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Fahren ohne Führerschein, was kann passieren?

gefragt von NougartPudding am 27.06.2009 um 8:07 Uhr

Wenn der Führerschein durch die Polizei abgenommen wurde und ein 10 Monatiges fahrverbot bekommt aber dann trotzdem fährt und erwischt wird, was kann man erwarten?


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wernilein
beantwortet von wernilein am 27. Juni 2009 08:07
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weitere harte Strafen,.du denkst wohl hier kann jeder so mit seiner Karre durch die Gegend düsen,oder was?

Kommentar von 819a5cdd5e21738db35d2fd97970103csmallFloeckli am 27. Juni 2009 08:08

genau! Moin Wernilein! =)

Kommentar von 41a0ad0b4f875ce09ebb95ca0d1bb0d1smallwernilein am 27. Juni 2009 08:09

Salut,in die Berge,moin,:-)

Kommentar von NougartPudding am 27. Juni 2009 08:09

ich stelle meine frage präziser: WAS für strafen wären das?

Kommentar von 41a0ad0b4f875ce09ebb95ca0d1bb0d1smallwernilein am 27. Juni 2009 08:10

deas erklären dir die Richter am Verkehrsgericht gerne und ausführlich,..


Andokai
beantwortet von Andokai am 27. Juni 2009 08:18
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Wenn du schon mehrfach in Erscheinung getreten bist, kann das zu einer lebenslangen Sperre führen. Im weitläufigen Bekanntenkreis ist einer erwischt worden mit 1,2 Prom. Lappen weg, wieder erwischt: MPU und lappen weg. Dann gings 2 Jahre gut, das gleiche Spiel wieder, Lappen weg und dann ohne Lappen erwischt. Ergebnis: Lebenslange Sperre wegen Uneinsichtigkeit und Unbelehrbarkeit.

Kommentar von NougartPudding am 27. Juni 2009 08:28

das finde ich unfair...

Kommentar von wuseldusel am 27. Juni 2009 08:28

So ist es aber leider.

Kommentar von 9f105d598d0161e609a4fce042a2df9asmallAndokai am 1. Juli 2009 07:13

@Nougartpudding: Das ist nicht unfair, dass ist vollkommen korrekt. Demnächst fährt der sonst in eine Kitagruppe oder was...


anonym
beantwortet von wuseldusel am 27. Juni 2009 08:28
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Es kann tatsächlich zu einer lebenslangen Führerscheinsperre kommen. Wenn du dann auch noch eine Vorstrafe dazu bekommst, kannst du dich gleich umbringen. Vorbestraft + kein Führerschein = lebenslang arbeitslos = Hartz 4 = kein menschenwürdiges Leben.


anonym
beantwortet von user82 am 27. Juni 2009 08:09
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Wenn Du ohne Führerschein einen Unfall verursachst macht Dir die Versicherung bei der Schadensbehebung Schwierigkeiten. Also neben der Strafe der Polizei, die heftig sein wird, bleibst Du auch noch auf allen Kosten sitzen.

Kommentar von wuseldusel am 27. Juni 2009 08:26

Die Polizei spricht keine Strafe aus.

Kommentar von user82 am 27. Juni 2009 12:56

Aber die Polizei erstellt die Strafzettel, bzw. zieht den Führerschein ein. Daraus wird eine Strafe erhoben und es gibt Punkte in Flensburg.

Kommentar von Simple_avatar2smallViadrus am 28. Juni 2009 12:28

Und das stimmt eben nicht. Die Polizei kann keine Strafen aussprechen, sofern -so wie hier- eine Straftat begangen worden ist. Die Polizei zieht auch keine Führerscheine ein. Das darf nur ein Gericht.


anonym
beantwortet von pumi001 am 27. Juni 2009 08:12
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üblich sind 300-500 euro straf, neue fahrprüfung nach mindestens 24 monaten, und 4-8 punkte. aber das nur wenn du niemand gefährdet hast. sonst kann es dich noch viel viel schlimmer treffen

Kommentar von NougartPudding am 27. Juni 2009 08:13

oijoijoi... also ganz schön heftig...

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 27. Juni 2009 16:50

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat ...


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 27. Juni 2009 08:09
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Dann wird es richtig teuer und böse, dann muß man eventuell mit einer Gefängnisstrafe rechnen und weiterem Fahrverbot hinzu kommen auch noch die Gerichtskosten...


PepsiMaster
beantwortet von PepsiMaster am 27. Juni 2009 17:00
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Fahrverbote sind grundsätzlich auf 1-3 Monate befristet, nach Ablauf erhält man die Führerschein automatisch zurück.

Bei Dir handelt es sich sicherlich um einen Fahrerlaubnisentzug! D.h. Du hast keine Fahrerlaubnis mehr, nach Ablauf der Sperrfrist kann sie neu beantragt werden, ggf. müssen bestimmte Auflagen der Fahrerlaubnisbehörde erfüllt werden.

Führt man im öffentlichen Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug und ist nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, stellt dies eine Straftat gem. §21 StVG dar. Strafe: Geldstrafe, im Wiederholungsfall Freiheitsstrafe.

Für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist so ein Vorfall auch nicht wirklich förderlich


Viadrus
beantwortet von Viadrus am 28. Juni 2009 12:22
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In strafrechtlicher Hisicht muss man mit Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe rechnen.


tinimini
beantwortet von tinimini am 27. Juni 2009 08:09
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Das es den Lappen erst gar nicht mehr wiedergibt.Es sei denn es hing ein Menschenleben davon ab.


koni24
beantwortet von koni24 am 27. Juni 2009 08:14
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Das kann sehr teuer werden, und du kannst nee Sperre bekommen wenn du einen machen wilst.


LAPDSWAT
beantwortet von LAPDSWAT am 27. Juni 2009 13:40
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Zunächst hast du dich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gem. 2, 21 StVG strafbar gemacht. Die Strafandrohung findest du im § 21 StVG. Des Weiteren bekommst du für diese Straftat Punkte in Flensburg (6 Punkte). Nachzulesen unter www.kba.de Die Führerscheinstelle bekommt selbstredend Nachricht davon und kann dir eine MPU auferlegen, da sie der Meinung sind, dass du charakterlich nicht geeignet bist ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum zu führen. Sie können als Folge daraus auch die Frist zur Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis nach hinten verlegen, also verlängern. So, nun hast du genügend Infos.


andrzej
beantwortet von andrzej am 28. Juni 2009 11:56
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grosse bussgeld oder nächste 12 monate ohne füreschein


DonRamon
beantwortet von DonRamon am 29. Juni 2009 16:09
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Wenn du jemanden verletzt oder z.B. ein Kind überfährst, hoffentlich 50 Jahre ohne Bewährung!


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