gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

fahrgeld +weihnachtsgeld

gefragt von mochito am 05.01.2009 um 2:08 Uhr

guten morgen,

ich hatte eine mündliche vereinbarung über fahrgeld nach der probezeit, und weihnachtsgeld ab dem zweiten jahr.

eintritt war 04.2007, gekündigt hat mich die möchtegern- chefin von der leihbude ,auf ende november2008. eine monat früher als die anderen leiharbeiter.

ich hab der richtig den marsch geblasen:)

es gab öfters abrechbungsfehler,da sind std.einfach so verschwunden.(die hat sie dann auf ständigen druck von mir dann doch überwiesen dann hat sie das fahrgeld mal wieder vergessen, mit div. ausreden usw.

im letzten monat hat dann wieder das fahrgeld gefehlt. mit der begründung " sie müsste mir gar keine fahrkosten erstatten, sie hat mir also 18 monate freiwillig fahrkosten überwiesen,(lach) vom w.geld hab ich garnichts gesehn. kann ich da was auf dem arbeitsgericht erreichen?

vielen dank für eure hilfe.

bitte kleinschreibung zu entschuldigen.

mfg mochito

ps.leihfirma tpl-escher in lörrach

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

FEVW x 122 weihnachtsgeld x 114 fahrgeld x 28

bitmap
beantwortet von bitmap am 5. Januar 2009 02:21
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn du einen schriftlichen Arbeitsvertrag hast, dann schau da rein welcher Tarifvertrag gilt. Und wenn du hier seine genaue Bezeichung hinschreibst, dann kann ich dir evtl. was dazu sagen.


wolfgang1956
beantwortet von wolfgang1956 am 5. Januar 2009 02:14
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Weihnachtsgeld und Fahrgeldzuschüsse sind freiwillige Firmenleistungen. Wenn Du Fahrgeldzuschüsse mehrere Male erhalten hast, steht es Dir aus gewohnheitsrechtlichen Gründen zu. Diese Leistungen können Firmen immer widerrufen. Lies Deinen Arbeitsvertrag durch, was dort steht ist bindend. Laß' Dir am besten vom Anwalt helfen.


Monaco1
beantwortet von Monaco1 am 5. Januar 2009 02:14
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ruf beim arbeitsgericht an... auskunft ist kostenlos

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 5. Januar 2009 02:23

Bei welchem Arbeitsgericht hast du mal kostenlose telefonische Rechtsauskunft bekommen?

Kommentar von 000e85b407052fe0a44e4ecc9f54912bsmallMonaco1 am 5. Januar 2009 02:30

in münchen

Kommentar von 000e85b407052fe0a44e4ecc9f54912bsmallMonaco1 am 5. Januar 2009 02:32

allerdings gings damals um abfindung...

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 5. Januar 2009 03:18

Wundert mich. Arbeitsgerichte sind nicht grundsätzlich für Rechtsberatung zuständig.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.