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Fahrerflucht - Welche Strafe blüht mir??

gefragt von AnnnyAnnny am 27.02.2008 um 12:38 Uhr

Mein Auto wurde vor 2 Wochen ziemlich doof eingepartkt und ich hab meine Freundin gebeten mich aus der Lücke rauszuwinken. Beim rückwärtsfahren bin ich dennoch ganz leicht an das hintere Auto gestoßen. Also hab ich meine Freundin gefragt ob an einem der Autos ein Schaden zu erkennen sei. Ich bin also nicht mal ausgestiegen. Ihr war nichts aufgefallen und wir sind weitergefahren. Anscheinend hat mich ja doch jemand gesehen und nun habe ich eine Anzeige am Hals und ich bin noch in der Probezeit. Wird mir mein geliebter Schein jetzt weggenommen?


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Reply


vincent
beantwortet von vincent am 27. Februar 2008 12:44
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Fahrerflucht - Kein Kavaliersdelikt. Hier sind Aussagen dazu.

http://www.123recht.net/article.asp?a=6520


dragon100
beantwortet von dragon100 am 27. Februar 2008 12:41
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Warum stehst Du nicht zu Schäden,die Du verursacht hast?Wer würde den Schaden bezahlen,wenn Dich niemand gesehen hätte?

Kommentar von Rippie am 27. Februar 2008 12:43

nach der Schilderung des Angeklagten, gab es ja garkeinen Schaden beim Verlassen des Tatortes.

Kommentar von 155c24345415911ff0aaa78657036093smalldragon100 am 27. Februar 2008 12:46

Ich bin vorbelastet.In so einer Situation habe ich meine 600 € selbst zahlen dürfen.LG.

Kommentar von Rippie am 27. Februar 2008 12:49

aber nur, wenn es einen Schaden gab :)

Kommentar von 20d9be053ae8f4998e2d5bbdb1bf7a2csmallAnnny am 27. Februar 2008 12:52

in dem brief den ich von der polizei erhalten habe steht ja drin, dass ein minimaler schaden an der stoßstange des anderen PKW zu sehen war, den meine Freundin niht bemerkt hat. Ich bin schülerin und es wird ziemlih schwer so viel geld zu bezahlen. musstest du deinen schein abgeben?

Kommentar von Rippie am 27. Februar 2008 12:54

Was heisst viel Geld? Ein minimaler Schaden ist für mich auch minimales Geld.

Kommentar von F7c2a2cc208049360eba4edbb71f0be8small Tippse am 27. Februar 2008 13:00

@Annny sei mir bitte nicht böse, aber wenn Du Dich verantwortungsvoll genug fühlst, einen Wagen zu steuern, dann solltest Du schon dazu stehen, wenn du Mist baust. Erst Fahrerflucht begehen, wo ein andere Schaden hat und dann noch wegen zu wenig Geld rumraunzen... anscheinend wäre es aber ohnehin besser, Dir würde der Schein wieder entzogen, zumindest solange, bis du gelernt hast, Verantwortung für dein Tun und Handeln zu übernehmen...


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 27. Februar 2008 12:48
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Wenn ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort festgestellt werden sollte, handelt es sich um eine schwerwiegende Zuwiederhandlung im Sinne von §§ 2 a StVG, 34 FeV, Anlage 12 zu § 34 der Fev.

Das hat zur Folge, daß

  • ein Aufbauseminar anzuordnen ist,

  • sich die Probezeit um zwei Jahre verlängert,

  • bei Nichtbefolgen der behördlichen Anordnung zur Ableistung eines Aufbauseminars, die FE zu entziehen ist.

Eine Feststellung eines uEvUOrt hat in der Regel zur Folge, daß die FE für mindestens sechs Monate entzogen wird. Eine neue FE ist erst dann zu erteilen, wenn das Aufbauseminar nachgewiesen wird.

Widerspruch und Anfechutngsklage gegen die AO eines Aufbauseminars haben im Übrigen keine aufschiebende Wirkung.

Hinsichtlich des Strafverfahrens droht, sollten denn die Voraussetzungen von § 142 festgestellt werden, wie geschrieben, ein Mindestentzug der FE von sechs Monaten. Wenn Voreintragungen nicht vorhanden sind, darf mit einer Geldstrafe gerechnet werden. Eine Eintragung im BZR erfolgt erst ab 90 Ts.

Quelle: google


Wenne
beantwortet von Wenne am 27. Februar 2008 12:49
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Deine Pflicht wäre es gewesen dich selbst zu überzeugen ob ein Schaden vorliegt.

Ich kann mir auch nicht vorstellen dass ein solcher Rempler keine Schäden verursacht hat. Die modernen, lackierten Stoßstangen sind sehr schnell verkratzt und damit beschädigt. (Ich nenne die Dinger nur noch 'überdimensionierte Zierleisten)

Rechtliche Konsequenzen siehe http://www.123recht.net/article.asp?a=6520


anonym
beantwortet von Rippie am 27. Februar 2008 12:42
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Wenn ein Schaden vor liegt, wird man es sehen. Aber wenn es keinen gibt, ist die Anzeige unbegründet und wird wegen Mangel an Beweisen fallengelassen.




Kommentar von Rippie am 27. Februar 2008 12:47

Aber man muss ja ein Gefühl dafür haben, ob es einen Schaden gab oder nicht. Wenn man mit Schritttempo in ein Anderes Auto fährt, gibt es natürlich einen Schaden. Aber wennn man nur ganz minimal gegengekommen ist, passiert üblciherweise nichts. Aber wer sich nciht selbst vergewissert hat meist eh ein Problem, weil so der Besitzer behaupten kann, es gäbe einen Schaden.


boesefrage
beantwortet von boesefrage am 27. Februar 2008 12:43
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wenn deine freundin keinen schaden bemerkt hat, vielleicht kannst du dich noch rausreden...


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 27. Februar 2008 13:22
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Pech gehabt! Und ob die Freundin jetzt was gesehen hat oder nicht oder es vielleicht nicht so schlimm fand oder nicht, interessiert niemanden!


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