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Fahren ohne Fuhrerschein...

gefragt von pinknerdina am 03.10.2007 um 23:39 Uhr

Werden die Mitfahrer eines Autos das von einer Person ohne Fuhrerschein gefahren wird ebanfalls bestraft/verwarnt usw.? (Ich nehme an dass die mitfahrenden personen es wissen!) Bitte um eine Antwort


Reply


tradaix
beantwortet von tradaix am 3. Oktober 2007 23:55
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Fahren ohne Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit und trifft allein den Fahrer. Das Führen eines Fahrzeuges ohne Berechtigung (Führerschein) ist eine Straftat und erstreckt sich bei Kenntnis der Mitfahrer auch auf diese.

Kommentar von pinknerdina am 3. Oktober 2007 23:58

d.h. die Mitfahrer begehen doch damit eine Straftat wenn sie es wissen?

Kommentar von A382bf851e752b03d4799725cbc063aasmallSchiebedach am 4. Oktober 2007 00:02

Nein; eine Ordnungswidrigkeit! (s.o.)

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 4. Oktober 2007 00:04

@pinknerdina: Formaljuristisch müssen sich die Mitfahrer vor der Fahrt den Führerschein zeigen lassen plus bestehendem Kfz-Versicherungsschutz.

Kommentar von irmelinchen am 4. Oktober 2007 00:36

Aus welcher juristischen Formalie ergibt sich denn diese Pflicht ?

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 4. Oktober 2007 23:07

@irmelinchen: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Genauso muss sich ein Autoverleiher überzeugen, ob der Mieter die entsprechende Fahrberechtigung hat (Vorlage des Führerscheins mit entsprechendem Klasseneintrag).


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 3. Oktober 2007 23:54
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woher sollen die mitfahrenden personen es wissen? muss man sich als mitfahrer denn immer den aktuellen führerschein zeigen lassen?

woher weiß ich also ob mein kumpel einen führerschein hat oder seit 10 jahren ohne fährt.


anonym
beantwortet von SirHiuc am 4. Oktober 2007 00:01
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Wenn der Fahrer schon ein Führerschein besitzt, aber es nur nicht dabei hat, ist es eine Ordnungswidrigkeit, die nur dem Fahrer betrifft.

Wenn aber der Fahrer keinen Führerschein für die geführete Fahrzeugklasse besitzt, handelt es sich um eine Straftat. Dabei wird nicht nur der Fahrer sondern auch der KFZ-Halter bestraft.

Über andere Mitfahrer sagt die StVO nichts aus.


neurodoc
beantwortet von neurodoc am 3. Oktober 2007 23:46
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Ich denke nicht, denn das ist noch keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit.


anonym
beantwortet von Rolfe am 4. Oktober 2007 21:56
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SirHiuc hat recht: die mitfahrenden Insassen müssen sich den Führerschein definitiv nicht zeigen lassen. Nur den Halter trifft eine Mitschuld, wenn er sich bei der Übergabe des PkW vom künftigen Fahrer hat nicht den Führerschein zeigen lassen. Alle anderen trifft keine Schuld.





demosthenes
beantwortet von demosthenes am 4. Oktober 2007 12:41
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Wenn die Mitfahrer wussten oder hätten wissen müssen, dass der Fahrer keinen oder nicht den richtigen Führerschein hatte, dann sind sie "Mitwisser" und ebenfalls "dran".

Wenn man aber mit jemandem fährt, dem der Schein gerade abgenommen wurde, was man aber nicht weiss, dann ist man "gutgläubig" und trägt keine Mitschuld.


anonym
beantwortet von chris88 am 7. Oktober 2007 08:44
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Wenn die Personen die mitfahren es wissen dann JA. Gegen diese personen wird dann auch ein fahrverbot und ähnliches verhängt.


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