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Fahren ohne Fahrerlaubnis u.gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr. Welche Strafe?

gefragt von Luna1990Luna1990 am 23.06.2009 um 13:02 Uhr

Ich wurde im Dezember 18 Jahre. Im Februar hatte ich bei mir zu Hause eine Feier, zu der 12 Freundinnen und Freunde kamen. Ich wohne im Dachgeschoss meiner Patin. Mein Auto stand schon in der Garage zu diesem Zeitpunkt. Das sollte ich bekommen, wenn ich den Führerschein bestanden habe. Irgendjemand nahm in dieser Nacht den Autoschlüssel und fuhr mit meinem Auto weg. Dabei rammte der oder die Fahrerin beinahe 6 Personen und danach stellte der oder diejenige das Auto wieder zurück in die Garage. Niemand weiß wer fuhr. Alle haben ausgesagt, das sie nicht gefahren sind. Ich auch, aber mir wird nicht geglaubt. Aber die Leute die beinahe umgefahren wurden haben zwar angezeigt aber sie haben den Fahrer nicht gesehen, da es Nacht war. Der Schlüssel war bei meiner Patin in einem Schub im Hausflur. Ich habe nicht gewußt wo der Autoschlüssel ist. Nun bekam ich eine Anklageschrift vom Gericht wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und wegen gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr. Mir glaubt niemand, weil ich letztes Jahr einige Strafdaten wie z.B. Stehlen, Körperverletzung usw. hinter mir hatte und auch schon zu Geldstrafen und Sozialstunden dazu verurteilt wurde. Ich bin wirklich nicht gefahren. Was soll ich tun? Ich habe im März den Führerschein bestanden, seitdem fahre ich Auto. Wird mir der Schein weggenommen, wenn ich verurteilt werde? Können die mich verurteilen,obwohl ich nicht fuhr?

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MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 23. Juni 2009 13:05
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Wenn Du es tatsächlich nicht warst, sollte Dir eigentlich nichts passieren dürfen. Denn das Gericht darf nicht irgend jemanden nach der höchsten Wahrscheinlichkeit verurteilen, sondern nur, wenn die Tat einer bestimmten Person zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Nimm Dir auf alle Fälle einen guten Anwalt!

Kommentar von Simple_avatar8smallLuna1990 am 23. Juni 2009 13:18

Das dumme ist, es gibt einen Brief, der an die Polizei anonym geschickt wurde. Darin steht, daß jemand es zugibt gefahren zu sein, er den Schlüssel nahm, weil er sah wie die Patin ihn da reinhatte in den Schub und der dann das Auto wieder zurückstellte. (Die Garage ist neben dem Haus, deshalb hört man schlecht wenn sie aufgeht und jemand rausfährt) Diesen Brief glauben die Beamten das ich geschrieben habe. Aber das habe ich nicht. Der Briefverfasser schrieb, daß er nicht will, daß ich verurteilt werde aber er kann sich auch nicht stellen, da er noch in der Probezeit ist und er den Führerschein für seine Arbeitsstelle braucht, denn sonst wäre er weg. Das alles glauben die Polizisten nicht. Wie soll ich denn beweisen, das ich nicht gefahren bin?

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 23. Juni 2009 13:29

Was die Polizei glaubt oder nicht glaubt, ist völlig latte! Die Polizei hat ihren Ermittlungsjob zu machen, zu mehr ist sie weder qualifiziert noch berechtigt! Wichtig ist, dass der Richter nicht von Deiner Schuld überzeugt ist!

Kommentar von Simple_avatar8smallLuna1990 am 23. Juni 2009 13:55

Ein Kumpel sagte mal zu mir "Nicht Du mußt beweisen, daß du unschulig bist, sondern die Polizei usw. muß dir beweisen, daß du schuldig bist!" Stimmt das denn so?

Kommentar von wuseldusel am 23. Juni 2009 14:11

Wer etwas behauptet, der muss es beweisen. Der Grundsatz gilt hier für alle.

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 23. Juni 2009 14:30

Genau so ist es! Der juristische Fachausdruck dafür ist "Unschuldsvermutung", nach der jemand so lange als unschuldig zu gelten hat, bis ihm eine Tat zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.


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UhuBuhu
beantwortet von UhuBuhu am 23. Juni 2009 13:04
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...such dir einen guten Anwalt...der sagt dir genau wie es weiter geht und was du zu erwarten hast..


anonym
beantwortet von MeinPapa am 23. Juni 2009 13:04
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Kommt auf die Beweise an, geh zum Anwalt!!! So, spricht einiges gegen dich.


swallowtail
beantwortet von swallowtail am 23. Juni 2009 13:04
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So einfach ist das nicht. Auch die Polizei braucht Beweise und ein Gericht verurteilt niemanden ohne einen Beweis.

