Geisterfahrer am 05.03.2008 um 15:19 Uhr
Hallo...
hatte mir gestern das Auto meiner zukünftigen Schwiegermutter ausgeliehen. Nun ist folgendes passiert: war auf einer Zweispurigen Bundesstraße, bei erlaubten 80km/h bin ich mit ca. 90- 95km/h an einem LKW vorbei und es kam der Rote Blitz... Nun meine Frage: Wird meine Zukünftige Schwiegermutter eine Zahlkarte bekommen und wir machen die Sache unter uns aus, oder wird sie angeben müssen wer mit dem fahrzeug unterwegs war, da ich ja männlich bin und sie weiblich? Guckt da einer nach, oder macht man sich die Arbeit nicht? Weil es geht ja eigentlich nur um 15- 25 € und nicht um Punkte oder ein Fahrverbot.

Der Halter kriegt den Bescheid, der Halter zahlt. Du kannst das Geld ja erstatten. Ganz schön umständliche Denke!
warum so kompliziert? Machts unter Euch aus.
Wenn sie das nicht will, kann sie ja angeben, dass nicht sie, sondern Du gefahren bist. Dann kommt die Strafe an Dich.
Nur im Streifall guckt da einer nach ;-)
Nee - die gucken nicht nur im Streitfall nach. Habe ich jedenfalls so erlebt.
Kann aber sein, daß das von Ort zu Ort verschieden gehandhabt wird.
Indy72 am 5. März 2008 15:45 Ich habe das nur so erlebt, dass erst die Knolle kommt und geguck wird erst bei Widerspruch. Solange es keine Punkte hagelt, kann man es am einfachsten untereinander ausmachen.

Sie bekommt einen Anhörungsbogen +Rechnung...Bezahlt sie einfach und ist gut! Punkte gibt es bei der geringen Überschreitung nicht! Guckt kein Mensch nach!
Die gucken das nach...
Ich bekam neulich so ein Brieflein, daß dem Foto nach zu urteilen ich nicht der (männliche) Fahrer gewesen sein könnte.
Man kann dann
versuchen über die 3-Monate-Verjährungsfrist zu kommen
den Fahrer innerhalb der Frist angeben
bei Verwandtschaft die Aussage verweigern
(Welche Variante ich gewählt habe, verrate ich nicht.)
Jedenfalls muß nicht der Halter automatisch zahlen.
Indy72 am 5. März 2008 15:43 Alles Prima, nur dass die "künftige Schwiegermutter" vor der Hochzeit i.e.S. keine Verwandtschaft ist.
;-)
Deine Schwiegermutter in spe bekommt einen Zeugenfragebogen und eine Mitteilung, wie hoch der Bußgeldbescheid ist. Sie kann dann entweder den Fragebogen ausfüllen (vielleicht noch vorher das Bild zuschicken lassen) oder einfach den Strafzettel bezahlen. Wenn sie bezahlt, ist die Sache damit erledigt. So Sachen wie "Hilfe, mein Auto ist nur auf mich versichert!" interessiert die bei der Bußgeldstelle kein Stück.
Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen kriegt nicht automatisch der Halter Bescheid, jedenfalls nicht einen Bußgeldbescheid.
Wonach kann sich die Polizei sonst richten, wenn nicht nach dem Kennzeichen?
@anjanni: Wonach sollen die sich sonst richten?Die hängen doch kein Fahndungsplakat mit Foto aus. Mein Mann ist sogar schon mit dem Moped geblitzt worden, da haben die sich sogar handschriftlich die Kennzeichennummer notiert.
ghostwriter, danke für Deine Nachfrage. Ich habe anjannis Kommentar auch nicht verstanden.