hier die geschicht in kurzform: ich habe gestern einen kleine auffahrunfall mit anschließender fahrerflucht auf einem parkplatz beobachtet und die polizei informiert.... die kam dann auch irgendwann... da es sich bei dem angefahrenen auto um einen alten ford fiesta mit rost- und anderen schäden handelte, erklärte mir der polizist, das es sich hier nicht um fahrerflucht handeln würden, denn das auto wär ja schon alt und bereits beschädigt. wäre es jetzt ein neuer bmw gewesen, wär das dann was anderes... WIE KANN DAS SEIN?!?!?!?!

solche aussagen kann ich nun echt nicht nachvollziehen, weil ja ein Unfall nicht mit dem Alter des Autos vom Schädigter und Geschädigten zusammenhängt...
Vielleicht solltest du (wenn es denn was bringt) dich an den Vorgesetzen der Dienststelle wenden mit der Bitte um Aufklärung einer solchen azssage
m.E. ist die Aussage rechtlich sehr, sehr umstritten
Vermutlich schätzen sie den alten Wagen mit einem Restwert von 0,00 Euro. Dann ist kein Schaden entstanden. Kein Schaden -> keine Fahrerflucht.
Auch bei einem weniger alten Auto wäre ein Schaden entstanden, nicht nur bei einem neuen BMW.
RBMannheim am 24. Juni 2008 10:18 Die Gesetzeslogik trifft das aber nicht!
Haaza am 24. Juni 2008 10:56 Ja, aber auch, wenn am Fahrzeug kein "geldwerter Schaden" entstanden ist, hat der Unfallverursacher doch nicht richtig gehandelt, wenn er sich aus dem Staub macht... Außerdem kann man ja nicht beurteilen, ob nicht die Blinker oder der Rahmen des Fahrzeugs beschädigt wurden und es somit gefährlich ist sich (nichts-Ahnend) hineinzusetzen und loszufahren... Ich finde das sehr fahrlässig, gerade, wenn an dem Fahrzeug kein großer Vermögensschaden entstanden ist kann man als Verursacher sich der Sache stellen und den Geschädigten darauf aufmerksam machen...
meine worte! aber naja, die deutsche rechtslage sieht das halt ein bisschen anders... wie so vieles
Also: wenn es mein Fiesta wäre, und der hätte vorher noch gehalten und sagen wir mal ein halbes Jahr TÜV gehabt, würde ich jetzt auch wegen Fahrerflucht Anzeige erstatten.
Ich habe lediglich versucht, die Gedankengänge der Polizisten nachzuvollziehen. Und ich bin mir fast sicher, daß sie die Anzeige zumindest hätten aufnehmen müssen!
also laut dem leiter der polizei neustadt/aisch haben seine kollegen genau richtig gehandelt... muss man nicht verstehen, ist halt deutschland :D
Nein das kann nicht sein wenn der Fahrer vom Auto nun Anzeige wegen des an dem Fahrzeug entstandenen Schadens stellt werden auch Ermittlungen erfolgen. Nach Deiner Aussage dürfte auch die Ermittlung des Unfallverursachers sehr einfach sein. Wenn er sich nach Ablauf von 24 Stunden nicht bei der Polizei gemeldet hat könnte eine Fahrerflucht vorliegen. Aber das sollte nicht Dein Problem sein. Ich würde an der Scheibe meinen Namen Telefonnummer und Beobachtung hinterlassen und wenn der Halter mag kann er sich ja bei Dir melden. Falls es dem Halter egal ist weil die Fahrzeugoptik nicht wirklich getrübt ist, auch gut. Falls es sich nur um eine Schramme in einer sowieso schon total zerdellten Stoßstange handelt würde von Fahrerseite wohl sowieso nicht viel passieren. Aber es ist halt Aufgabe des Halters seine Ansprüche durchzusetzen. Deine Aufgabe könnte man darin sehen dem Halter Deine Beobachtung mitzuteilen. Ich denke damit hast Du Deiner Pflicht mehr als genüge getan.
ich hatte den fahrzeug halter ausrufen lassen, der kam dann auch. er wollte aber sein schaden nicht geltend machen, da es sich um einen "neuen schaden" auf einem alt-schaden handelte. ihm ging es auch nur ums prinzip der fahrerflucht und darum, eine erneute fahrerflucht evtl zu verhindern bzw vorzubeugen
Dann soll er doch einfach Anzeige (gegen Unbekannt)wegen dem neuem Schaden stellen. Es ist völlig unerheblich ob der Schaden reguliert werden muß aber einfach wegfahren sollte schon Aberzogen werden. Dann ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Fahrerflucht und der Halter braucht ja den Schaden nicht einklagen.
siehe meine letzte antwort (ganz unten)

