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Fahrgemeinschaft - darf man komplette Kilometerpauschale abrechnen?

gefragt von Fitree am 20.10.2009 um 22:07 Uhr

Denn bei der Fahrgemeinschaft spart man ja und wenn man nur Mitfahrer ist, hat man auch keinen Verschleiß am eigenen Fahrzeug.

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Geld x 22.475 Steuer x 2.326 Kilometerpauschale x 34

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anonym
beantwortet von Epiic am 23. Oktober 2009 08:26
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Hilfreichste Antwort

Ja, § 9 (1) Nr. 4 EStG erlaubt Dir auch als Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft den Ansatz der Entfernungspauschale als Werbungskosten. Allerdings ist der abziehbare Betrag in einem solchen Fall auf 4500€ pro Jahr begrenzt.


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anonym
beantwortet von Prunees am 20. Oktober 2009 22:16
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Ja, das ist das geniale an Mitfahrgelegenheiten. Man hat weniger Kosten, kann aber den kompletten Weg zur Arbeit abrechnen.


Mary07
beantwortet von Mary07 am 20. Oktober 2009 22:10
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Nein,!! Das sagt Dir doch das Wort Fahr..Gemeinschaft schon.


ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 20. Oktober 2009 22:08
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Wenn Du dafür bezahlst, darfst Du diese Kosten abrechnen.


anonym
beantwortet von zedisdead am 20. Oktober 2009 22:08
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du darfst berechnen, was du willst - ca. 5€ je 100km sind usus

Kommentar von zedisdead am 20. Oktober 2009 22:09

uuups - ich habe deine frage missverstanden. mea culpa


anonym
beantwortet von dorangela am 20. Oktober 2009 22:08
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wenn Du es von der Steuer absetzt, würde ich jetzt Tag die Kilometer geltend machen, vorausgesetzt Du hast einen eigenen PKW. Weiss doch vom Amt niemand, wer wann mit wem fährt.

Kommentar von 72c883d04e36265281c5cedac20c03fasmallReinerUnsinn am 20. Oktober 2009 22:09

Das ist ein Ratschlag zur Steuerhinterziehung.

Kommentar von Epiic am 23. Oktober 2009 08:23

in diesem Fall handelt es sich nicht um einen Ratschlag zur Steuerhinterziehung, da das Gesetzt eindeutig die Möglichkeit einräumt auch als Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft die volle Entfernungspauschale geltend zu machen (begrenzt auf 4.500€) § 9 (1) Nr. 4 EStG


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