habe einen bekannten, den ich öfters zur arge fahre, allerdings ist diese (einfache fahrt) ca. 35 km entfernt. da bei uns den ganzen tag nur 3 busse fahren übernehme ich auch mal diese fahrten. Mein bekannter hat keinen führerschein. kann er trotzdem kostenrückerstattung für mich beantragen, da er ja gefahren wurde? wenn ja, wieviel cent pro km gibt es?
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Normalerweise kann man schriftlich einen Antrag auf Kostenerstattung stellen! Versuch´s doch einfach mal, natürlich unter Angaben von Gründen, warum Du ihn fährst.

Ja, die Arge übernimmt die Kosten, müßte eigentlich auch in der Einladung stehen. Nur was unter 6€ ist, können sie wohl nicht erstatten. Wie viel Cent/km bin ich mir nicht ganz sicher, mir ist aber wie 30 Cent, soll er doch einfach mal anrufen und fragen.
Zahlst Du ihm die Fahrtkosten, wenn das nicht stimmt?
schurke am 30. April 2008 18:27 >>soll er doch einfach mal anrufen und fragen. <<
wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Ich weiß sicher, dass es beim Arbeitsamt ALG1 so ist, bei Hartz4 bin ich mir nicht sicher.
Wieso fährt Dein Bekannter nicht mit den Öffentlichen??? Zu wenig Zeit?
klasse antwort!!! früh - mittag - abend fährt ein bus, sonst nichts! wenn du 10.00 einen termin hast, dann fährst du hier 7.00 Uhr los und bis 7.45 Uhr bei der Arge. Na klar, dann wartet man eben bis es 10.00 wird.
Es war keine Antwort, sondern eine Frage. Eine Frage erkennt man an den Fragezeichen, auch ????? Die Sachbearbeiter der ARGE sind in diesem speziellen Fall bestimmt auch bereit den Termin auf den Busfahrplan abzustimmen (min. auf die Ankunftszeit). Man muß halt mit den Leuten auch mal reden. Für die Öffentlichen Verkehrsmittel gibt es eine Erstattung in Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten. Aufwandsentschädigungen (z.B. für essen) o.ä. gibt es nicht, da diese im täglichen Regelsatz enthalten ist.
Termin auch 8 Uhr legen, dann evtl. schon mal die Folgeanträge für die nächsten 6 Monate abgeben, vielleicht noch mal beim Jobvermittler vorbei schauen, dort bisschen im Internet nach Arbeit surfen, bisschen was einkaufen und dann mit dem Bus Mittags wieder zurück, dann ist die Hälfte des Tages schon einmal sinnvoll verbracht.

Dafür gibt es kein Geld.Wenn er Fahrscheine vorlegt ist es etwas anderes. (BSG AZ: B 14/7bAS50/06 R).
Antrag auf Erstattung von Fahrkosten muss der Arbeitslose stellen, nicht toledo. Außerdem muss man solch einen Antrag im voraus stellen. Im nachhinein gibts nichts mehr.
http://kuerzer.de/t9HTyABOz und http://kuerzer.de/VrAogj8iA
Lol, vielleicht in der Nähe der ARGE übernachten.