gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

Fällt die Fehlzeit wegen Schönheits-OP unter Urlaub oder Krankheit?

gefragt von supersonjasupersonja am 27.02.2008 um 21:10 Uhr

Eine Kollegin, die eigentlich nicht übel aussieht, will sich einer Schönheits-OP (Nase) unterziehen. Naja, ihre Sache. Was aber weder ihr noch uns klar ist, falls sie Ernst macht: fiele diese Ausfallszeit unter Krankmeldung oder müsste sie Urlaub nehmen?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Beruf (5031)
Beauty (4167)
Urlaub (4017)
ähnliche Fragen

Frage beantworten!


engelhaar
beantwortet von engelhaar am 27. Februar 2008 21:12
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Na, allein vom gesunden Menschenverstand her natürlich Urlaub.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 27. Februar 2008 21:12
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Eindeutig Urlaub, solange keine medizinische Notwendigkeit besteht (z.B. enstelltes Aussehen nach einem Unfall, was dann psychische Probleme bringt).


neurodoc
beantwortet von neurodoc am 27. Februar 2008 21:14
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nun, krank war sie ja eigentlich nie, also auch nicht"Krankschreibung". Krankschreibung belastet die Kollegen und hochgerechnet auch die Allgemeinheit, so daß ich nicht glaube, daß der geschulderte Fall der Allgemeinheit zu Last fallen darf. Alles andere wäre Hohn!!

Kommentar von 5a31655a018d627bf5afb818c551f4b1smallneurodoc am 27. Februar 2008 21:17

U=I

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 27. Februar 2008 21:19

Der Zettel heißt ja auch eigentlich nicht Krankschreibung oder Krankmeldung (nur im Volksmund) sondern eigentlich Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB). Und arbeitsunfähig kann sie nach so einer OP ja schon sein. Trotzdem - eindeutig Urlaub!

Kommentar von 5a31655a018d627bf5afb818c551f4b1smallneurodoc am 27. Februar 2008 21:27

Kleiner Auszug: § 1 Präambel (1) Die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit und die Bescheinigung über ihre voraussicht-liche Dauer erfordern – ebenso wie die ärztliche Beurteilung zur stufenweisen Wie-dereingliederung – wegen ihrer Tragweite für den Versicherten und ihrer arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen sowie wirtschaftlichen Bedeutung besondere Sorgfalt. (2) Diese Richtlinien haben zum Ziel, ein qualitativ hochwertiges, bundesweit standardi-siertes Verfahren für die Praxis zu etablieren, das den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen Vertragsarzt, Krankenkasse und Medizinischem Dienst verbessert. § 2 Definition und Bewertungsmaßstäbe (1) 1Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte auf Grund von Krankheit seine zu-letzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Ge-fahr der Verschlimmerung der Erkrankungausführen kann. 2Bei der Beurteilung ist darauf abzustellen, welche Bedingungen die bisherige Tätigkeit konkret geprägt ha-ben. 3Arbeitsunfähigkeit liegt auch vor, wenn auf Grund eines bestimmten Krank-heitszustandes" ....

hier begegnnet mir überall: Krankheit, und genau das ist im vorliegenden Fall nicht vorhanden. Eine Ausstellung einer " Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Folge Krankheit wäre ein Betrug!

",

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 27. Februar 2008 21:34

Warum so umständlich? In § 3 der AU-Richtlinie werden doch nochmal konkret die Tatbestände genannt bei denen keine AU vorliegt. Da brauchste doch nicht mal mit der Definition von Kranheit zu argumentieren.

Kommentar von 5a31655a018d627bf5afb818c551f4b1smallneurodoc am 27. Februar 2008 21:40

Als ich schrieb, lag Dein Kommentar nicht vor!

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 27. Februar 2008 21:45

Mein Kommentar ist von 21.23 und deiner von 21.40 Uhr!