So ist die Lage. Habt ihr Fingerabdrücke genommen?


istie
beantwortet von istie am 23. Juni 2009 13:05
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Diesen Sachverhalt solltest Du mit einem Anwalt besprechen.


anonym
beantwortet von FreeEagle am 23. Juni 2009 13:27
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Wenn der Sachverhalt und die bisherigen Kommentare so zutreffen, dann bin ich mal auf die Aussagen Deiner sogenannten "Freunde" unter Eid vor Gericht gespannt... Und ob die Polizei Dir glaubt oder nicht, ist erst mal irrelevant. Die sollen erst mal versuchen, den Sachverhalt zu untersuchen und wenn mgl. aufzuklären. Es zählt einzig und allein die Glaubwürdigkeit der Zeugen vor Gericht, und da bin ich mal gespannt, ob einer Deiner Freunde nicht doch gefahren ist.

Solltest Du uns hier allerdings einen Bären aufbinden und selbst gefahren sein, dann gratuliere ich Dir zusätzlich noch zu dem Schreiben an die Polizei.

Kommentar von Simple_avatar8smallLuna1990 am 23. Juni 2009 13:52

Ich bin nicht gefahren und ich hoffe auch, daß meine Freunde vor Gericht schwören müssen, daß sie nicht gefahren sind. Weil ich auch hoffe, daß sich alles aufklärt und ich freigesprochen werde. Ich hoffe nicht, daß jemand einen Meineid schwört...und wenn doch, ich denke es wird nie rauskommen, weil keiner wirklich sah und keiner weiß wer gefahren ist. Am liebsten würde ich echt nicht mehr leben, weil mich das so sehr belastet.

Kommentar von FreeEagle am 23. Juni 2009 14:19

Bitte nimm Deinen letzten Satz zurück! Das Leben ist viel zu schön! Mach' Dir jetzt im Vorfeld nicht zu viele negative Gedanken. Was passiert ist, ist passiert, und jetzt steht die Gerichtsverhandlung an. Allerdings gab es wohl bisher nur die Anhörung, wenn ich das richtig verstanden habe. Falls Du bisher tatsächlich noch keinen Anwalt hast, wird es jetzt wirklich langsam Zeit! Der Anwalt bekommt Akteneinsicht und kann sich und auch Dich besser auf die Verhandlung vorbereiten. Und denk' dran: Im Regelfall muss das Gericht Dir Deine Schuld beweisen.

Im Übrigen würde ich mit diesen 12 "Freundinnen" und "Freunden" bis zur Aufklärung der Geschichte kein Wort mehr reden. Wissen die eigentlich, in was sie Dich da evtl. 'reinreiten?

Kommentar von Simple_avatar8smallLuna1990 am 23. Juni 2009 14:22

Ja, die wissen das schon. Und das mit dem Brief...warum stellt derjenige sich nicht der Polizei? Die glauben echt, ich hab den Brief geschrieben, was ich nicht getan habe. Aber die sind noch alle in der Probezeit, die den Schein von meinen "Freunden" haben und da will ihn natürlich keiner abgeben.


anonym
beantwortet von wuseldusel am 23. Juni 2009 13:04
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Du hast nichts gemacht. Dann kann es logischerweise keine Beweise für deine Täterschaft geben. Wie soll man dich dann verurteilen? Anders sähe die Sache aus, wenn du wirklich selbst gefahren wärst.

Kommentar von Simple_avatar8smallLuna1990 am 23. Juni 2009 13:54

Ich bin nicht gefahren.

Kommentar von wuseldusel am 23. Juni 2009 14:10

Dann ist die Sachlage doch klar.


PepsiMaster
beantwortet von PepsiMaster am 23. Juni 2009 22:46
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Solltest Du verurteilt werden, wird Dir sicherlich die Fahrerlaubnis entzogen.

Das kann ich mir aber eigentlich nicht vorstellen, wenn Du wirklich nicht gefahren bist. Hast Du einen Rechtsanwalt?

Bei einem solchen Sachverhalt wird i.d.R. das Fahrzeug genau untersucht (z.B. nach Faserspuren am Sitz und DNA Spuren am Lenkrad, Schaltknüppel usw., evtl. auch Fingerabdrücke). Damit sollte dann festgestellt werden können wer wirklich gefahren ist, der Kreis der Verdächtigen lässt sich ja recht gut eingrenzen in diesem Fall.

Normalerweise macht die Polizei solche Untersuchungen automatisch .. sollte das hier (warum auch immer) nicht geschehen sein, kannst Du bzw. Dein Rechtanwalt dies beantragen.

