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fahrerflucht mit personenschaden habe ich anspruch auf schmerzensgeld

gefragt von koki1803 am 14.11.2008 um 11:08 Uhr

bin am mitwoch den 12.11.08 mit dem fahrad mit eingeschaltetem licht in die arbeit gefahren. jedoch wahr dises mahl eine baustelle auf dem arbeitsweg und ich und ein auto fuhren hinein und ich übersah das die strasse als einbahnstrasse gekenzeichnet wahr. als ich am ende der baustele auf den radweg fuhr hilt das auto an der roten ampel. als ich vorbei fahren wolte ris der beifahrer die tür auf und ich knalte dagegen und zog mir eine schwere schulterbrellung zu und lag am boden . der beifahrer schloss gleich wider die tür und bei grün fuhren sie einfach davon da es mehrere bauarbeiter mitbekammen schrieben sie gleich das nummernschild auf und alermirten polizei und rettungswagen im krankenhaus wurde dan die schwere schulterbrellung festgestelt und ich wurde bis jetzt zum 21.11 krankgeschriben. habe gleich strafanzeige gestelt habe ich anspruch auf schmerzensgeld????

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fahrerflucht mit personenschaden x 1

Romjia
beantwortet von Romjia am 14. November 2008 11:10
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Das solltest du wohl eher deinen Anwalt fragen. Da gibt es ne Fakten zu berücksichtigen. Du kamst aus der falschen Richtung, trotzdem darf der Fahrer nicht einfach weiter fahren ect pp.

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 14. November 2008 11:11

So ist's.

Kommentar von Brandenburg am 14. November 2008 11:40

Geschildertes Ereignis erfüllt den Tatbestand der Verkehrsunfallflucht (Straftatbestand) Der Unfallverursacher sollte sich "warm anziehen" wegen der erheblichen Konsequenzen, zumal lt. deiner Angaben direkte Unfallzeugen existieren.

Schmerzensgeld bzw. Verdienstausfall sind lt. meiner Info jeweils Gegenstand eines Zivilverfahrens. Mit Hilfe deines Anwalts dürftest du gute Chancen haben. Welche Höhe des Schmerzensgeldes zusteht, kann dir dein Anwalt besser als ich beantworten.

Kommentar von Brandenburg am 14. November 2008 11:44

Nachtrag: Auch der Tatbestand der zumindest fahrlässigen Körperverletzung (Straftat) dürfte hinreichend erfüllt sein.


anonym
beantwortet von RexDanny am 14. November 2008 11:51
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Hallo,

würde ich auch so sehen. Bitte Rechtsanwalt einschalten, wenn RS vorhanden. Das falsche Durchfahren war nicht ursächlich für den Scahden, vielmehr das rücksichtslose Öffnen der Wagentüre.

Da es zu einem Personenschaden kam, werden Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, ggf. dadurch unterlassene Hilfeleistung. Das dürfte für 1 Monat Fahrverbot reichen.

Bei der Versicherung des Fahrzeughalters muß der Schaden angezeigt werden. Auch müssen hier Ansprüche und Kosten geltend gemacht werden. Wie gesagt, hilfreich wäre da ein Anwalt.


oohpss
beantwortet von oohpss am 14. November 2008 11:37
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Ja, aber erstmal würde ich abwarten bis das Strafverfahren gegen den Straftäter beendet wurde.
Denn mit dem "Schuldspruch" bzw. dem nicht wiedersprochenen Strafbefehl lässt sich hinterher die (private) Klage wegen Schmerzensgeld leichter erledigen.
Wobei es noch spannend wird, wenn ermittelt wird wer der Täter war (den es war der Beifahrer). Und als Fahrer würde ich einfach sagen: "Ich weiß nicht mehr wer, neben mir gefahren ist."

Zudem alles aufheben und dokumentieren was irgendwie mit der Verletzung zu tun hat oder haben könnte (ALLLES, WIRKLICH ALLES!)
Zwischenzeitlich wird sich auch noch Deine Krankenkasse an Dich wenden, da sie von dem Täter auch das Geld wieder haben will.
Such Dir einen Anwalt, denn der Täter muss auch dessen Kosten übernehmen (soweit Du eine Rechtsschutzversicherung hast). Ansonsten tatsächlich erst das Ergebnis des Strafverfahrens abwarten. Denn nur wenn es dort einen Täter gab, dann hast Du auch einen der dann die Anwaltskosten aufgebrummt bekommt.
Blöde Situation, aber ist so.


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 14. November 2008 11:10
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keine Frage, natürlich

Die Sache mit der Einbahnstrasse tritt hier in den Hintergrund, weil Du entgegen kamst und der Fahrer die Tür nicht hätte öffnen dürfen.


tommi36
beantwortet von tommi36 am 14. November 2008 11:10
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logisch


Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 14. November 2008 11:08
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Na klar.


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