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Fahrerflucht..... was nu?

gefragt von lilSG am 22.04.2008 um 19:03 Uhr

hii alo ich bin dhl fahrer, habe wärend der arbeits zeit eine kleien staßen laterne angetitschd habe es nicht gemerkt,also bin ich weiter gefahren,so nun werde ich der fahrerflucht beschuldigt was ja auch verständlich ist,aber als ich weg fruhr stand die laterne noch sie ist erst später umgefallen,am wagen war auch kein schaden. soo nun meine fragen was können die strafen sein??? und ich habe gehört das mann auch nur für die arbeit seinen schein zurück bekommt also nicht für freizeit,stimmts??

lg

und vielen dank im vorraus


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dock69
beantwortet von dock69 am 22. April 2008 20:19
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Wenn man unabsichtlich einen Straßenlaterne "anditscht" und davon angeblich nichts bemerkt hat, wieso weiß man nachher, dass die noch stand? Wenn Du das so der Polizei schilderst, klingt Deinen Aussage nicht gerade glaubhaft. Demzufolge kann man Dir unterstellen, dass Du die FAhrerflucht vorsätzlich begangen hast. Normalerweise steht darauf Führerscheinentzug. Normalerweisekannst Du un einem bestimmten Zeitrahmen selbst entscheiden, wann Du den Führerschein abgibts, um diese Zeit z.B. in Deinen Urlaub zu legen.


anonym
beantwortet von lilSG am 22. April 2008 19:05
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ach und im net hatt ich schon mal gelesen dan mann 24 stundne hat sich selbst zu stellen,die hatte ich garnicht

Kommentar von 8f8fce5153a07c2a63f86b38ea633039smallDerTroll am 22. April 2008 19:08

das stimmt so nicht ganz. Wenn man Unfallflucht begeht, hat man sie begangen und wenn man dann 2 Stunden später gestellt wird, hat man Unfallflucht begangen. Das was du meinst gilt, wenn man nicht gestellt wird. Also wenn man von sich aus sich innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet. Dann gilt es nicht als Unfallflucht.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 22. April 2008 19:05
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das was da passiert ist liegt im Ermessens des Ermittlers..da lässt sich pauschal gar nichts sagen,, das kann von Geldstrafe, über Punkte, Fahrverbot alles beinhalten und selbst diese Sachen noch im Komplex..außerdem ist Fahrerflucht auch strafrechtlich relevant


anonym
beantwortet von eunio am 22. April 2008 19:06
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Zuerst solltest du dich bei der Polizei melden, die Strafe spielt dabei erstmal keine Rolle. Das ganze ist kein Kavaliersdelikt. Nur wenn du dich freiwillig meldest kannst du mit einer etwas milderen Strafe rechnen.


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 22. April 2008 19:15
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so wie Du den Sachverhalt schilderst würde ich mich gegen den Vorwurf weiterhin zur Wehr setzen, denn dadurch kann der Vorwurf der Fahrerflucht nicht mehr gegeben sein..





Crack
beantwortet von Crack am 22. April 2008 19:20
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So etwas ähnliches ist mir auch mal passiert.

Du hast den Unfall nicht bemerkt, deshalb ist es auch keine Fahrerflucht. Das müsste man Dir nachweisen, z.B. wenn jemand gesehen hat das Du ausgestiegen bist um nachzusehen was passiert ist. Das ist aber nicht der Fall. Du brauchst Dir deshalb keine Sorgen um Deine Fahrerlaubnis zu machen. Fahrerflucht ist eine Straftat und wird von der Staatsanwaltschaft verfolgt. Dazu muss aber erst die Polizei oder ein anderer Anzeige erstatten. Bevor es zu einer Anzeige kommt kannst Du Dich aber mit einem Anhörungsbogen zu dem Sachverhalt äussern. Sag das Du keinen Unfall bemerkt hast, dann wird es nur ein Bußgeld geben. Fahrerflucht als solche gibt immer 7 Punkte in Flensburg, die 5 Jahre bestehen bleiben.


anonym
beantwortet von lilSG am 22. April 2008 19:23
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ich hab auxhnen anwalt der mir aber nicht gefällt..... ich wollte zur polizei als ich mit meiner tour fertig war hatte ich ja gesehn das die latrne da lag,wolltw nur nachhause mich um zeihn und zur polizei aber als ich raus wollte standen sie schon vor mir.

also mein cousin ist mal mit ca 60-80kmh gegen ne große straßenlaterne gefahren wü dann nur oben das lich raus fiel da lag der schaden bei 2000,- euro undd der schein war 4 tage weg

so nu meinte mein anwalt das mein schaden von so ner kleinen straßen laterne 2400,- euro liegen würde,und dazu kommt noch das ich in der probezeit bin,habe aber als die polizei hier war auch nix abgestritten hab sofort gesagt ja hab angetitscht bal bla halt ne

Kommentar von 6cbffac928650245da33369dedceb579smallCrack am 22. April 2008 19:49

Das kannst Du so pauschal garnicht vergleichen. Wenn es zu einer Verhandlung kommen sollte entscheidet sowieso der Richter. Da gibt es keine Richtlinien.

Von mir wollten sie wegen einem Schaden von 200€ gleich 1750€ Strafe. Ich hatte aber keinen Unfall bemerkt, habe das auch so dargestellt und das Verfahren wurde eingestellt.(mit Anwalt, geht vor Gericht auch nicht anders)


vincent
beantwortet von vincent am 22. April 2008 20:39
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