verstehe ich auch nicht. wer ein anderes Auto beschädigt und davon fährt begeht fahrerflucht. Das hat doch nichts mit dem Wert eines Autos zu tun.
Rein finaziell gesehen haben sie natürlich Recht, der Schaden wird wohl dem Haklter des Fiesta kaum etwas bringen, aber prinzipiell ist das echt ne Sauerei!

Das ist allerdings echt ein Hammer! Denn es geht ja letztendlich um die Tat, dass man einfach wegfährt. Das erstaunt mich genauso wie dich. Wahrscheinlich war´s ihnen nur zu lästig.
das dachte ich mir näml auch. der polizist, der das meinte, hatte auch nur 1 stern... der wollt wahrscheinl noch aufsteigen und war angepisst, weil es kein blut, keine zerfetzten autoteil und keine gedärme gab... unverständlich!!!

Witzig, sowas kenne ich eigentlich nur von unserer Polizei (Ö), so eine passive Haltung meine ich... Arg!
RBMannheim am 24. Juni 2008 10:19 Vielleicht waren die jetzt bei uns für die Verkehrsüberwachung, weil wir Polizisten zur Hilfe wegen der EM entsendet hatten!
Tippse am 24. Juni 2008 10:24 Ja, das könnte sein! grübel Ich bin echt froh, dass Eure Polzei hier ist, sonst wäre das eine Katastrophe hier...

Bitte? Also bei aller Liebe, aber so eine Aussage habe ich von noch keinem Polizisten dieser Welt gehört (und ich habe stäglich mit ihnen zu tun). Entweder du hast dich verhört/was falsch verstanden oder aber der Polizist hat den Schuß nicht gehört. Geht ja gar nicht. Die Aissage wäre von vorn bis hinten nicht gerechtfertigt...
heligirl am 24. Juni 2008 10:04 Naja, was soll man da falsch verstehen, wenn die wohl offensichtlich keine Anzeige aufgenommen haben. Aber "ich habe ständig mit der Polizeit zu tun" klingt spannend. Erzähl mehr ;-)
Bubbles am 24. Juni 2008 10:04 LACH - na ja, das ist MEIN Job ;-)
nee, habe mich nicht verhört. das hat der schon so gesagt... er meinte auch, bei nem "neuwertigem" bmw kostet ein tür-lackierung ca 500€, die stoßstange eines alten fiesta gäbs ja schließl aufm schrottplatz für ne fuffi... (sinngemäß, nicht wörtl.!)

totaler blödsinn...dann hatten die keinen bock auf arbeit...hab ich so auch noch nicht gehört
Normal kann und darf das nicht sein. Würde mich da schon bei der Dienststelle beschweren. Viele können sich kein anderes Auto leisten und es gibt keinen anderen das Recht, dieses dann noch mehr zu beschädigen und einfach abzuhauen. Wer weiß, wer der Unfallverursacher war? Promibonus, bei der Polizei? Du hast völlig richtig gehandelt. Es ist und bleibt Fahrerflucht!
ich hab näml schon ein bisschen ein schlechtes gewissen, die polizei wgn so einer kleinen sache aus ihrer pause gerissen zu haben ;) ich denk mir halt, der mensch lernt ohne bestrafung nichts aus seinen fehler und beim nächsten mal wird wieder unfallflucht gegangen und dann war vlt sogar ein mensch verletzt worden... wer weiß?!?

ich gehe mal davon aus das der polizist meinte das man nicht feststellen kann, ob überhaupt und wenn ja, WELCHER der Schäden von dem Auto verursacht wurde, und das deshalb wahrscheinlich dem Fahrer des anderen Autos die Fahrerflucht nicht nachgewiesen werden könnte.

