guten morgen,
ich hatte eine mündliche vereinbarung über fahrgeld nach der probezeit, und weihnachtsgeld ab dem zweiten jahr.
eintritt war 04.2007, gekündigt hat mich die möchtegern- chefin von der leihbude ,auf ende november2008. eine monat früher als die anderen leiharbeiter.
ich hab der richtig den marsch geblasen:)
es gab öfters abrechbungsfehler,da sind std.einfach so verschwunden.(die hat sie dann auf ständigen druck von mir dann doch überwiesen dann hat sie das fahrgeld mal wieder vergessen, mit div. ausreden usw.
im letzten monat hat dann wieder das fahrgeld gefehlt. mit der begründung " sie müsste mir gar keine fahrkosten erstatten, sie hat mir also 18 monate freiwillig fahrkosten überwiesen,(lach) vom w.geld hab ich garnichts gesehn. kann ich da was auf dem arbeitsgericht erreichen?
vielen dank für eure hilfe.
bitte kleinschreibung zu entschuldigen.
mfg mochito
ps.leihfirma tpl-escher in lörrach

Wenn du einen schriftlichen Arbeitsvertrag hast, dann schau da rein welcher Tarifvertrag gilt. Und wenn du hier seine genaue Bezeichung hinschreibst, dann kann ich dir evtl. was dazu sagen.

Weihnachtsgeld und Fahrgeldzuschüsse sind freiwillige Firmenleistungen. Wenn Du Fahrgeldzuschüsse mehrere Male erhalten hast, steht es Dir aus gewohnheitsrechtlichen Gründen zu. Diese Leistungen können Firmen immer widerrufen. Lies Deinen Arbeitsvertrag durch, was dort steht ist bindend. Laß' Dir am besten vom Anwalt helfen.