auf 4.500€) § 9 (1) Nr. 4 EStG