Darf der Vermieter Fahrräder vom Hof mangels Abstellplätzen auf die Strasse stellen?

7 Antworten

Anspruch auf einen Fahrradstellplatz kann man nur stellen, wenn dies mietvertraglich zugesichert wurde oder auch ein Fahrradkeller zur Nutzung zur Verfügung stellt. Eine gesetzliche Verpflichtung für den Vermieter genügend oder überhaupt nur einen Fahrradabstellplätze zur Verfügung zu stellen besteht nicht.


Das darf er nach entsprechender Ankündigung und fruchtlosem Fristablauf  tatsächlich. Auf seinem Hof darf er bestimmen, was, wo und wieviel dort abgestellt wird.

Gibt es für jede Mietpartei einen Rad-Stellplatz, muss eben diejenige, die mehr benötigt oder keinen ausgewiesen Platz mehr vorfindet, woanders, etwa an der Straße parken.

Mit deinem Auto, in zweiter Reihe oder im Halteverbot abgestellt, würde ja auch nicht anders verfahren, oder?

G imager761

Das ist kein Mangel:

mangels Abstellplätzen

Kein Vermieter/keine Hausverwaltung eines MFHkann so viele Abstellplätze für Fahrräder bereit stellen, wie die Bewohner theoretisch insgesamt Fahrräder haben können.

Dementsprechend ist in der Regel in der Hausordnung geregelt, wo Fahrräder abgestellt werden können. Werden nun Fahrräder an nicht zugelassenen Stellen abgestellt und dann noch angeschlossen, was ich für besonders dreist halte, ist eine Drohung, die noch keine Ausführung ist, durchaus angebracht und gerechtfertigt.

Wie ist es rechtlich?

Das wurde kürzlich in einem Urteil bezüglich Befreien von Parkplätzen von unrechtmäßig abgestellten Autos dargelegt. Demnach kann der Eigentümer eines Parkplatzes einen Unternehmer beauftragen, der falsch geparkte Autos von den Plätzen entfernt und irgendwo in der Nähe auf freien Parkplätzen abstellt. Mit dem Unterschied, dass die Autos abgeschlossen bleiben.

Der Unternehmer darf dafür eine fürstliche Entlohnung verlangen, die sich nach den ortsüblichen Sätzen richtet.

Übertragen auf Eure Fahrräder bedeutet das: Wenn sie falsch abgestellt und auch noch angeschlossen sind, darf der Vermieter das Schloß öffnen (lassen), weil sonst kann er sie nicht entfernen und darf die Fahrräder dann an einem diebstahlsicheren Platz verwahren. Stellt er sie einfach ungesichert auf die Straße und werden sie deswegen gestohlen, muss er den Diebstahlsschaden ersetzen.

Andererseits kann er das notwendige (gewaltsame) Öffnen der Schlösser, das Aufladen und Abtransportieren, ja sogar die Lagerung der Fahrräder in Rechnung stellen. Er darf dabei so vorgehen, dass er die Fahrräder erst dann wieder raus rückt, wenn der Eigentümer sein Eigentum an den Rädern nachgewiesen und die aufgelaufene Kostenrechnung bezahlt hat. Risiko für den Vermieter: Es könnte sein, dass er auf einer Menge Schrott am Ende sitzen bleibt. Dieses Risiko muss er in die Kosten für die guten Räder einpreisen.

Nach Fristsetzung und fruchtlosem Ablauf der Frist darf er das.

Sofern nicht mietvertraglich vereinbart, kann er das Abstellen der Fahrräder im Innenhof ganz verbieten.

Selbst wenn es vereinbart wurde, das man die Stellplätze nutzen darf, darf man aber nur diese Plätze nutzen und seine Fahrräder nicht einfach irgendwo und irgendwie abstellen.

MfG

johnnymcmuff

Wenn das Fahrrad nicht auf einem Teil des Hofes steht den du angemietet hast oder die Erlaubnis des Vermieters hast dein Fahrrad dort ab zu stellen dann hat es dort nichts zu suchen und kann vom Vermieter entfernt werden. Ist ja dann schließlich sein Grundstück und er darf bestimmen was darauf abgestellt werden darf und was nicht.