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Fahrerermittlung

Frage von Geisterfahrer Geisterfahrer

Hallo...

hatte mir gestern das Auto meiner zukünftigen Schwiegermutter ausgeliehen. Nun ist folgendes passiert: war auf einer Zweispurigen Bundesstraße, bei erlaubten 80km/h bin ich mit ca. 90- 95km/h an einem LKW vorbei und es kam der Rote Blitz... Nun meine Frage: Wird meine Zukünftige Schwiegermutter eine Zahlkarte bekommen und wir machen die Sache unter uns aus, oder wird sie angeben müssen wer mit dem fahrzeug unterwegs war, da ich ja männlich bin und sie weiblich? Guckt da einer nach, oder macht man sich die Arbeit nicht? Weil es geht ja eigentlich nur um 15- 25 € und nicht um Punkte oder ein Fahrverbot.

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Antworten (4)

  • 9
    Antwort von HerrLich HerrLich

    Der Halter kriegt den Bescheid, der Halter zahlt. Du kannst das Geld ja erstatten. Ganz schön umständliche Denke!

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen kriegt nicht automatisch der Halter Bescheid, jedenfalls nicht einen Bußgeldbescheid.

    Kommentar von HerrLich HerrLichHerrLich

    Wonach kann sich die Polizei sonst richten, wenn nicht nach dem Kennzeichen?

    Kommentar von ghostwriter ghostwriterghostwriter

    @anjanni: Wonach sollen die sich sonst richten?Die hängen doch kein Fahndungsplakat mit Foto aus. Mein Mann ist sogar schon mit dem Moped geblitzt worden, da haben die sich sogar handschriftlich die Kennzeichennummer notiert.

    Kommentar von HerrLich HerrLichHerrLich

    ghostwriter, danke für Deine Nachfrage. Ich habe anjannis Kommentar auch nicht verstanden.

  • 4
    Antwort von fabienne1997 fabienne1997

    Sie bekommt einen Anhörungsbogen +Rechnung...Bezahlt sie einfach und ist gut! Punkte gibt es bei der geringen Überschreitung nicht! Guckt kein Mensch nach!

  • 3
    Antwort von anjanni anjanni

    Die gucken das nach...

    Ich bekam neulich so ein Brieflein, daß dem Foto nach zu urteilen ich nicht der (männliche) Fahrer gewesen sein könnte.

    Man kann dann

    • versuchen über die 3-Monate-Verjährungsfrist zu kommen

    • den Fahrer innerhalb der Frist angeben

    • bei Verwandtschaft die Aussage verweigern

    (Welche Variante ich gewählt habe, verrate ich nicht.)

    Jedenfalls muß nicht der Halter automatisch zahlen.

    Kommentar von Indy72 Indy72Indy72

    Alles Prima, nur dass die "künftige Schwiegermutter" vor der Hochzeit i.e.S. keine Verwandtschaft ist.

    ;-)

  • 1
    Antwort von carlotte carlotte

    Deine Schwiegermutter in spe bekommt einen Zeugenfragebogen und eine Mitteilung, wie hoch der Bußgeldbescheid ist. Sie kann dann entweder den Fragebogen ausfüllen (vielleicht noch vorher das Bild zuschicken lassen) oder einfach den Strafzettel bezahlen. Wenn sie bezahlt, ist die Sache damit erledigt. So Sachen wie "Hilfe, mein Auto ist nur auf mich versichert!" interessiert die bei der Bußgeldstelle kein Stück.

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