gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

Fahrerflucht oder nicht??? Polizei hat doch keine Ahnung!!!

gefragt von ipsheimerinipsheimerin am 24.06.2008 um 9:56 Uhr

hier die geschicht in kurzform: ich habe gestern einen kleine auffahrunfall mit anschließender fahrerflucht auf einem parkplatz beobachtet und die polizei informiert.... die kam dann auch irgendwann... da es sich bei dem angefahrenen auto um einen alten ford fiesta mit rost- und anderen schäden handelte, erklärte mir der polizist, das es sich hier nicht um fahrerflucht handeln würden, denn das auto wär ja schon alt und bereits beschädigt. wäre es jetzt ein neuer bmw gewesen, wär das dann was anderes... WIE KANN DAS SEIN?!?!?!?!


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

recht (15968)
polizei (463)
unfall (454)
ähnliche Fragen

Frage beantworten!


andreas48
beantwortet von andreas48 am 24. Juni 2008 10:00
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

solche aussagen kann ich nun echt nicht nachvollziehen, weil ja ein Unfall nicht mit dem Alter des Autos vom Schädigter und Geschädigten zusammenhängt...

Vielleicht solltest du (wenn es denn was bringt) dich an den Vorgesetzen der Dienststelle wenden mit der Bitte um Aufklärung einer solchen azssage

m.E. ist die Aussage rechtlich sehr, sehr umstritten


anjanni
beantwortet von anjanni am 24. Juni 2008 09:59
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Vermutlich schätzen sie den alten Wagen mit einem Restwert von 0,00 Euro. Dann ist kein Schaden entstanden. Kein Schaden -> keine Fahrerflucht.

Auch bei einem weniger alten Auto wäre ein Schaden entstanden, nicht nur bei einem neuen BMW.

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 24. Juni 2008 10:18

Die Gesetzeslogik trifft das aber nicht!

Kommentar von 1ab19a024026a84c366dd04ffa6db2c9smallHaaza am 24. Juni 2008 10:56

Ja, aber auch, wenn am Fahrzeug kein "geldwerter Schaden" entstanden ist, hat der Unfallverursacher doch nicht richtig gehandelt, wenn er sich aus dem Staub macht... Außerdem kann man ja nicht beurteilen, ob nicht die Blinker oder der Rahmen des Fahrzeugs beschädigt wurden und es somit gefährlich ist sich (nichts-Ahnend) hineinzusetzen und loszufahren... Ich finde das sehr fahrlässig, gerade, wenn an dem Fahrzeug kein großer Vermögensschaden entstanden ist kann man als Verursacher sich der Sache stellen und den Geschädigten darauf aufmerksam machen...

Kommentar von Simple_avatar3smallipsheimerin am 24. Juni 2008 11:11

meine worte! aber naja, die deutsche rechtslage sieht das halt ein bisschen anders... wie so vieles

Kommentar von Simple_avatar3smallanjanni am 24. Juni 2008 12:03

Also: wenn es mein Fiesta wäre, und der hätte vorher noch gehalten und sagen wir mal ein halbes Jahr TÜV gehabt, würde ich jetzt auch wegen Fahrerflucht Anzeige erstatten.

Ich habe lediglich versucht, die Gedankengänge der Polizisten nachzuvollziehen. Und ich bin mir fast sicher, daß sie die Anzeige zumindest hätten aufnehmen müssen!

Kommentar von Simple_avatar3smallipsheimerin am 25. Juni 2008 08:43

also laut dem leiter der polizei neustadt/aisch haben seine kollegen genau richtig gehandelt... muss man nicht verstehen, ist halt deutschland :D


