Folgender Fall: Sie bekommt Hartz4, ich bin freiberuflich tätig mit einem Einkommen, das gerade mir so zum Leben reicht. Wir wollen heiraten, aber zunächst getrennt wohnen bleiben (nah beinander, aber unterschiedliche Städte bzw. Bundesländer).
Muss meine Freundin damit rechnen, dass ihr dann Hartz4 gestrichen wird? Eine gemeinsame Bedarfsgemeinschaft bilden wir eigentlich nicht trotz Eheschließung, da getrennt wohnend. Kennt sich jemand damit aus? (Ich meine wirklich aus, denn Spekulationen/Vermutungen können wir gerade eher nicht so gut gebrauchen). Danke vorab!
Wenn der Partner genug für zwei hat, dann ja. Dann braucht man schließlich auch kein Geld mehr vom Staat.

Wenn die Einkünfte der neuen Gemeinschaft ausreichend sind, fällt´s weg. Aber wenn Zuneigung und Liebe stark sind, spielt das keine Rolle. Wäre es anders, würde ich empfehlen, eine Partnerin mit einem Häuschen im Tessin, statt Harz IV zu erwählen!

War gestern grar im Fernsehen: ja, Harz IV fällt weg, weil du für ihren Unterhalt nach der Heirat aufkommen musst.
Würde mich aber mal erkundigen, wenn das Geld vorne und hinten nicht reicht.

das muss dann neu berechnet werden, weil eine neue Bedarfsgeeinschaft entsteht..
Warum meinst Du sollte der Staat eine Wohnung bezahlen wenn Ihr auch zusammen wohnen könntet? Zwei Wohnungen zeugen schon von Verschwendung. Wenn Dein Einkommen nicht reicht um 2 Personen zu versorgen würdet Ihr noch eine Aufstockung bis zum Grundbedarf erhalten. Für den Fall das die Wohnung angemessen ist vielleicht auch Wohngeld. Tendenziell ist aber erstmal der Ehemann Unterhaltsverpflichtet.
weil ich eine 1-Zi. Wohnung habe, in der wir nicht alle wohnen können (Sie, ich + 1 Kind).
Und warum meinst Du dürftest Du Deine Miete verpulvern statt bei Ihr ein zu ziehen? 2 Wohnungen sind absolut unnötig und natürlich auch viel teurer als eine. Und wenn Deine Wohnung zu klein ist dann zieh halt in Ihre Wohnung ein. Dann sparst Du schon mal Deine Miete.
Du bist ja krass drauf. Vielleicht weil ich dann auch gleich noch meine Gewerbe aufgeben müsste (wir leben wiegesagt in unterschiedlichen Bundesländern), arbeitslos werde und dem Sozialstaat auf der Tasche liegen würde.
Du meinst Du würdest Dich dann Deiner Freundin (Frau) anschließen? Dann lass Doch Deine Frau zu Dir ziehen in eine Wohnung wo 3 Leute Platz haben. Oder gibt es bei Dir im Ort nur eine Wohnung?
Dann wiederum würde die Tochter komplett aus ihrem Umfeld geworfen (Schule z.B.). Kinder sollten eigentlich unter sowas nicht leiden.
Ja wenn Kinder aus Harz IV in geortnete Familienverhältnisse kommen sollen ist das echt hart. Ich glaube eher Du bist krass drauf. Vergiss das Heiraten wenn Du Deine Familie weiter auf den Staat/die Allgemeinheit buchen möchtest.

bei Heirat fällt ALG2 weg.
Der ALG II Antrag sieht nur vor:
Ich bin - allein stehend - allein erziehende(r) Mutter/Vater
oder
Ich lebe zusammen mit - nicht dauernd getrennt lebendem Ehegatten - nicht dauernd getrennt lebendem/r eingetra-genen/r Lebenspartner/in - Partner in Verantwortungs- und Einstehens-gemeinschaft *)

Sie bekommt Hartz IV und du verdienst Geld, dass dir kanpp zum Leben reicht?
Darf ich fragen, womit du die Hochzeit an sich finanzieren willst??
Da ist es egal, ob ihr zusammen wohnt oder nicht... Verheiratet ist verheiratet, wie Ihr Euer Leben einrichtet, ist für das Amt irrelevant