Samarra am 13.10.2008 um 8:12 Uhr
Ich bin auf Arbeitssuche und finde in vielen Stellenangeboten häufiger den Text "die Angehörigkeit bzw. Mitgliedschaft zur ........ Kirche bzw. im ......... Verein setzen wir voraus".
Ist das nach dem AGG überhaupt noch erlaubt ?
Jo ist es. Es handelt sich nämlich um sogenannte Tendenzbetriebe, die der Verwirklichung eines politischen oder religiösen Ziels dienen. Und die sind z.T. schon laut Grundgesetz ausgenommen.
nein ,warum,der bewerberkreis wird nur eingegrenzt,wer da nicht in das Raster passt ,spart sich die bewerbung wenn bestimmte stellen eine bestimmte Quali vorausstzen wird auch niemand diskriminiert oder,also ich denke das es so erlaubt ist
Eindeutig Ja! Begründungen wie nicht ins Raster passen zählen hier nicht. Schwangere passen auch nicht unbedingt ins Raster. Ich habe mich selbst mal für eine Stelle im Büro (es ging um allg. Bürotätigkeiten) einer kath. Kirche beworben. Entsprach allen Vorraussetzungen nur die Konfession passte nicht. Ich weiß nicht ob anders Gläubige keine guten Briefe an den ´Heiligen Vater´schreiben oder anders Gläubigen mit Achtung gegenübertreten können aber ich wurde mit der Begründung der Religionszugehörigkeit abgewiesen. Genauso könnte man Stellen auch nur für ein bestimmtes Geschlecht ausschreiben. Beim Pastor oder Pfarrer würde ich das logischer Weise etwas anders sehen, aber Religionszugehörigkeit ist für mich keine Qualifikation!!!
DH!DH!
Arbeite selber bei einem politischen Tendenzbetrieb. Da war Mitgliedschaft in einer einschlägigen Organisation meiner Wahl eine Anstellungsvorraussetzung -aber kein Problem, war ja schon vorher politisch ;-)
Wenn es die richtige Richtung ist,macht es auch spass,viel spass