Niklaus am 29.05.2008 um 16:07 Uhr
Privat habe ich ein schnurloses Telefon Siemens Gigaset A 200. Fällt diese Teleon auch unter die neue Verordnung. Muss ich es wegwerfen und brauche ich ein Neues???
nein, edgar, ich habe das A 155 mit AB und das zählt auch nicht dazu.
laut auskunft bei www.siemens.de ist diese serie nicht betroffen.

Nein! Hier die technischen Daten:
Siemens Gigaset A200 DUO Haupteigenschaften
Hersteller: Siemens
EAN: 4025515926740
Colour: schwarz
Anzahl Telefonbucheinträge: 20
Anzahl zusätzlicher Mobilteile: 1
Anzeige Anrufernummer: mit Caller-ID
Bluetooth: nein
Ethernet: nein
Farbdisplay: Monochromes Display
Freisprechfunktion: nein
Gerätetyp: Schnurloses Telefon
H.323 VoIP-Protokoll: nein
Hintergrundbeleuchtung: nein
Integrierte Kamera: nein
IP Telefon: nein
ISDN Port: Analoggerät
Lautsprecher: nein
MMS Funktion: nein
Polyphone Klingeltöne: nein
Schnurloser Übertragungsstandard: DECT
SIM-Kartenleser: nein
SIP-Standard (Session Initiation Protocol): nein
SMS Funktion: ohne SMS
Strahlungsarm: nein
Systemtelefon: nein
USB: nein
Video-Telefonie: nein
Schau doch mal was vorher Tradaix und Brättpit schrieb. Ich würde empfehlen deines stillzulegen! Da bei den neuen ECO Modellen die Strahlung fast bis null zurückgeht, je näher du der Basisstation bist und es dann einsteckst.
warum empfiehlst du eine stilllegung, wenn diese serie von siemens gar nicht betroffen ist, bist du telefonverkäufer?

Nein.
Nur Siemens Megaset-Serie ist betroffen.
Gigaset kam danach und ist schon die neuere Technik, die auch nächstes Jahr weiterhin zugelassen ist.
Gruß DER ELEKTRIKER