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 24. Juni 2008 10:11
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein das kann nicht sein wenn der Fahrer vom Auto nun Anzeige wegen des an dem Fahrzeug entstandenen Schadens stellt werden auch Ermittlungen erfolgen. Nach Deiner Aussage dürfte auch die Ermittlung des Unfallverursachers sehr einfach sein. Wenn er sich nach Ablauf von 24 Stunden nicht bei der Polizei gemeldet hat könnte eine Fahrerflucht vorliegen. Aber das sollte nicht Dein Problem sein. Ich würde an der Scheibe meinen Namen Telefonnummer und Beobachtung hinterlassen und wenn der Halter mag kann er sich ja bei Dir melden. Falls es dem Halter egal ist weil die Fahrzeugoptik nicht wirklich getrübt ist, auch gut. Falls es sich nur um eine Schramme in einer sowieso schon total zerdellten Stoßstange handelt würde von Fahrerseite wohl sowieso nicht viel passieren. Aber es ist halt Aufgabe des Halters seine Ansprüche durchzusetzen. Deine Aufgabe könnte man darin sehen dem Halter Deine Beobachtung mitzuteilen. Ich denke damit hast Du Deiner Pflicht mehr als genüge getan.

Kommentar von Simple_avatar3smallipsheimerin am 24. Juni 2008 10:21

ich hatte den fahrzeug halter ausrufen lassen, der kam dann auch. er wollte aber sein schaden nicht geltend machen, da es sich um einen "neuen schaden" auf einem alt-schaden handelte. ihm ging es auch nur ums prinzip der fahrerflucht und darum, eine erneute fahrerflucht evtl zu verhindern bzw vorzubeugen

Kommentar von Simple_avatar8smallMietnormade am 24. Juni 2008 10:43

Dann soll er doch einfach Anzeige (gegen Unbekannt)wegen dem neuem Schaden stellen. Es ist völlig unerheblich ob der Schaden reguliert werden muß aber einfach wegfahren sollte schon Aberzogen werden. Dann ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Fahrerflucht und der Halter braucht ja den Schaden nicht einklagen.

Kommentar von Simple_avatar3smallipsheimerin am 24. Juni 2008 10:51

siehe meine letzte antwort (ganz unten)


maiki01
beantwortet von maiki01 am 24. Juni 2008 10:00
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

verstehe ich auch nicht. wer ein anderes Auto beschädigt und davon fährt begeht fahrerflucht. Das hat doch nichts mit dem Wert eines Autos zu tun.


SunGod10
beantwortet von SunGod10 am 24. Juni 2008 09:58
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kann ich auch nicht verstehen.





anonym
beantwortet von brough1 am 24. Juni 2008 09:58
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Rein finaziell gesehen haben sie natürlich Recht, der Schaden wird wohl dem Haklter des Fiesta kaum etwas bringen, aber prinzipiell ist das echt ne Sauerei!


heligirl
beantwortet von heligirl am 24. Juni 2008 09:58
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das ist allerdings echt ein Hammer! Denn es geht ja letztendlich um die Tat, dass man einfach wegfährt. Das erstaunt mich genauso wie dich. Wahrscheinlich war´s ihnen nur zu lästig.

Kommentar von Simple_avatar3smallipsheimerin am 24. Juni 2008 10:11

das dachte ich mir näml auch. der polizist, der das meinte, hatte auch nur 1 stern... der wollt wahrscheinl noch aufsteigen und war angepisst, weil es kein blut, keine zerfetzten autoteil und keine gedärme gab... unverständlich!!!


Tippse
beantwortet von Tippse am 24. Juni 2008 09:58
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Witzig, sowas kenne ich eigentlich nur von unserer Polizei (Ö), so eine passive Haltung meine ich... Arg!

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 24. Juni 2008 10:19

Vielleicht waren die jetzt bei uns für die Verkehrsüberwachung, weil wir Polizisten zur Hilfe wegen der EM entsendet hatten!

Kommentar von 33a09523666e5176dbbee485dba642b5smallTippse am 24. Juni 2008 10:24

Ja, das könnte sein! grübel Ich bin echt froh, dass Eure Polzei hier ist, sonst wäre das eine Katastrophe hier...


Bubbles
beantwortet von Bubbles am 24. Juni 2008 09:59
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Bitte? Also bei aller Liebe, aber so eine Aussage habe ich von noch keinem Polizisten dieser Welt gehört (und ich habe stäglich mit ihnen zu tun). Entweder du hast dich verhört/was falsch verstanden oder aber der Polizist hat den Schuß nicht gehört. Geht ja gar nicht. Die Aissage wäre von vorn bis hinten nicht gerechtfertigt...