In Deutschland gilt die sog. Unschuldsvermutung. Die Schuld muss zunächst bewiesen werden und im Zweifel wird für den Angeklagten entschieden (in dubio pro reo)

Kommentar von Simple_avatar8smallLuna1990 am 24. Juni 2009 06:15

DNA-und Faserspuren werden wohl von einigen Personen im Wagen sein, denn ich gab mein Auto oft einer Freundin oder einem Kumpel, die bereits den Führerschein hatten und wir sind dann Abends etwas weggefahren. Das wird wohl der Grund sein, daß sie keine Fingerabdrücke usw. genommen haben und das Auto auch nicht genauer untersucht haben. Gut, wenn es nicht rauskommt und ich verurteilt werde würde ich ja eine Geldstrafe und meinetwegen auch Sozialstunden in Kauf nehmen, aber der Entzug der Fahrerlaubnis, nein, das will ich nicht. Wie lange würde denn dann der Führerschein weg sein und krieg ich ihn nach Ablauf der Sperrfrist wieder oder müßte ich ihn neu machen?

Kommentar von B7abd7fa3af296e1febf6a1f18708807smallPepsiMaster am 24. Juni 2009 21:17

Wie lange die Sperrfrist ist, kann man vorher nur schwer sagen. Zwischen 6 Monaten und 5 Jahren. Bei Ersttätern i.d.R. unter einem Jahr.

Nach der Sperrfrist muss die Fahrerlaubnis bei der zust. Behörde neu beantragt werden und eventuelle Auflagen erfüllt werden. Eine neue Prüfung muss normalerweise nicht abgelegt werden.

Kommentar von Simple_avatar8smallLuna1990 am 25. Juni 2009 06:39

Dankeschön für Deine Antwort. Ich hoffe, daß ich nicht verurteilt werde und das der Täter gefunden wird. Dem gönne ich natürlich die 5 Jahre Sperrfrist! Danke nochmal!!


Volker13
beantwortet von Volker13 am 23. Juni 2009 13:13
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Irgendjemand muss ja gefahren sein. Und um das herauszufinden, muss die staatsanwaltschaft arbeiten.

Nimm einen Anwalt!


britel
beantwortet von britel am 23. Juni 2009 13:09
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Falls Du es doch warst,gibt es für Fahren ohne Fahrerlaubnis: 1 Jahr oder Geldstrafe,für den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr bis zu 10 Jahren.Schau mal hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Gef%C3%A4hrlicherEingriffindenStra%C3%9Fenverkehr

Kommentar von Simple_avatar8smallLuna1990 am 23. Juni 2009 13:15

Es wurde niemand verletzt und es wird nach Jugendstrafrecht verhandelt. Ich bin nicht gefahren und kann es nicht beweisen. Die Leute die bei mir waren sagten zwar, daß ich immer bei ihnen war, aber die Polizei glaubt mir und ihnen nicht.


bitmap
beantwortet von bitmap am 23. Juni 2009 13:07
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Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 23. Juni 2009 13:24

Der Betreiber der jurathek ist Anwalt für Verkehrsrecht (und zwar ein sehr guter). Falls du in LB wohnst (oder in der Nähe), kann ich ihn dir nur wärmstens empfehlen.

Kommentar von Simple_avatar8smallLuna1990 am 23. Juni 2009 13:57

Nein, leider wohne ich woanders und ich kenne gar keinen guten Anwalt. Ich hoffe, es wird alles gut.


ErsterSchnee
beantwortet von ErsterSchnee am 23. Juni 2009 13:06
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Wenn sie Dich verurteilen - mit welchen Beweisen auch immer - dann ist unter Garantie der Lappen weg! Und zwar für ziemlich lange Zeit!

Kommentar von Simple_avatar8smallLuna1990 am 23. Juni 2009 13:57

Wie lange denn? Ich hatte doch zum Tatzeitpunkt noch gar keinen und es hat auch niemand verhindert, daß ich ihn mache, obwohl die Polizei davon wußte, daß ich den Führerschein mache. Sie haben es nicht verhindert, weil sie nicht beweisen können, daß ich gefahren bin. Das bin ich ja auch nicht. Die wissen nur nicht weiter, weil es keine Zeugen dafür gibt, wer gefahren ist, deshalb wollen sie mir alles in die Schuhe schieben.


Cinamon83
beantwortet von Cinamon83 am 23. Juni 2009 13:06
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Diese Frage solltest du eher einem Anwalt stellen- zu dem ich dir dringend rate. Nur kurz: Ja, man kann auch verurteilt werden, wenn man unschuldig ist- wenn es dumm läuft! Kenne da bereits 2 Fälle. Wenn du nicht gefahren bist- such dir Zeugen, die zu der Tatzeit bei dir waren. Wenn auch nur eine Person meint dich erkannt zu haben, dann wirst du deinen lappen wohl erstmal wieder los sein- wenn du nicht das gegenteil bezeugen kannst!


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