Kathymaus am 03.08.2008 um 0:37 Uhr
hallo meine freundin ist bei sich auf dem betriebsgelände mit privatwagen ausgeparkt und dann ein anderes auto gerammt. der hatte paar lackschäden und sie auch. sie ist einfach weg gefahren. sie wurde auch gesehen und hat dieser frau geagt,am nächsten tag, dass sie sich so geeinigt haben, haben sie ja aber nicht, weil der fahrer von dem mercedes den sie gerammt hat nicht wei0, dass sie es war.
was kann ihr passieren, wenn rauskommt, dass sie es war? sie hat seit april den führerschein

sie muss einen idiotentest für fahranfänger machen. das sind wieder ein paar theorie- und praxisstunden...kostet um die 450€
spatzi am 3. August 2008 00:42 weia
Wenn sie den geschädigten Wagenbesitzer kennt, sollte sie sich umgehend bei ihm melden. Für seine Fehler muss man einstehen, nur so kann man daraus auch etwas lernen. Er wird sie dann sicher nicht mehr wegen Fahrerflucht anzeigen und sie hat wieder ein ruhigeres Gewissen.
Betriebsgelände gehört nicht zum öffentlichen Verkehrsraum. Es kommt also darauf an, welche Regelungen der Betrieb für das Gelände erlassen hat.
gertrude2 am 3. August 2008 00:43 ihr vergehen ist doch fahrerflucht...das hat konsequenzen
Nun denke ich mal, ein Betriebsgelände ist Privatgelände, da gibt sich die Polizei nicht mit ab, da wird nichts passieren. Auf privatem Grund kann man auch ohne Führerschein fahren!
gertrude2 am 3. August 2008 00:54 nicht wenn andere personen diese privatgelände benutzen dürfen.

sollte sie denn sagen, dass sie das war, oder einfach auf gut glück versuchen dass es nicht raus kommt
bitmap am 3. August 2008 00:51 Besser wäre das. Wenn die Frau nicht die einzige war, dies beobachtet hat oder auch den Besitzer des Mercedes drauf anspricht, wärs schon besser wenn sies von sich aus tut ... und vor allem fair (kann sie sich nicht in die Lage desjenigen versetzen, der abends aus der Arbeit kommt und sieht, dass sein Wagen verschrammt wurde?).

Das fällt ihr natürlich sehr spät ein. Wenn es innerhalb von 24 nach dem Unfall wäre und sie sich dann bei der Polizei gemeldet hätte, würde es noch nicht als Fahrerflucht gelten. Jetzt ist es geschehen und sie hat sich somit strafbar gemacht. Nun weiß ich nicht, ob der Unfallgegner Anzeige erstattet hat, falls nicht, weiß die Polizei ja noch nichts davon. In dem Fall sollte deine Freundin von sich aus auf den Unfallgegner zugehen und ihm das erzählen und sich bereit erklären, für den Schaden aufzukommen. Wird zwar nicht billig, aber so kann man schlimmeres verhindern. Finds nur erschrecken, daß gerade Fahranfänger, die ja gerade erst gelernt haben, wie man sich da zu verhalten hat, einfach wegfahren.
nein, das ist ein B-vergehen. die führerscheinstelle wird sich melden und einen termin angeben...bis dahin muss sie den idiotentest bestanden haben....sollte das nicht der fall sein, wird ihr der lappen entzogen und sie kann (glaub ich) in 6monaten wiederholen