Kommentar von 46836729c4b8bf3890bb274cf16c454bsmallheligirl am 24. Juni 2008 10:04

Naja, was soll man da falsch verstehen, wenn die wohl offensichtlich keine Anzeige aufgenommen haben. Aber "ich habe ständig mit der Polizeit zu tun" klingt spannend. Erzähl mehr ;-)

Kommentar von Baa62349a24a7796116785784f54b149smallBubbles am 24. Juni 2008 10:04

LACH - na ja, das ist MEIN Job ;-)

Kommentar von Simple_avatar3smallipsheimerin am 24. Juni 2008 10:13

nee, habe mich nicht verhört. das hat der schon so gesagt... er meinte auch, bei nem "neuwertigem" bmw kostet ein tür-lackierung ca 500€, die stoßstange eines alten fiesta gäbs ja schließl aufm schrottplatz für ne fuffi... (sinngemäß, nicht wörtl.!)


suesszahn
beantwortet von suesszahn am 24. Juni 2008 09:59
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

totaler blödsinn...dann hatten die keinen bock auf arbeit...hab ich so auch noch nicht gehört


pascal7
beantwortet von pascal7 am 24. Juni 2008 09:59
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

das kann ja wohl nicht wahr sein!!!


dwarf
beantwortet von dwarf am 24. Juni 2008 10:01
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Normal kann und darf das nicht sein. Würde mich da schon bei der Dienststelle beschweren. Viele können sich kein anderes Auto leisten und es gibt keinen anderen das Recht, dieses dann noch mehr zu beschädigen und einfach abzuhauen. Wer weiß, wer der Unfallverursacher war? Promibonus, bei der Polizei? Du hast völlig richtig gehandelt. Es ist und bleibt Fahrerflucht!

Kommentar von Simple_avatar3smallipsheimerin am 24. Juni 2008 10:16

ich hab näml schon ein bisschen ein schlechtes gewissen, die polizei wgn so einer kleinen sache aus ihrer pause gerissen zu haben ;) ich denk mir halt, der mensch lernt ohne bestrafung nichts aus seinen fehler und beim nächsten mal wird wieder unfallflucht gegangen und dann war vlt sogar ein mensch verletzt worden... wer weiß?!?


Cassiopeia78
beantwortet von Cassiopeia78 am 24. Juni 2008 10:03
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ich gehe mal davon aus das der polizist meinte das man nicht feststellen kann, ob überhaupt und wenn ja, WELCHER der Schäden von dem Auto verursacht wurde, und das deshalb wahrscheinlich dem Fahrer des anderen Autos die Fahrerflucht nicht nachgewiesen werden könnte.


Wenne
beantwortet von Wenne am 24. Juni 2008 10:03
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das würde ich auch nicht verstehen! Wenn der Fahrer des schädigenden Fahrzeugs sich einfach aus dem Staub gemacht hat, dann ist es Fahrerflucht. Egal was er beschädigt hat. Er muss dableiben und mit dem Fahrer/Halter des geschädigten Fahrzeuges Kontakt aufnehmen.

Dazu muss er wohl warten, aber das hilft nichts!

Wenn ich an deiner Stelle gewesen wäre und von den Polizeibeamten auf solche Art abgekanzelt worden wäre, dann hätte ich schnellstmöglich den Kontakt mit deren Vorgesetzten gesucht und mich beschwert.

Kommentar von Simple_avatar3smallipsheimerin am 24. Juni 2008 10:17

die unfallflüchtige hat den auffahrunfall ja bemerkt, weil sie mit ihrem beifahrer noch rumdiskutiert und gestikuliert hat. dann haben sie gedreht und sind weggefahren... werde mich jetzt mal bei der polizei selber schlaumachen... thx!!!!


anonym
beantwortet von FrankoNero am 24. Juni 2008 10:21
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Da kannst du eine Dienstaufsichtsbeschwerde machen. Es ging um Sachbeschädigung mit Unfallflucht. Solange es kein wirklicher Bagetell Fall ist, also vielleicht ein kleiner kaum sichtbarer kratzer, ist er Verpflichtet den Unfall aufzunehmen und zu verfolgen.




