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Fahren ohne Versicherungsschutz

gefragt von stefan123456 am 28.02.2009 um 13:14 Uhr

Hallo ich habe ein kleines Problem.

Ich bin zur Zulassungsstelle gefhren und wollte mein Auto anmelden nur hat diese leider zu gehabt. Ich habe Doppelkarte aber auch dabei gehabt. Nun musste ich zurückfahren, um nächsten Tag das anzumelden. Heute war die Polizei bei mir das mich ein Nachbar gesehen hätte, wie ich durch die gegend ohne Zulassung gefahren bin. Die Polizei hat das jetzt so aufgenommen das ich bei der Zulassung war und diese zu war.

Meint ihr ich muss mit was schlimmen denken?

Gruß Stefan

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auto x 23.175 Fahren ohne Zulassung x 2

wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 28. Februar 2009 13:19
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Der Weg zur Zulassung udn zurück war durch die vorhandene Versicherungsbestätigung gedeckt.

Aber wieso hast Du eine Doppelkarte?

Man bekommmt nur noch die Bestätigung des Codes unter der der Versicherungsvertrag im System der Versicdherung gespeichert ist, weil die Zulassungsstelle darauf zurückgreifen kann.

Kommentar von 364ebba86f99dbbcb01a4f28fa997d4dsmalldomchef am 28. Februar 2009 13:29

in manchen provinzen arbeiten die taetsaechlich noch mit der doppelkarte.

Kommentar von 1928372d696aac89e5ef95eea076f957smallwfwbinder am 28. Februar 2009 14:07

Danke, wieder was dazu gelernt.


anonym
beantwortet von stefan123456 am 28. Februar 2009 16:46
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Also .. Ich habe eine Deckungskarte ganz normal von der Versicherunng bekommen, die ich ja bei der Zulassungsstelle vorzeigen muss.

Nachdem ich das Kurzkennzeichen hatte stand das Auto paar Tage .. danach bin ich hingefahren und habe das ganz normal angemeldet. Also ein Nachbar behauptet einfach (ich weiss nicht wer) ich wäre die ganze Zeit schwarz gefahren...

bin echt sauer ..


anonym
beantwortet von HoBi06 am 28. Februar 2009 16:19
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Das gibt eine Anzeige da du mit einem nicht zugelassenen Auto am öffenlichen Verkehr teilgenommen hast.Gibt bestimmt eine Geldstrafe


heialex
beantwortet von heialex am 28. Februar 2009 13:17
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Ja da kommt was nach, wenn man mit einem nicht angemeldeten Fahrzeug durch die Gegend fährt.


cats4life
beantwortet von cats4life am 28. Februar 2009 13:17
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Das ist nicht schlimmm.

Wenn es blöd läuft, ist das eine Ordungswiedrigkeit, und du bekommst ne Strafe, ich würde aber eher vermuten, dass du soblad das Auto angemeldet ist, bei der Polizei vorfahren musst, und deine Anmeldung vorzeigen.


Franzka
beantwortet von Franzka am 28. Februar 2009 13:16
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Also hattest du keine Übergangskennzeichen oder wie? Denn die Doppelkarte gilt doch eigentlich als Versicherung, solange alles geklärt ist, oder lieg ich falsch?


ErsterSchnee
beantwortet von ErsterSchnee am 28. Februar 2009 13:16
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Keine Ahnung (und Du kannst es jetzt ja auch sowieso nicht mehr ändern) - aber wieso bist Du so überrascht, daß eine Behörde an einem SAMSTAG geschlossen ist?


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