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Fahren mit Roter Nummer

gefragt von LuckyLuke0815 am 04.06.2008 um 16:19 Uhr

Hallo, ich will am Wochenende ein Motorrad abholen, hab aber nur eine Rote Nummer fürs Auto, die kann ich also nicht am Motorrad befestigen, hab ich irgendwelche strafen zu erwarten wenn ich das Kennzeichen dabei habe, aber nicht angeschraubt?


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suesszahn
beantwortet von suesszahn am 4. Juni 2008 16:27
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das nummernschild muß sichtbar angebracht sein...sonst gibt es eine strafe...wie hoch die ist weiss ich nicht...


Puma81
beantwortet von Puma81 am 4. Juni 2008 16:32
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Mit Sicherheit gibts da eine Strafe. Und bestimmt nicht mal harmlos. Würde mir ein 5-Tageskennzeichen für Motorräder holen... Du brauchst eine Deckungskarte von ner Versicherung, die kostet wenn du schon etwas versichert hast ca. 20 Euro, wenn du eine vom Amt nimmst, die die anbieten, werden es schnell 80 Euro. Dann eben das Schild für 7,50 und nochmal ca. 15 Gebühren ans Amt, aber die Kosten können inzwischen abweichen.

Kommentar von 33115ef613ea2de2da7d81a5b8909659smallPuma81 am 4. Juni 2008 16:33

Wenn Du ohne Kennzeichen fährst, hast Du kein Versicherungsschutz!

Kommentar von LuckyLuke0815 am 4. Juni 2008 16:37

Das mit dem Tageskennzeichen weiß ich ja, nur um das zu bekommen brauch ich den Brief vom Motorrad und den hab ich ja nicht, weil ich das am Wochenende erst besichtige, was wäre dann wenn ich das Kennzeichen (das ja die größe eine Autokennzeichens hat) irgendwie an der Kennzeichenhalterung befestige, so das es halt lesbar ist?


mikael
beantwortet von mikael am 4. Juni 2008 16:40
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wo kein kläger, da kein richter. das ist aber nicht mein rat. natürlich hast du mit einer strafe zu rechnen, so glaube ich es, ich weiß nur, es gibt überführungsschilder und diese sind gut sichtbar anzubringen. was macht der mann ohne nummernschilder, holt er seine oma ab? will er eine bank überfallen und nicht erkannt werden? was will er machen und wie soll der ausenstehende erkennen(polizei) was du vorhast? ich rate dir, sichere dich ab, wenn du zahlen musst ist es zu späht. alles gute.

Kommentar von LuckyLuke0815 am 4. Juni 2008 16:42

Jo das dacht ich mir auch schon, aber das dürfte ja dann kein problem sein wenn ich das Rote Nummernschild vom Auto hinschraube?

Merce für deine antwort


1hoss43
beantwortet von 1hoss43 am 6. Juni 2008 02:35
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Es gibt keine roten Händler-/Überführungskennzeichen ausschließlich für Mototrräder! Diese Kennzeichen sind für alle Kraftfahrzeuge. Die jeweilige Kraftfahrzeugart muß in den dazugehörigen Fahrzeugschein eingetragen werden!

Wenn Du ein Fahrzeug kaufen willst und dazu ein Überführungskennzeichen (sog. Fünftageskennzeichen) benötigst, aber Du noch keine Daten hast oder nicht weißt, was für ein Fahrzeug Du kaufen willst, gibst Du das bei der Beantragung an und erhältst dann einen Blankofahrzeugschein, in dem lediglich das Kennzeichen vermerkt ist!

Die Daten müssen dann vor Fahrtantritt mit einem unauslöschlichen Stift (kugelschreiber, Filzstift) im Fahrzeugschein eingetragen werden. Ein Verstoß dagegen wird als Kennzeichenmißbrauch geahndet, den Du teuer bezahlst!





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