Kommentar von Simple_avatar3smallipsheimerin am 24. Juni 2008 10:23

ein riss in der stoßstange war schon sichtbar (neben einem altschaden). der polizist meinte, es wäre staub in dem riss sichtbar, also ein altschaden... was aber, wenn hinter/unter der stoßstange was kaputt/beschädigt worden ist??? habe mal gehört, dienstaufsichtsbeschwerde gibts bzw gabs noch nie???

Kommentar von FrankoNero am 24. Juni 2008 10:25

Doch, gibts. :) http://de.wikipedia.org/wiki/Dienstaufsichtsbeschwerde und zieht immer einen Eintrag in die Personalakte nach sich. Das tut weh.

Kommentar von Simple_avatar3smallipsheimerin am 24. Juni 2008 10:34

na dann erst recht :) nur leider weiß ich die namen nicht mehr... ist das schlimm???

Kommentar von FrankoNero am 24. Juni 2008 12:47

Namen kannst du auch nicht bekommen. Beamte haben nur eine Nummer. Dienstnummer. Anhand der du die Beschwerde führen kannst. Du kannst bei der für dich zuständigen Polizeistation nachfragen, wer Dienst hatte. Sie sind auskunftspflichtig.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 24. Juni 2008 10:22
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das kann ich auch nicht glauben! Ein Nachbar hat eine Anzeige bekommen, weil er so einen morschen alten Holz-Blumenkübel angeschubst hat und dann weggefahren ist. Drei Tage später wurde dieser und noch andere Blumenkübel in der Strasse eh entfernt! Da war also auch kein Schaden entstanden.

Kommentar von Simple_avatar3smallipsheimerin am 24. Juni 2008 10:24

soll mal einer das deutsche recht verstehen!!! kann ich dann auch bei einem alten, verrostetem auto die tür eintreten und mich seelenruhig auf den heimweg machen??? oder ist das dann vandalismus??? LÄCHERLICH!!!


ipsheimerin
beantwortet von ipsheimerin am 24. Juni 2008 10:48
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

also, sache geklärt: der nette mann am telefon meinte folgendes: wenn das angefahrene teil bereits beschädigt war oder hätte repariert werden müssen und der neue schaden beträgt zb nur 20€, ist das keine fahrerflucht *lol es ist erst fahrerflucht ab einem schaden von ca 50€... also an alle: lasst eure aggressionen an alten, verrosteten fiestas aus. macht euch keinen stress, solang der schaden unter 50€ ist, könnt ihr seelenruhig reintreten =)

ICH LIEBE DEUTSCHLAND UND SEIN RECHT :D

Kommentar von support am 25. Juni 2008 09:18

Hallo ipsheimerin,

bitte sei doch so nett und nutze für Beiträge zu Deinen eigenen Fragen in Zukunft die Kommentarfunktion anstatt der Antwortfunktion. Vielen Dank und viele Grüße, Ted vom gutefrage.net-Support

Kommentar von Simple_avatar3smallipsheimerin am 26. Juni 2008 15:48

ok, alles klar, mach ich :)


anonym
beantwortet von Rolfe am 24. Juni 2008 12:05
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Selbstverständlich ist es Fahrerflucht. Auf jeden Fall hätte ein Verfahren eingeleitet werden müssen - letztlich auch mit dem Ziel, festzustellen, welchen Wert der geschädigte PkW hatte. Wenn es sich um einen geringen Wert handelt, kann das Verfahren mit oder ohne Geldauflage eingestellt werden. Es bleibt aber trotzdem Fahrerflucht. Viel wichtiger ist, ob man nachweisen kann, dass der Flüchtende den Unfall überhaupt bemerkt hat. Bei einem leichten Streifen muss das nicht unbedingt sein - dann wäre es keine Unfallflucht; und zwar unabhängig von der Schadenshöhe.

Kommentar von Simple_avatar3smallipsheimerin am 25. Juni 2008 08:42

also so wie die frau mit ihrem beifahrer im auto rumgestikuliert hat, geh ich davon aus, das sie es auf jeden fall mitbekommen hat. sie ist ja stehengeblieben mit ihrem wagen, hat sich noch umgeschaut, um geguckt ob es jmd mitbekommen hat...





Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.