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fahrerflucht in der probezeitß1

gefragt von Kathymaus am 03.08.2008 um 0:37 Uhr

hallo meine freundin ist bei sich auf dem betriebsgelände mit privatwagen ausgeparkt und dann ein anderes auto gerammt. der hatte paar lackschäden und sie auch. sie ist einfach weg gefahren. sie wurde auch gesehen und hat dieser frau geagt,am nächsten tag, dass sie sich so geeinigt haben, haben sie ja aber nicht, weil der fahrer von dem mercedes den sie gerammt hat nicht wei0, dass sie es war.

was kann ihr passieren, wenn rauskommt, dass sie es war? sie hat seit april den führerschein


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Paintybear
beantwortet von Paintybear am 3. August 2008 00:39
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Lappen wech....

Kommentar von 07b6983d22e967beab2f3a156800f5a1smallgertrude2 am 3. August 2008 00:42

nein, das ist ein B-vergehen. die führerscheinstelle wird sich melden und einen termin angeben...bis dahin muss sie den idiotentest bestanden haben....sollte das nicht der fall sein, wird ihr der lappen entzogen und sie kann (glaub ich) in 6monaten wiederholen


gertrude2
beantwortet von gertrude2 am 3. August 2008 00:39
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sie muss einen idiotentest für fahranfänger machen. das sind wieder ein paar theorie- und praxisstunden...kostet um die 450€

Kommentar von 80a8de69641ad17b1a24b5bb6749e80csmallspatzi am 3. August 2008 00:42

weia


Lavendel53
beantwortet von Lavendel53 am 3. August 2008 01:02
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Wenn sie den geschädigten Wagenbesitzer kennt, sollte sie sich umgehend bei ihm melden. Für seine Fehler muss man einstehen, nur so kann man daraus auch etwas lernen. Er wird sie dann sicher nicht mehr wegen Fahrerflucht anzeigen und sie hat wieder ein ruhigeres Gewissen.


oarhellger
beantwortet von oarhellger am 3. August 2008 00:42
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Betriebsgelände gehört nicht zum öffentlichen Verkehrsraum. Es kommt also darauf an, welche Regelungen der Betrieb für das Gelände erlassen hat.

Kommentar von 07b6983d22e967beab2f3a156800f5a1smallgertrude2 am 3. August 2008 00:43

ihr vergehen ist doch fahrerflucht...das hat konsequenzen

Kommentar von Rolfe am 3. August 2008 00:44

Wenn ein unbestimmter Personenkreis Zugang zum Betriebsgelände hat, ist es öffentlicher Verkehrsraum. Z.B. ein Parkplatz bei Lidl oder eines Baumarktes.

Kommentar von Kathymaus am 3. August 2008 00:45

es ist ein personalparkplatz,


Szintilator
beantwortet von Szintilator am 3. August 2008 00:44
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Nun denke ich mal, ein Betriebsgelände ist Privatgelände, da gibt sich die Polizei nicht mit ab, da wird nichts passieren. Auf privatem Grund kann man auch ohne Führerschein fahren!




Kommentar von 07b6983d22e967beab2f3a156800f5a1smallgertrude2 am 3. August 2008 00:54

nicht wenn andere personen diese privatgelände benutzen dürfen.


anonym
beantwortet von Kathymaus am 3. August 2008 00:46
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sollte sie denn sagen, dass sie das war, oder einfach auf gut glück versuchen dass es nicht raus kommt

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 3. August 2008 00:51

Besser wäre das. Wenn die Frau nicht die einzige war, dies beobachtet hat oder auch den Besitzer des Mercedes drauf anspricht, wärs schon besser wenn sies von sich aus tut ... und vor allem fair (kann sie sich nicht in die Lage desjenigen versetzen, der abends aus der Arbeit kommt und sieht, dass sein Wagen verschrammt wurde?).


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 3. August 2008 08:25
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Das fällt ihr natürlich sehr spät ein. Wenn es innerhalb von 24 nach dem Unfall wäre und sie sich dann bei der Polizei gemeldet hätte, würde es noch nicht als Fahrerflucht gelten. Jetzt ist es geschehen und sie hat sich somit strafbar gemacht. Nun weiß ich nicht, ob der Unfallgegner Anzeige erstattet hat, falls nicht, weiß die Polizei ja noch nichts davon. In dem Fall sollte deine Freundin von sich aus auf den Unfallgegner zugehen und ihm das erzählen und sich bereit erklären, für den Schaden aufzukommen. Wird zwar nicht billig, aber so kann man schlimmeres verhindern. Finds nur erschrecken, daß gerade Fahranfänger, die ja gerade erst gelernt haben, wie man sich da zu verhalten hat, einfach wegfahren.





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