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fällt der unterhalt für die kinder weg?

gefragt von zarafeezarafee am 31.03.2009 um 22:35 Uhr

hier nochmal die frage.....wie verhält es sich wenn ich als alleinerziehende mama von 2 kindern, mit meinem freund zusammenziehen möchte? die kinder sind NICHT von ihm.

er verdient gut, aber ALLE kosten werden geteilt, er bezahlt keinen cent für mich.

das die arge mir meinen unterhalt streicht ok, aber ich kann doch nichts dafür das mein ex-mann nichts bezahlt und die arge für ihn einspringt oder? ich meine man kann kann doch nicht verlangen, das mein freund jetzt für meine kids aufkommt?

gibt es denn keine möglichkeit für uns einen weg zu finden? und wen kann ich fragen? niemand gibt mir eine rechtskräftige auskunft, wird der unterhalstvorschuß auch wegfallen????? ich muß das dringend wissen, da wir übermorgen den neuen mietvertrag unterschreiben sollen und ich mich vorher absichern MUß!!


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pb1791
beantwortet von pb1791 am 31. März 2009 22:36
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Unterhalt für deine Kinder bekommst du trotzdem vom Vater oder Arge


Engas
beantwortet von Engas am 31. März 2009 22:36
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solange du deinen LG nicht heiratest bekommst du weiter Unterhaltsvorschuß.

Kommentar von 295763bf742f1c1b0a7328db4d07e122smallnero070 am 1. April 2009 21:05

falsch


Delphi78
beantwortet von Delphi78 am 31. März 2009 22:37
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ruf morgen am besten gleich bei deinem zuständigen Jugendamt an...die können dir absolut kompetente Auskunft zum Unterhalt der Kinder sagen... viel glück...

Kommentar von D1f4a53cff95c4372494e4e0cb1ffc57smallzarafee am 31. März 2009 22:41

unterhaltsvorschuß bekomme ich allerdings nur für ein kind. für das zweite bekomme ich geld von der arge, da mein ex mann nicht als vater eingetregen ist ( er ist jedoch der vater)ich habe das kürzlich beim jugendamt mitgeteilt, und das alles ist schon in bearbeitung die machen das unter sich mit der arge klar..also steht mir das geld für die kids zu? ich bekomme noch ein paar zusatzleistungen für die beiden von der arge sind so ca. 50 euro im monat.

Kommentar von 527446975efdbf097fa29de785629f2asmallDelphi78 am 31. März 2009 22:44

also wenn das Jugendamt das mit der Arge aushandelt bekommst du das geld für die kids auf jeden fall weiter... zumal der unterhalt der kids nicht´s mit deinem Unterhalt zu tun hat... würd aber an deiner stelle dringend raten dafür sorge zu tragen das der leibliche vater für dein 2tes kind eingetragen wird damit die rechtlichen grundlagen geregelt sind auch wegen dem Geld...

Kommentar von D1f4a53cff95c4372494e4e0cb1ffc57smallzarafee am 31. März 2009 22:47

habe ich bereits getan....aber er reagiert auf kein anschreiben, er wirft alles in den müll.

Kommentar von 527446975efdbf097fa29de785629f2asmallDelphi78 am 31. März 2009 22:50

auch die vom Jugendamt und vor allendingen die vom Gericht? Das Gericht hat aber auf jeden fall noch möglichkeiten ihn dazu zubringen sich der Tatsache zu stellen aus der Sache kommt er nicht raus... lass dich nur nicht unterkriegen auch wenn es manchmal schwer fällt... ich drück dir die Daumen,,,


Engas
beantwortet von Engas am 31. März 2009 22:39
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Ach ja, und denk an Wohngeld, und wenn du kein Einkommen hast, geht mal zum Finanzamt. Dann bist du steuerlich absetzbar. Bei uns ist es ganz genauso. Mein LG zahlt nur noch 2/3 seiner vorherigen Lohnsteuer.

Kommentar von D1f4a53cff95c4372494e4e0cb1ffc57smallzarafee am 31. März 2009 22:45

danke für deinen tollen tip!!! hast du auch unterhaltsvorschuß bekommen? der unterhalt für dich ist dann sicher weggefallen oder?

Kommentar von 8202a4cf4d8d37436b3bd274516b7438smallEngas am 31. März 2009 22:53

ja, von der Arge bekommst du nichts mehr wenn dein LG einen bestimmtes Einkommen übersteigt.

Kommentar von D1f4a53cff95c4372494e4e0cb1ffc57smallzarafee am 31. März 2009 23:17

auf mich bezogen aber nicht die kids oder? darum geht es mir nämlich

Kommentar von 8202a4cf4d8d37436b3bd274516b7438smallEngas am 31. März 2009 23:20

also meine kinder haben auch vorher nichts von der arge bekommen. die bekamen den unterhaltsvorschuß, das kindergeld und ich mußte für sie wohngeld beantragen. nur ich habe alg II bekommen.


1hoss43
beantwortet von 1hoss43 am 31. März 2009 22:40
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Wieso stellst Du die Frage schon wieder? Du hast doch vorhin kompetente Antwort bekommen! Oder haben Dir die Antworten nur nicht gefallen??

Kommentar von D1f4a53cff95c4372494e4e0cb1ffc57smallzarafee am 31. März 2009 22:44

nein die antworten waren mir irgendwie nicht klar....ich möchte mit offenen karten spielen und keinen wg scheiß klüngeln, aber es geht mir schon darum zu wissen bekomme ich das geld für die kids oder nicht, denn ich BRAUCHE es, es geht hier um die existenz von 3 menschen, die ich verantworte wenn ich einen fehler mache, darum lieber 3 mal fragen!!!


Engas
beantwortet von Engas am 31. März 2009 22:58
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ach ja, und wenn du einen Bescheid erhälst, der deiner Meinung nach nicht korrekt ist dir aber die Auskunft gegeben wird alles sei richtig....bei uns in Schleswig-Holstein haben wir ein Büro des Bürgerbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein. Die übernehmen für dich kostenlos und unbürokratisch eventuelle Widerrufe


nero070
beantwortet von nero070 am 1. April 2009 11:22
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Unterhaltvorschuss fällt weg, da nicht mehr alleinerziehend. Vater bleibt weiter unterhaltspflichtig. Geh zum JA und beantrage für die Kids eine Beistandschaft. Das JA kümmert dann um die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche der Kinder.


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