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Fahrerermittlung

gefragt von GeisterfahrerGeisterfahrer am 05.03.2008 um 15:19 Uhr

Hallo...

hatte mir gestern das Auto meiner zukünftigen Schwiegermutter ausgeliehen. Nun ist folgendes passiert: war auf einer Zweispurigen Bundesstraße, bei erlaubten 80km/h bin ich mit ca. 90- 95km/h an einem LKW vorbei und es kam der Rote Blitz... Nun meine Frage: Wird meine Zukünftige Schwiegermutter eine Zahlkarte bekommen und wir machen die Sache unter uns aus, oder wird sie angeben müssen wer mit dem fahrzeug unterwegs war, da ich ja männlich bin und sie weiblich? Guckt da einer nach, oder macht man sich die Arbeit nicht? Weil es geht ja eigentlich nur um 15- 25 € und nicht um Punkte oder ein Fahrverbot.


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HerrLich
beantwortet von HerrLich am 5. März 2008 15:24
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Der Halter kriegt den Bescheid, der Halter zahlt. Du kannst das Geld ja erstatten. Ganz schön umständliche Denke!

Kommentar von anjanni am 5. März 2008 15:29

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen kriegt nicht automatisch der Halter Bescheid, jedenfalls nicht einen Bußgeldbescheid.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 5. März 2008 15:33

Wonach kann sich die Polizei sonst richten, wenn nicht nach dem Kennzeichen?

Kommentar von 2dc2eb05e9572248e799d07e41b51ec6smallghostwriter am 5. März 2008 16:03

@anjanni: Wonach sollen die sich sonst richten?Die hängen doch kein Fahndungsplakat mit Foto aus. Mein Mann ist sogar schon mit dem Moped geblitzt worden, da haben die sich sogar handschriftlich die Kennzeichennummer notiert.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 5. März 2008 16:04

ghostwriter, danke für Deine Nachfrage. Ich habe anjannis Kommentar auch nicht verstanden.


Hoppelhasi
beantwortet von Hoppelhasi am 5. März 2008 15:22
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warum so kompliziert? Machts unter Euch aus.

Wenn sie das nicht will, kann sie ja angeben, dass nicht sie, sondern Du gefahren bist. Dann kommt die Strafe an Dich.

Nur im Streifall guckt da einer nach ;-)

Kommentar von anjanni am 5. März 2008 15:30

Nee - die gucken nicht nur im Streitfall nach. Habe ich jedenfalls so erlebt.

Kann aber sein, daß das von Ort zu Ort verschieden gehandhabt wird.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 5. März 2008 15:45

Ich habe das nur so erlebt, dass erst die Knolle kommt und geguck wird erst bei Widerspruch. Solange es keine Punkte hagelt, kann man es am einfachsten untereinander ausmachen.


fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 5. März 2008 15:24
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Sie bekommt einen Anhörungsbogen +Rechnung...Bezahlt sie einfach und ist gut! Punkte gibt es bei der geringen Überschreitung nicht! Guckt kein Mensch nach!


anonym
beantwortet von anjanni am 5. März 2008 15:29
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Die gucken das nach...

Ich bekam neulich so ein Brieflein, daß dem Foto nach zu urteilen ich nicht der (männliche) Fahrer gewesen sein könnte.

Man kann dann

  • versuchen über die 3-Monate-Verjährungsfrist zu kommen

  • den Fahrer innerhalb der Frist angeben

  • bei Verwandtschaft die Aussage verweigern

(Welche Variante ich gewählt habe, verrate ich nicht.)

Jedenfalls muß nicht der Halter automatisch zahlen.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 5. März 2008 15:43

Alles Prima, nur dass die "künftige Schwiegermutter" vor der Hochzeit i.e.S. keine Verwandtschaft ist.

;-)


carlotte
beantwortet von carlotte am 5. März 2008 17:13
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Deine Schwiegermutter in spe bekommt einen Zeugenfragebogen und eine Mitteilung, wie hoch der Bußgeldbescheid ist. Sie kann dann entweder den Fragebogen ausfüllen (vielleicht noch vorher das Bild zuschicken lassen) oder einfach den Strafzettel bezahlen. Wenn sie bezahlt, ist die Sache damit erledigt. So Sachen wie "Hilfe, mein Auto ist nur auf mich versichert!" interessiert die bei der Bußgeldstelle kein Stück.


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