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Fällt dies unter Gebrauchtwagengarantie oder nicht?

gefragt von ACID208 am 18.03.2008 um 19:10 Uhr

Habe einen vor einer Woche einen 11 jahre alten BMW bei einem Hänler gekauft! Im Kaufvertrag steht: Gekauft wie gesehen, unter Ausschluß von Gewährleistung und Garantie! Problem: heute also 1 woche später muß der Bremskraftverstärker und die Bremszylinder ausgetauscht werden, um den Wagen TÜV und ASU abgenommen zu kriegen.

Frage: Ist die Formulierung des Händlers rechtens, den Wagen unter Ausschluß von Grantie und Gewährleistung den Wagen zu verkaufen ?

LG Acid208

PS: über schnelle Antworten würde ich mich freuen


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unsuesslich
beantwortet von unsuesslich am 18. März 2008 19:12
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Ich vermute - ohne aber zu wissen - dass, wenn die Garantie per Vertrag explizit ausgeschlossen wurde, dies kein Garantiefall sein kann.


baerenstark
beantwortet von baerenstark am 18. März 2008 19:14
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Wenn es sich um einen Händler handelt, kann er sich nicht mit der Floskel "gekauft wie gesehen" herausreden. Der Pkw muß eine Woche nach dem Kauf durch den TÜV kommen. Warum hast Du nicht vom Händler "TÜV und AU neu" verlangt bevor Du unterschrieben hast ?


oarhellger
beantwortet von oarhellger am 18. März 2008 19:15
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Der Händler muss die gesetzliche Garantie geben. Er kann sie nicht per Vertrag ausschliessen.

Kommentar von 2e84580079672d168b467a85fa165a4csmallunsuesslich am 18. März 2008 19:17

Doch, wenn er sich im Vertrag klammheimlich als Vermittler aufführt.

Kommentar von OOOPatriceOOO am 18. März 2008 19:54

Richtig. Händler sind verpflichtet eine 2-jährige GEWÄHRLEISTUNG zu geben, welche aber per Vertrag auf 1 Jahr gekürzt werden kann (was natürlich auch jeder Händler macht). Ein Ausschluß der Gewährleistung ist für einen Händler NICHT möglich ! Wenn nach 1 Woche die Bremskraftverstärker und die Bremszylinder defekt sind, wusste das der Händler mit Sicherheit und sie haben auch sehr gute Chance bei einem Rechtsstreit zu gewinnen(Beweislast liegt in dem Zeitraum beim Verkäufer). Ist der Händler allerdings nur der Vermittler (siehe Vertrag) ...

Kommentar von OOOPatriceOOO am 18. März 2008 19:59

und der eigentliche Verkäufer eine Privatperson, dann kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden.

Kommentar von 185a409cd19fc9526d3b7fb6bec6f5edsmallsunpoint am 18. März 2008 20:09

Quatsch...aber nicht für einen 11 Jahre alten Wagen. ...und wie willste dem beweisen das er es wußte.

Kommentar von OOOPatriceOOO am 18. März 2008 20:19

Das Alter des Fahrzeugs spielt keine Rolle. Die Beweislast liegt in den ersten 6 Monaten auch beim Verkäufer ! Und wenn die Karre nach 1 Woche schon im Eimer ist, wusste das der Händler höchstwarscheinlich und wollte den Käufer wohl absichtlich übers Ohr hauen. http://www.kfz-auskunft.de/info/gewaehrleistungsfrist.html

Kommentar von ACID208 am 19. März 2008 14:23

danke für deine antwort, der link den du hinzugefügt hast stimmt mich zuversichtlich, das der Händler seinen Fehler einsieht, und zumindest die Materialkosten übernehmen wird.


sunpoint
beantwortet von sunpoint am 18. März 2008 19:18
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Naja, der Wagen ist 11 Jahre alt. Da wußte der Händler schon warum er ohne Garantie und Gewährleistung schrieb: Und Du hast es unterschrieben Stehen die Chancen sehr schlecht das Du die Reperatur bezahlt bekommst. Es sei denn Du beweist ihm das er Dich vorsätzlich getäuscht hat. ..und das wird schwer.

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 18. März 2008 19:35

So isset.

Kommentar von OOOPatriceOOO am 18. März 2008 20:01

Nein so einfach ist es nicht. Siehe oben.

Kommentar von 185a409cd19fc9526d3b7fb6bec6f5edsmallsunpoint am 18. März 2008 20:10

...nicht für eine 11 Jahre alte Karre.


minister
beantwortet von minister am 18. März 2008 19:18
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Sie sind betrogen worden!

Sie sind in ein ganz typische Falle geraten. Gebrauchtwagenhändler müssen nach EU-Recht ein Jahr Garantie gewährleisten. Die Frage ist nur, ob der Rechtsstreit nicht teurer würde als das Fahrzeug wert ist.





andreas48
beantwortet von andreas48 am 18. März 2008 19:18
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ich würde den Kaufvertrag anfechten, da die Formulierung "gekauft, wie gesehen" nur beim Verkauf von Privat zu Privat möglich ist..

hat der Händler dich nicht explizit auf diesen Mangel hingewiesen (Bremsen sind ein schwerwiegender Mangel) kann man auch auf arglistige Täuschung gehen

falls Verkehrs-RS vorhanden ist, sollte man einen Anwalt einschalten, wenn keine gütliche Einigung möglich ist (Rücktritt vom Kaufvertrag bzw. Übernahme der Kosten für die Mangelbeitigung)

und das nächste mal dann ein Auto mit neuem TÜV und ASU kaufen..


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 18. März 2008 19:18
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Du hast auf jedenfall noch Garantie, der Händler steht in der gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht...


anonym
beantwortet von johnson007 am 18. März 2008 19:20
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Ein Händler kann zwar die Garantie ausschließen - nicht aber die Gewährleistung. Bei der Garantie handelt es sich um ein freiwilliges Versprechen - die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt (also auch bei Gebrauchtwagen). Der Ausschluss der Gewährleistung vom Händler ist also nicht zulässig.


anonym
beantwortet von ACID208 am 19. März 2008 12:47
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Hallo zusammen, ersteinal danke für eure schnellen Antworten! nun andererseits habt ihr ja auch noch fragen gestellt die ich euch auch trotzdem beantworten will!

Also der Wagen ist ein Kindheitstraum von mir deswegen habe ich diesen so alten fraglichen Wagen gekauft bei diesem so dubiosen wie auch immer Händler gekauft!

Falls es dieser Händler auf einen Rechtsstreit ankommen lassen wollte, wovon ich allerdings nicht ausgehe (Wagenpreis : 2850 Euro), mache ich mir da keine Sorgen, da ich im Rechtschutz Mitgleid bin.

Was die Sache mit dem TÜV angeht, so muß ich sagen, Der Händler ist Autoverkäufer, jedoch ohne Werkstatt, Hätte ich den Wagen mit fertiger TÜV und ASU gekauft wäre er natürlich teurer gewesen.

LG Acid208

PS: für weitere fragen stehe ich natürlcih gerne zur Verfügung



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