Mein Chef hat einen direkten Vergleich der Mitarbeiter (wer hat wieviel Zeit zurückgemeldet) in das für alle Mitarbeiter einsehbare Firmenintranet gestellt. Ist das legal? Er weigert sich die Daten zu anonymisieren...
Ich würde sagen, dass sämtliche ins Intranet eingestellte Personendaten unter Datenschutz fallen.

Ist es schlimm, zu wissen, wer wieviel Zeit zurückgemeldet hat -- abgesehen davon, dass ich keine Ahnung habe, was das bedeutet?
Ich halte es für legal und nicht weiter wichtig.
Mit Hilfe dieser rückgemeldeten Zeit wird z.B. der variable Anteil des Gehalts berechnet. Ein direkter Vergleich beschämt einige, die jetzt sagen, dass diese Daten persönlicher Natur sind und nichts in der Öffentlichkeit zu suchen haben.

Ich sehe da kein Problem. Es handelt sich ja eher um Firmendaten als um persönliche. Ein bisschen verstehen kann ich den Chef auch, warum er die Daten nicht anonymisieren will. Damit schafft er sicherlich bei einigen Mitarbeitern die "Motivation", ihre Leistung schon aus Prestigegründen zu steigern.
Die Personalakten gehören ja auch zu Firmendaten. Allerdings sind zumindest diese Daten sehr wohl geschützt. Rückgemeldete Arbeit ist personenbezogen und ein öffentlicher direkter Vergleich doch zumindest fraglich... Veröffentlichungen von Firmendaten sollten immer zweckgebunden sein.
dock69 am 3. April 2007 12:50 Die in den Personalakten stehenden Daten haben meines Erachtens keinen direkten Zusammenhang mit den betriebwirtschaftlichen Daten des Unternehmens - die Leistungsdaten der Mitarbeiter aber schon. Den Zweck der nicht anonymisierten Veröffentlichung hatte ich in meiner Ausführung genannt. Du schreibst selbst, dass es einige Mitarbeiter beschämt. Das könnte und sollte Sie zu einer besseren Leistung motivieren.
Das gleiche denkt der Chef sich auch.
Aber der öffentliche Pranger ist in Hinblick auf das Datenschutzgesetz bedenklich. Die anderen Mitarbeiter haben kein zweckgebundenes Interesse an diesen Daten und sollten deshalb die Daten nicht einsehen dürfen.
nein, das ist nicht legal. zeitnachweise unterliegen dem datenschutz. wenn ein betriebsrat vorhanden ist, sollte dieser eingeschaltet werden. darüber hinaus finde ich dieses verhalten vom "chef" unter aller sau.
stimme dir zu. br-Gründung wurde leider verhindert, ist also nicht vorhanden
Ohne Einverständnis der betroffenen Mitarbeiter stellt diese Veröffentlichung einen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz dar. Wenden Sie sich an die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich.

Dem Datenschutz unterliegen diese Daten genausoviel, wie etwa die Umsätze pro Verkäufer - nämlich gar nicht.
In vielen Firmen hängen solche Daten nicht nur am schwarzen Brett, sondern die erfolgreichsten Verkäufer werden in grosser Runde belobigt und es werden ihnen Prämien überreicht.
In vielen Betrieben hängen Bilder der jeweiligen "Mitarbeiter des Monats" und auch das ist erlaubt.
Dem Datenschutz unterliegen ausschliesslich "personenbezogene" Daten, wie das Geburtsdatum, Details aus dem Lebenslauf und vielleicht auch Vorstrafen.

Es gibt noch einen Aspekt. Bei der Veröffentlichung solcher Daten in einem Team wird sichtbar, wo in dem Team diejenigen sitzen,die von den Anderen mit "durchgezogen" werden (der wissenschaftliche Ausdruck ist "Parasiten"). Wenn zum Beispiel in einem Verkaufsteam ein Teil der leistungsabhängingen Vergütung eine Teamkomponente ist, werden sich die Teammitglieder schon um solche Leute kümmern. Das nennt man "soziale Bestrafung". In eingen sehr aufschlußreichen Experimenten (ich glaube an der Uni Zürich) war die Ent-Anonymisierung der Spieler das beste Mittel, um alle zur Kooperation zu bringen. Als alter Vertiebler bin ich ein Fan von diesen "Rennlisten".
Shag d'Albran