Ich habe mir vor drei Monaten ein Fahrrad gekauft, dessen Rahmen letzte Woche gebrochen ist. Mein Fahrradhändler verweigert mir nun die Gewährleistung mit dem Hinweis, dass ich es mutwillig kaputtgefahren habe. Wie verhalte ich mich nun richtig?
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Geh zur Verbraucherzentrale, die können Dir sicher helfen.

Geh zum Anwalt und lass Dich beraten. Unter Umständen schreibt er gleich einen Liebesbrief an den Händler, dass dem hören und sehen vergeht. Wahrscheinlich wird es darauf hinauslaufen, dass ein Gutachter das Rat ansieht und dann erst entschieden wird, was passiert. Da brauchst Du Geduld
Wende dich doch direkt an den Hersteller des Rahmens. Die haben meist sowieso mehr Ressourcen um den Schaden zu ersetzen. Im Zweifelsfall kannst du ja immernoch nach Kulanz fragen.

Das muss er dir erstmal nachweisen....Normalerweise müsste er den Schaden beheben...aber wie hier schon gesagt wurde im Notfall wende dich an die Verbraucherzentrale oder an ein Anwalt...dann ist das auf einmal kein problem mehr ;)
Ja, zunaechst die Verbraucherzentrale. Eine weitere Moeglichkeit ist die Anfrage bei www.frag-einen-Anwalt.de Da wird Dir dann geschrieben. Kostet ca. 20 - 25 Euro. Mit diesem Anwalts-Brief, der an Deine E-Mail geht, kannst Du dem Haendler den Rechtsstandpunkt zeigen. Dann siehst Du weiter. Ein Fahrradrahmen bricht nicht so ohne weiteres. Selbst auf rohen Strassen/Wegen nicht. Darf nicht brechen.

der Händler kann die Gewährleistung nicht verweigern, es muss das Teil zum Hersteller senden, damit sie es prüfen,
..das ist der richtige Weg und dazu brauche ich keinen Anwalt und keine Verbraucherzentrale..
genau
Ich hatte schon dreimal einen gebrochenen Rahmen. Zweimal war eine Schweißnaht an der Kettenstrebe gebrochen und das dritte mal war ein Riss im Unterrohr in der Nähe des Steuerrohres. In einem Fall war das Fahrrad satte sieben Jahre alt und mit allen dreien bin ich zuvor Rennen gefahren und bei der Gelegenheit sicherlich nicht zimperlich damit umgegangen. Trotz allem bekam ich in allen Fällen anstandslos einen gleichwertigen Ersatz. Lediglich der Umbau der Teile an den neuen Rahmen ging jeweils zu meinen Lasten. So muss das sein. Außerdem gilt in Deutschland eine Gewährleistungspflicht für Herstellungsfehler von zwei Jahren. Ein Rahmen darf einfach nicht brechen und wenn er es dennoch tut so sollte es dem Hersteller ein Anliegen sein, die Sache geräuschlos und kulant zu regeln. Ansonsten ist eine Mitteilung an die Fachpresse oder zumindest eine Androhung derselben oft ein gutes Druckmittel.