Das würde ich auch nicht verstehen! Wenn der Fahrer des schädigenden Fahrzeugs sich einfach aus dem Staub gemacht hat, dann ist es Fahrerflucht. Egal was er beschädigt hat. Er muss dableiben und mit dem Fahrer/Halter des geschädigten Fahrzeuges Kontakt aufnehmen.
Dazu muss er wohl warten, aber das hilft nichts!
Wenn ich an deiner Stelle gewesen wäre und von den Polizeibeamten auf solche Art abgekanzelt worden wäre, dann hätte ich schnellstmöglich den Kontakt mit deren Vorgesetzten gesucht und mich beschwert.
die unfallflüchtige hat den auffahrunfall ja bemerkt, weil sie mit ihrem beifahrer noch rumdiskutiert und gestikuliert hat. dann haben sie gedreht und sind weggefahren... werde mich jetzt mal bei der polizei selber schlaumachen... thx!!!!
Da kannst du eine Dienstaufsichtsbeschwerde machen. Es ging um Sachbeschädigung mit Unfallflucht. Solange es kein wirklicher Bagetell Fall ist, also vielleicht ein kleiner kaum sichtbarer kratzer, ist er Verpflichtet den Unfall aufzunehmen und zu verfolgen.
ein riss in der stoßstange war schon sichtbar (neben einem altschaden). der polizist meinte, es wäre staub in dem riss sichtbar, also ein altschaden... was aber, wenn hinter/unter der stoßstange was kaputt/beschädigt worden ist??? habe mal gehört, dienstaufsichtsbeschwerde gibts bzw gabs noch nie???
Doch, gibts. :) http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstaufsichtsbeschwerde und zieht immer einen Eintrag in die Personalakte nach sich. Das tut weh.
na dann erst recht :) nur leider weiß ich die namen nicht mehr... ist das schlimm???
Namen kannst du auch nicht bekommen. Beamte haben nur eine Nummer. Dienstnummer. Anhand der du die Beschwerde führen kannst. Du kannst bei der für dich zuständigen Polizeistation nachfragen, wer Dienst hatte. Sie sind auskunftspflichtig.

Das kann ich auch nicht glauben! Ein Nachbar hat eine Anzeige bekommen, weil er so einen morschen alten Holz-Blumenkübel angeschubst hat und dann weggefahren ist. Drei Tage später wurde dieser und noch andere Blumenkübel in der Strasse eh entfernt! Da war also auch kein Schaden entstanden.
soll mal einer das deutsche recht verstehen!!! kann ich dann auch bei einem alten, verrostetem auto die tür eintreten und mich seelenruhig auf den heimweg machen??? oder ist das dann vandalismus??? LÄCHERLICH!!!
also, sache geklärt: der nette mann am telefon meinte folgendes: wenn das angefahrene teil bereits beschädigt war oder hätte repariert werden müssen und der neue schaden beträgt zb nur 20€, ist das keine fahrerflucht *lol es ist erst fahrerflucht ab einem schaden von ca 50€... also an alle: lasst eure aggressionen an alten, verrosteten fiestas aus. macht euch keinen stress, solang der schaden unter 50€ ist, könnt ihr seelenruhig reintreten =)
ICH LIEBE DEUTSCHLAND UND SEIN RECHT :D
Hallo ipsheimerin,
bitte sei doch so nett und nutze für Beiträge zu Deinen eigenen Fragen in Zukunft die Kommentarfunktion anstatt der Antwortfunktion. Vielen Dank und viele Grüße, Ted vom gutefrage.net-Support
ok, alles klar, mach ich :)
Selbstverständlich ist es Fahrerflucht. Auf jeden Fall hätte ein Verfahren eingeleitet werden müssen - letztlich auch mit dem Ziel, festzustellen, welchen Wert der geschädigte PkW hatte. Wenn es sich um einen geringen Wert handelt, kann das Verfahren mit oder ohne Geldauflage eingestellt werden. Es bleibt aber trotzdem Fahrerflucht. Viel wichtiger ist, ob man nachweisen kann, dass der Flüchtende den Unfall überhaupt bemerkt hat. Bei einem leichten Streifen muss das nicht unbedingt sein - dann wäre es keine Unfallflucht; und zwar unabhängig von der Schadenshöhe.
also so wie die frau mit ihrem beifahrer im auto rumgestikuliert hat, geh ich davon aus, das sie es auf jeden fall mitbekommen hat. sie ist ja stehengeblieben mit ihrem wagen, hat sich noch umgeschaut, um geguckt ob es jmd mitbekommen hat...