Kommentar von 5a31655a018d627bf5afb818c551f4b1smallneurodoc am 27. Februar 2008 21:47

Nicht einmal als ich ihn postete, war Deiner da! Bei gf gehen die Uhren anders! Bei mir steht bei meinem 21:27

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 27. Februar 2008 21:47

Sorry, wollte schreiben 21.27 Uhr. Hab die Beiträge verwechselt. Hat sich wohl zeitlich überschnitten mit deinem. Kann ja mal passieren.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 27. Februar 2008 21:23

Siehe AU-Richtlinie § 3:

Arbeitsunfähigkeit liegt nicht vor

  • bei kosmetischen und anderen Operationen ohne krankheitsbedingten Hinter-grund und ohne Komplikationen

http://kuerzer.de/G5k9PTra9


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 27. Februar 2008 21:18
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Natürlich fällt das zunächst einmal unter Krankheit, soweit sie nach der Operation arbeitsunfähig ist; allerdings selbstverschuldete. Ich kann daher nur raten, Urlaub zu nehmen.


bitmap
beantwortet von bitmap am 27. Februar 2008 21:12
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Sie müsste dann Urlaub nehmen. Für ne Schönheits-OP gibts keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.





sheela2011
beantwortet von sheela2011 am 27. Februar 2008 21:13
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich denke dass sie da Urlaub nehmen muß, weil krank ist ja nicht wirklich.


koira1975
beantwortet von koira1975 am 27. Februar 2008 21:14
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Natürlich Urlaub bei rein kosmetischen Operationen, sonst könnte ich mich ja auch krank melden, wenn ich renovieren möchte;-)!


steinchen78
beantwortet von steinchen78 am 27. Februar 2008 21:12
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich tät an Ihrer Stelle nicht sagen was ich vorhabe. Einfach auf Arbeit anmelden, dass ich operiert werden muss und dann einfach den Krankenschein abgeben, Steht ja nicht drauf warum man krank ist

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 27. Februar 2008 21:17

Da steht zwar nicht, was sie hatte, aber von wem die KM ist. Mal abgesehen davon, dass es ja wohl auch zu sehen ist, was da passierte! Arbeitgeber sind nicht immer so doof, wie sie manchmal rüberkommen! Außerdem sollte auch der Chirurg für so etwas keine KM austellen (dürfen)!

Kommentar von 4b71eef759bed37ac75d761d38dfbfb8smallanonym09 am 27. Februar 2008 21:23

Nein, da stellt kein Arzt einen Krankenschein aus! Man muß Urlaub nehmen und auch die OP selber zahlen. Es sei denn, die Kollegein hat eine schiefe Nasenscheidewand und deshalb Probleme (keine Luft durch die Nase) .

Kommentar von 185a409cd19fc9526d3b7fb6bec6f5edsmallsunpoint am 27. Februar 2008 21:20

Keine GUTE ANTWORT steinchen78 ....würdest Du dies als Arbeitgeber auch schreiben ???


Qetan
beantwortet von Qetan am 27. Februar 2008 21:13
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Sie muß Urlaub nehmen.


teresia
beantwortet von teresia am 27. Februar 2008 21:15
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Bezahlter (wenn du noch Urlaubstage hast) oder unbezahlter Urlaub (wenn du keine mehr hast).


anonym
beantwortet von AchimM am 27. Februar 2008 23:14
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Auch Schönheits OPs können aus medizinischen Gründen erfolgen. Psychische Gründe. Ich würde die Möglichkeit einer AU nicht global ausschließen.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 28. Februar 2008 00:50

Stimmt. Ist aber doch relativ selten sowas.


faith086
beantwortet von faith086 am 24. Juni 2008 09:32
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

also ich arbeite in einer bank und ich bin mir sicher, dafür müsste ich urlaub nehmen.

es sei denn, ich muss aus gesundheitlichen gründen diese OP machen lassen.

aber das trifft bei deiner kollegin ja nicht zu.



Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.